T Max Re Import

  • Hallo habe mich heute erkundigt was so ein Re Import von Deutschland nach Österreich kosten würde !!!


    Nehme man mal an ich würde beim Händer Lippmann einen TMax nehmen um 8600 Euro oder so laut Shiwa !!!
    bezahle ich 688 Euro Nova nach die in Österreich fällig wird !!
    Und der Rest macht ca. 500 Euro aus was mir so gesagt wurde !!!


    Ja so viel wäre das bei Lippmann Preis von 8600 Euro !!!


    Greetings Aus Wien

  • Ist die Nova die MWST?


    Wenn ja , so bekommst du die deutsche Mehrwertsteuer ja wieder beim Zoll :acht


    Da gibt es nicht in der Eu , dass man zweimal Mwst. bezahlen muss :was:


    Dann lautet die Rechnung so :
    7226 + Steuer in Austria + Überführungskosten


    Gruss

  • Nein Shiwa das ist die Nova ich glaube die gibts nur in Österreich ist keine MWST !!


    Die Normverbrauchsabgabe (NOVA)
    Alles über die NOVA
    Was ist die NOVA?
    Die NOVA ist eine einmalige Abgabe und wird abhängig vom Verbrauch (Pkw, Kombi) oder vom Hubraum (Krafträder) als Prozentsatz vom Nettopreis berechnet.


    Die NOVA wird fällig wenn:
    ein Pkw, Kombi (auch Wohnmobil) oder Kraftrad in Österreich erstmals zum Verkehr zugelassen wird.
    Ausnahmen: Lieferung durch den Händler an einen weiteren Fahrzeughändler oder eine Leasingfirma, Erwerb eines noch nicht versteuerten Fahrzeuges (z.B. Pkw von Diplomaten, oder nach Umtypisierung von Lkw auf Pkw), Vermietung eines in Österreich noch nicht zugelassenen Fahrzeuges in Österreich.


    Die NOVA wird daher nicht fällig, wenn:
    es sich um einen (sowohl kraftfahrrechtlichen als auch zolltarifarischen) Lkw handelt, oder ein in Österreich bereits zugelassenes Fahrzeug (sofern es nicht umtypisiert wurde), oder ein Fahrzeug, das nicht zum Verkehr zugelassen werden soll (z.B. Motocrossmaschine) ? Ausnahmen siehe unter www.bmf.gv.at -


    Bei NOVA-befreiten Fahrzeugen kann die Zulassungsstelle unter Umständen eine Unbedenklichkeitserklärung verlangen (erhältlich beim Wohnsitzfinanzamt).


    NOVA-Pflicht bei Kauf eines Neufahrzeuges in Österreich:


    Der Käufer des Fahrzeuges bezahlt die NOVA beim Händler, dieser führt sie dem Finanzamt ab.
    Grundsätzlich sind alle Leistungen, die der Importeur bzw. der Erzeuger erbringt, NOVA-pflichtig. Z.B: Sportlenkrad, Breitreifen, Sonderausstattungen (wie ABS, Airbag, Klimaanlage, Schiebedach etc.), Sondermodelle.
    Keine NOVA-Pflicht entsteht, wenn die Leistungen erst nach Übernahme des Fahrzeuges erbracht werden (Kriterien: individueller Auftrag, Zusatzleistung und nicht Ersatz, entsprechendes Entgelt. Z.B. Autoradio, Zusatzscheinwerfer, Alarmanlage).


    NOVA-Pflicht bei Eigenimport durch Private:


    In diesem Fall ist die NOVA bei Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen abzuführen.
    Die NOVA ist von jener Person, auf die das Fahrzeug erstmalig in Österreich zugelassen wird, selbst zu berechnen und seit 1.1.1998 vor der Zulassung mittels Formular "NOVA 2" und Zahlschein an das zuständige Wohnsitzfinanzamt zu entrichten. Ohne Bestätigung des Finanzamtes, dass keine steuerrechtlichen Bedenken gegen die Zulassung bestehen, kann das Fahrzeug nicht zugelassen werden.


    Vorgangsweise in Schritten:



    Typisierung bei zuständiger Stelle (MA 46 bzw. zuständige Stelle der jeweiligen Landesregierungen)
    Formular NOVA 2 (Zulassungsstellen)
    Finanzamt (Zahlungsbestätigung)
    Zulassungsstelle
    Sonderfälle:
    Die Berechnung der NOVA bei allen Sonderfällen entspricht exakt jener des Eigenimports.



