werde nachts einfach übersehen....

  • Frage an die 530er Leute, vielleicht wurde es schon behandelt aber ich hab es nicht gefunden. Ich hätte gerne, dass beide Leuchten brennen (2xAbblendlicht, 2xFernlicht).


    Hat das jemand von euch gemacht? Danke für jeden Tipp


    Liebe Grüße, Hans

  • Beim Vorgängermodell konnte man durch die Shiwa-Doppellichtschaltung beide Augen öffnen. Leider geht das beim 530er nicht mehr da andere Birnen (H11) verbaut sind. Die einzige Möglichkeit wäre wohl mit einem Adpater die Fernlicht H11 auszutauschen und an deren Stelle wieder eine H4 einzusetzen damit eine Doppellichtschaltung wieder möglich ist. Aber ob der Aufwand lohnt? (vom optischen her wahrscheinlich schon wobei es auch fraglich ist ob der Reflektor des Scheinwerfers dann noch für eine ordentliche Ausleuchtung der Strasse sorgen würde).
    :lampe: die nicht ganz legale Möglichkeit wäre wohl einfach das Fernlicht dazuzuschalten - am besten mittels eines Relais. Die Schaltung würde ich so gestalten das der originale Schaltkreis vorhanden bleibt und man mittels Schalter (z.B. für TÜV-Angelegenheiten) das ganze deaktivieren kann. Dabei sollte aber nicht vergessen werden das man das Fernlicht dann an den Lichtkegel des Abblendlichts anpasst um den Gegenverkehr nicht zu blenden. (wobei hier auch der Nachteil bei Nachtfahrten ist da die Ausleuchtung in die Ferne dann verloren geht)
    ;) letztendlich ist es dann aber nix anderes als wenn man das Fernlicht auf gleiche Höhe wie das Abblendlicht bringt und dann permanent auch damit rumfährt. die einfachste Möglichkeit die Augen zu "öffnen".


    Felix ;)

    Servus Felix

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  • ;) letztendlich ist es dann aber nix anderes als wenn man das Fernlicht auf gleiche Höhe wie das Abblendlicht bringt und dann permanent auch damit rumfährt. die einfachste Möglichkeit die Augen zu "öffnen".


    denke das ist ein "Glaubens-Bekenntnis" (nicht religiös zu interpretieren) - oder eine Vision ???


    ps: glauben kann auch als Nichts wissen und Vision als Verschauen interpretiert werden


    genauso wie Markierungen auf den "Stellschrauben" - wenn man sie nicht sieht ?? und all die schönen Tipps, die vielleicht für die älteren Modelle umsetzbar sind
    (wie sehen die Markierungen aus wenn man 5 Umdrehungen macht ?? ein Strich mit ner 5 dahinter ?)


    Früher wurden hier Tipps von Praktikern gegeben - heute ?


    Wo bitte gibt es denn :

    Zitat

    wohl mit einem Adpater die Fernlicht H11 auszutauschen

    ??? - ist das jetzt eine Illusion ??? oder Vision ??


    Das einzige was geht und fragt jetzt nicht nach Legalität ist ins Abblendlicht was Anderes einzusetzen - das passt und funzt und wurde sicher schon mal hier im Forum erwähnt.


    Und Allen die zum Einstellen mit dem 530er zu den hiesig lokalen Dealern fahren - viel Vergnügen - die haben keine Einstellgeräte !!!
    und

    Zitat

    Es gibt wie in Autowerkstätten auch so ein Spiegel auf einem Stativ damit muß das wohl einigermassen hinzubekommen sein.


    das ist ja ne lustige Sache - was ? wenn man es einigermaßen hinbekommt - ist das einigermaßen besser oder schlechter - jedenfalls nicht optimal


    Viel Erfolg beim Kaffekassen Befüllen - und lustig wars

  • Zitat Murek. Früher wurden hier Tipps von Praktikern gegeben - heute ? :question:
    heute freut sich mancher wenn er überhaupt eine Antwort bekommt. wo sind die Praktiker? :dance:
    und da waren noch diejenigen die scheinbar nix anderes zu tun haben als Antworten grösstenteils negativ zu kommentieren :lol:
    :Bravo_2:


  • Und Allen die zum Einstellen mit dem 530er zu den hiesig lokalen Dealern fahren - viel Vergnügen - die haben keine Einstellgeräte !!!
    Viel Erfolg beim Kaffekassen Befüllen - und lustig wars



    Hallo murek,
    na dann komm nach Wuppertal zu „unserm“ Meister Wölk, der hat und gebraucht das Lichteinstellgerät ::) .





