Notfalls gibt es auch noch die gesetzliche Gewährleistung.
Da steht nichts von einer Schraube drin.
Und dass dieser Mangel von Anfang an bestanden hat, kann ich auch mit Fotos gut dokumentieren.
Für Arbeiten oder das Öffnen eines Computer gibt es schon bereits rechtskräftige Urteile, die ganz klar aussagen, dass hierdurch der Gewährleistungsanspruch NICHT erlischt (Achtung- Garantie und Gewährleistung sind 2 Paar Schuhe!).
Im Zweifelsfall könnte man das ja klären lassen.
Wenn ich beim nachgucken feststelle, dass nun alles in Ordnung ist, dann sollte Yamaha mir eigentlich dankbar sein.
Und wenn nicht: dann werde ich halt reklamieren gehen, dann kann Yamaha sich eine Lösung einfallen lassen.
Alternativ steht Yamaha natürlich frei, sich jederzeit bei mir zu melden und selber die Reparatur vorzunehmen.
Aber so, wie das Ganze schon nach ~2000 km ausgesehen hat, hatte ich halt keine Lust damit noch zwei Jahre herumzufahren und dann erst einen Defekt festzustellen.
Anscheinend gibt es aber auch hierzu von Yamaha im Moment noch keine dauerhafte Lösung.
Heiab
: ich würde ja mal gerne sehen wie es bei dir im Moment aussieht, nachdem es gemacht worden ist.
Wenn das Fett nichts taugt ist, durfte das Übel ja bald wieder zu sehen sein.
Vielleicht ist es aber auch nicht das Fett, sondern ein Material- oder Konstruktionsfehler.