    Vorführwagen: Vorführwagen gelten, solange sie als solche zugelassen sind, als von der NOVA befreit. Sobald der Händler einen Vorführwagen jedoch weiterverkauft, wird dieser bei Zulassung NOVA-pflichtig.
    Fahrschulfahrzeuge, Taxi-, Miet-, und Platzkraftwagen und Fahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung bestimmt sind: Für diese Fahrzeuge gilt gleiches wie bei Vorführwagen. Bei der ersten Zulassung nach Weiterverkauf wird die NOVA fällig.
    Diplomatenfahrzeuge: Fahrzeuge gelten, solange diese auf den Namen eines Diplomaten zugelassen sind als nicht - NOVA-pflichtig. Die NOVA-Pflicht tritt (beispielsweise bei einem Verkauf) erst mit der folgenden Zulassung in Kraft.
    Umbau von nicht NOVA-pflichtigen Fahrzeugen in solche mit NOVA-Pflicht: Wird beispielsweise ein LKW (bis 3,5 Tonnen) in einen PKW oder ein Wohnmobil umgebaut und zugelassen, entsteht NOVA-Pflicht. Es handelt sich auch hier um eine erstmalige Zulassung (als NOVA-pflichtiges Fahrzeug).
    Übersiedlungsgut: Wird ein Fahrzeug, das im Ausland angemeldet war, in Österreich zugelassen, so entfällt nur dann die NOVA-Pflicht, wenn dieses Fahrzeug vor dem Auslandsaufenthalt bereits in Österreich zugelassen war.
    Ausnahme von der NOVA-Pflicht: Oldtimer
    Folgende Kraftfahrzeuge gelten als Sammlerstücke von geschichtlichem Wert und sind daher von der NOVA befreit:



    Kraftfahrzeuge, die
    30 Jahre oder älter sind und
    einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen und
    noch im Originalzustand sind (keine wesentliche Änderung des Fahrgestells, des Steuer- oder Bremssystems, des Motors, usw.).
    Alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden (auch in nicht
    fahrbereitem Zustand). Ebenso jüngere Fahrzeuge, die bei einem
    geschichtlichen Ereignis benutzt wurden und
    Rennwagen, mit denen bedeutende sportliche Erfolge errungen wurden.


    Typisch österreichisch ist das wieder


    Greetings Aus Wien

  • Also die NOVA ist demnach ein Normverbrauchsabgabegesetz !!


    Dann ist der Fahrzeugpreis in Ö so zusammen


    Nettopreis 7226 Eu
    Mehrwertst. 20% = 1445
    NOVA = 688
    Sonstige ? = 500


    Summe 9859 :Sauer:



    Oder zahlt ihr in Ö keine Mwst. ???

  • XP 500A T-MAX ABS 8% 10.495 Euro Österreich Preis


    Die Preise sind unverbindliche, nicht kartellierte Richtpreise, inkl. NoVA, MwSt. und einschließlich sämtlicher Nebenkosten !!!


    Greetings Aus Wien

  • Kompliment Dubdread


    Sauber Recherchiert.


    Kanns mir aber nicht verkneifen zu sagen,
    Die Spinnen doch mit solchen Vorschriften! :cry:

  • Hallo Dubdread


    Ist doch auch etwas:  einzigartig in Europa zu sein :D


    Wenn das so Kompliziert wäre bei uns....................ich würde glatt Auswandern
    nach Australien 8o
    Kenne dort auch einen Tmax Fahrer und lieber die 38 Grad dort als die Saukälte bei uns.


    Gruss aus der Nebligen Schweiz

  • Zitat

    Original von RennMieze
    wie wärs mit 'nem Zweitwohnsitz in der BRD?
    Obwohl, ich glaub, bei uns gibt es mittlerweile die Zweitwohnsitz-Steuer :down: :grumpf:


    Gut dass ich das weiss !


    Chalet Kauf in Gerhardshofen ist damit Sistiert :D

  • Zitat

    Original von Promise


    Gruss aus der Nebligen Schweiz


    Wo wohnst du denn, dass du Nebel hast? Bei mir scheint jeden Tag die Sonne :sun:



    Somit würde der Import in die Schweiz ca. bei 13500.- CHF sein. Oder?


    Gruss aus der sonnigen Schweiz ;)

  • Ja Ja so Brutal ist das silvermax............


    Kann nicht jeder in der Sonnenstube Wallis wohnen. ;)


    Einige müssen sich halt mit dem Nebel abfinden.


    UUi das wäre aber Überlegenswert den neuen Tmax in Germany zu kaufen.
    Beim Händler kostet er 16000.- CHFr.
    Und für das restliche Geld gleich noch den Kompressor nachrüsten :D


    Gruss von einem Eingefrorenen Eingeborenen