    Da die Scheinwerfer nicht nur horizontal, sondern auch vertikal eingestellt werden sollten, MEIN Tipp: Lichteinstellung NUR mit einem Einstellgerät :daumenhoch: (alles andere ist WW=Wald und Wiese :daumenrunter: )
    Gruß
    Horst
    P.S: Zitat Papillon: im Frühjahr sind eh oft die "Lichtwochen".
    Antwort: Der Licht-Test (früher=Lichtwochen) ist IMMER im Oktober (zu Beginn der dunklen Jahreszeit).



  • das ist halt a bisserl weit ... - also Lippmann in Erlangen hatte so was in der letzten Saison noch nicht - man versuchte in einer dunklen Halle das Licht nach meinen Angaben zu korrigieren und sagte ich soll es selbst noch nachstellen, das müsse man als Fahrer selbst machen nach Beladungszustand. Die konnten mir damals nicht mal das Licht in der vertikalen Richtung einstellen, der rechte Fahrbahnrand und Seitenstreifen war "hell" und Richtung Fahrbahnmitte war kein Lichtkegel mehr zu sehen. Besonders dämlich waren Nachtfahrten - bei Linkskurven "Blindflug".
    ..., und solche Lichteinstellgeräte sind mir sicher bekannt - aber das war die schöne Formulierung mit Spiegel auf Stativ - was ich so lustig fand und die drauf folgende Formulierung mit dem "einigermaßen einstellen ".


    Leider herrscht hier anscheinend ein Nord-Süd Gefälle - unter wirtschaftlicher Betrachtung ist es umgekehrt.


    Nachdem Du selbst Fachmann bist, ist es für Dich einfacher selbst auf so ein Einstellgerät zurück zu greifen, wir habens mittels Sichtprüfung bisher erledigt und hoffen auf Deine mögliche Nachjustierung.

  • scheinbar sind nicht alle Werkstätten gleich ausgerüstet - aber so z.B. gibt es in Cham eine "Yamaha" Werkstatt die ein solches Gerät besitzt und auch super damit umgehen kann - stellen das Licht genau so ein das es passt - wenn z.B. jemand wie ich ausschliesslich solo unterwegs ist kann man es ruhig auch an der oberen Grenze einstellen. Beim hiesigen TÜV-SÜD wurde u.a. auch das Licht mit so einem Gerät kontrolliert und sogar auf meine Anfrage hin ein wenig erklärt.
    selber einstellen kann schon auch funktionieren - aber bei solchen Dingen ist es mir immer recht wenn nochmal jemand drüber schaut ob auch wirklich alles passt. :thumbup:

  • Es ist nicht mehr normal hier,nur noch Fehler bei anderen suchen und Agressiv angreifen.
    Man hat schon Angst was hier rein zu schreiben wegen solche Typen.
    Wo sind die Admins?
    Schmeisst diese Leute hier raus,bitte!
    Wenn ich zu viel gesagt habe bitte mich rausschmeissen.
    Oder wenn dieser Ton hier so bleibt lösche ich mich bald selbst!



    Grüsse Lisij Tmax :bey:

    Bin so wie ich bin und verstelle mich nicht!:Congra:

  • Hallo,


    Jetzt wird es Zeit dass es wieder zum Fahren geht, dann wird sich das alles wieder legen.
    Ich denke die Nerven liegen blank, weil die Winterpause schon so lange dauert.


    Lg
    Rcflitzer

  • über Nacht hat es wieder geschneit - aber die Aussichten auf Frühling stehen gut. der Winter kann nicht ewig dauern.
    "die Nerven liegen blank" - kann leicht sein. aber kein Grund das man sich hier laufend "verbal" im Ton vergreift. oder gehört es zum Image vom tamxforum das hier auf diese Art und Weise kommuniziert wird? wen wunderts das auch viele neue erst gar keinen Beitrag schreiben ...
    Felix

  • Ein Glück dass ich diese


    Beiträge bis gestern nicht


    verfolgt habe.


    Ich stelle fest dass ich nicht


    versäumt habe.


    Das Licht ist bekanntlich im


    Tmax nicht das gelbe vom Ei


    und wird durch die ganze Fummelei


    auch nicht besser.


    Fuxi

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Fuxi endlich! - .. du hast recht. du hast nix versäumt. zum Thema "Licht" am tmax bin ich doch ein wenig verwundert. Bei meinem Vorgängermodell - der FJR - bekam Yamaha das "blaue Band" für das sehr gute Licht was ich nur bestätigen kann. Warum hat man das nicht am tmax übernommen? Die Scheinwerfer ähneln sich in Grösse und Form. Die FJR hatte Doppellicht und zweimal H4 drin welche ordentlich die Nacht ausleuchteten. auch konnte man die Scheinwerfer bei Bedarf auch kurzfristig mittels Stellrad auch unter der Fahrt auf- und absenken. Wenn man schon etwas neues auf den Markt bringt warum greift man nicht auf bewährte und obendrein wahrscheinlich auch noch bessere Technik zurück?
    aber scheinbar ist es wie anderswo auch - wenn etwas funktioniert muss man es ändern. und so lang "verbessern" bis keiner mehr zufrieden ist ...
    Felix ;)

  • Das Licht ist bekanntlich im


    Tmax nicht das gelbe vom Ei


    Besser geht immer,wissen wir doch...von mir aus kann der Tmax auch noch 20 Ps mehr haben
    wissen wir auch,ich komme eigentlich gut zurecht mit dem Licht und wem das Licht am Tmax (ich gehe vom 530 aus)
    nicht gefällt der soll sich doch einen Burgman 650 kaufen der hat von Haus aus so ziemlich
    dass beste Licht und ca 10 ps mehr hat er auch noch....überholt hat mich aber noch keiner.....:zwinker:


    @George@Rcflitzer...dass hoffe ich auch...:Congra:

  • Guten Morgen @ ,
    ich werde nachts sowie tagsüber kaum übersehen da ich seit 4 Jahren
    Bi-Xenon drin hab , wichtig ist die richtige Scheinwerfer-Einstellung .
    Meine italienischen Freunde haben Bi-Xenon-Licht seit 1Jahr auch bei
    den 530ern verbaut , habe schon mehrmals versucht vom ital. Forum
    bei uns div. Links einzustellen , jedoch ohne Erfolg , nun ja ,irgendwann
    wirds dann schon mal funzen ;) .


    Liebe Grüsse aus dem Süden ,
    Georges

  • Guten Morgen @ ,
    ich werde nachts sowie tagsüber kaum übersehen da ich seit 4 Jahren
    Bi-Xenon drin hab , wichtig ist die richtige Scheinwerfer-Einstellung .
    ...............


    Liebe Grüsse aus dem Süden ,
    Georges


    Yesssss Georges, so habe ich es auch seit 2008 und so bleibt es auch.


    Gruß
    Kalle

    Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann

  • Nun ja lieber Heiab ,
    legal ist es in Italien sowie in der Schweiz nicht .
    Das Xenon-Licht bei Motorrädern ist jedoch Zukunft
    (siehe BMW , Benelli usw. mit aut. Höhenregulierung ,
    Scheibenwaschanlage). Ich habe bis jetzt noch nie gehört
    dass bei einem Motorrad-Unfall wegen Beleuchtungs-Typ
    bei Verschulden Versicherungs-Leistungen gekürzt oder gar
    nicht übernommen wurden (Zufall :?: ) .
    Ich kam schon in etliche "Verkehrskontrollen" in ganz Europa
    aber das Licht an meinem Mäxle wurde nie beanstandet (Zufall :?: ) .
    Ich denke dass man im Allgemeinen gewisse Sachen nicht zu
    eng sehen sollte (meine Mentalität :D ) und wünsche allen einen
    schönen Sonntag und eine positive Woche :thumbup: ,
    Gruss
    Georges

  • mit aut. Höhenregulierung ,

    Das ist eben der kleine Unterschied


    zwischen einem Auto(höherklassische BMW´s)


    und einem Motorrad.


    Fuxi


    Ps.Kennen wir nicht ein ehemaliger Tmaxgroupler
    der mit unsern Trachtlern eine unliebsamme Bekanntschaft machte?
    Sam sammer Ehrlich

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

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  • das man Xenonlicht per Einzelabnahme unter bestimmten Voraussetzungen auch am Motrorrad eintragen lassen kann sieht man z.b. in diesem link.


    http://www.mopped-touren.de/um…licht-mit-tuev-segen.html
    das aber jeder TÜV anders entscheidet ist auch bekannt. würde auf jeden Fall alles vorher beim TÜV direkt abklären bevor es ans umbauen geht.(zu Xenonlicht gibts mehr unter der "Suche" - da gabs auch den link schon einmal - tolles Foto vom tmax mit verbautem Xenon, Georges! :thumbup: )


    Gruss Felix

    Servus Felix

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  • Felix ,


    lies bitte den Artikel richtig, da steht nirgends, dass dieser Umbau auch eingetragen wurde !!


    nur:


    ..."Zum Schluß das wichtigste: Xenon muss eingetragen werden, auch wenn der Scheinwerfer bereits für Xenon geprüft ist. Der Anbau ist wichtig, er wird geprüft. "...


    ich habe bis jetzt noch keinen TÜV oder Dekra Mitarbeiter gefunden, der so was einträgt.

  • falls ich jemals vor hätte Xenon zu verbauen und alle Voraussetzungen wie im "rechtlichen" Teil beschrieben wären auch erfüllt sind dürfte es zumindest lt. dem Artikel kein Problem sein das auch der TÜV seinen Segen (Überschrift) erteilt - was ja einer Eintragung gleich kommt (entweder Abnahme-Papiere zusätzlich mitführen oder bei der Zulassungsstelle eintragen lassen)
    wobei ich nur jedem empfehlen kann jede geplante eintragungspflichtige Änderung am Fahrzeug vorher mit dem TÜV vor Ort abzuklären. - und auch dort macht der Ton die Musik, viel kann - nicht alles muss ...
    Felix ;)

  • Hallo Felix - nochmals:
    ich bin mit diesem Artikel bei verschiedenen TÜV bzw. Dekra Prüfstellen (Bayern weit) gewesen und hab gefragt, ob die auf Grund dieses Sachverhaltes Xenon eintragen
    (der 530er hat entsprechende Prüfzeichen für Xenon Prüfung)
    Die haben das alle verneint mit Begründung auf entspr. techn. Vorschriften !


    Falls Du einen TÜV findest, lass es mich wissen ...

  • Hi Florian,
    wie ein solcher "Bericht" beim jeweiligen Tüv gehandhabt wird dazu habe ich keine Erfahrungen. wie schon geschrieben liegt es auch am Ermessen des jeweiligen Prüfers der ja auch letztendlich mit seiner Unterschrift die ordnungsgemässe Abnahme bescheinigt. In Sachen "Abnahmen" habe ich persönlich bisher nur gute Erfahrungen gemacht - möglicherweise ändert sich das ganze ja falls ich es mal mit "Xenon" eintragen probiere (was aber vorerst nicht in Frage kommt).
    Das es aber durchaus möglich ist und auch eingetragen wurde kann man in diversen Motorradforen nachlesen (z.B. Hayabusaforum ).
    Felix ;)

  • Lieber Heinrich,
    das kann man NICHT am 2Rad einbauen.
    Grund: Am PKW sind die Scheinwerferreflektoren für die „Beladungsverstellung=viel im Kofferraum Scheinwerfer manuell nach unten stellen“ verstellbar gelagert (ein kleines Verstell-Rädchen links an der Armaturentafel).
    Die Scheinwerferreflektoren am 2Rad sind aber nicht verstellbar im Scheinwerfer montiert (außer die die Feinjustierung zur korrekten Scheinwerfereinstellung).
    2 Motorräder der Marke BMW haben einen Umlenkspiegel mit einem El. Schrittmotor, der die korrekte Scheinwerferhöhenverstellung im Fahrbetrieb mit Ihrem Xenon-Scheinwerfer vornimmt.
    Für die fehlende Scheinwerferreinigungsanlage hat BMW eine Ausnahmegenehmigung bei der Bauartzulassung bekommen.
    Am Tmax bekommen wir kein Xenon eingetragen, weil die technischen Voraussetzungen NICHT gegeben sind (BMW würde bestimmt nicht mit einem Umlenkspiegel und El. Schrittmotor arbeiten, wenn es „Einfacher“ zu Realisieren währe).
    Gruß
    Horst

  • Hallo Heinrich,
    wenn Du einen Xenon-Scheinwerfer inkl. der Sensoren von BMW nimmst, ihn im Tmax einbaust und dann für „einige Tausend €“ eine Einzelabnahme machst, wird es gehen.
    Die Messe in Dortmund ist eine Verkaufsmesse, da wirst Du nichts „Neues“ sehen (da für gibt es Mailand und Köln).
    Gruß
    Horst
    Der sich aus dem Xenon-Thema ausklinkt.

  • Wenns denn jemand interessieren sollte, hier die schriftliche Aussage eines aaSoP vom TÜV Forchheim.


    Krafträder dürfen mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit
    Gasentladungs-/LED-Lichtquelle ausgerüstet sein, wenn ihr
    Anbau den in der ECE-R 53.01 genannten Anforderungen entspricht.
    Der Anbau der Beleuchtung von Krad muss der StVZO oder der entsprechenden EG
    Richtlinie (93/92/EWG; neu: 2009/67/EG), ggf. der als gleichwertig anerkannten ECE
    Regelung (ECE-R 53) entsprechen. Daher ist eine Ausrüstung mit Scheinwerfern für
    Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle unter folgenden Voraussetzungen möglich:
    • Der Scheinwerfer muss eine Genehmigung gemäß 76/761/EWG oder
    ECE-R 98 aufweisen. Kennzeichnung mit der Bezeichnung z.B.
    DCR/DC/DR/D2R… (D = discharge = Gasentladung).
    Die Lichtquelle samt Vorschaltgerät muss gemäß der EG-Rili
    76/761/EWG Anhang IX oder ECE-R 99 genehmigt sein.
    • Die vertikale Neigung des Lichtbündels der Scheinwerfern für Abblendlicht mit
    einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen (Gasentladungs-/LED-Lichtquelle)
    muss bei allen Beladungszuständen des Krads zwischen – 0,5 % und – 2,5 %
    bleiben (ECE-R 53.01 Punkt 6.2.5.3 und 6.2.5.4).
    • Kann die Vorgabe für die vertikale Neigung bauartbedingt nicht eingehalten
    werden, ist eine automatische Niveauregulierung oder Leuchtweiteregelung
    erforderlich. Dazu gibt es eine Überganszeit von 60 Monaten, d.h.
    bei Krad, die mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle
    bis zum 24.10.2014 ausgerüstet werden, ist eine manuelle Einstellmöglichkeit
    ausreichend.
    Durch den nachträglichen Einbau derartiger Scheinwerfer erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn eine EG- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
    Die Einschränkungen und Einbauanweisungen werden durch den Hersteller bzw. Technischen Dienst für das komplette System (Vorschaltgerät, Lichtquelle, Scheinwerfer und Leuchtweiten- oder Niveauregulierung erarbeitet und im Prüfbericht dokumentiert. Im Regel-fall ist dabei auch ein definierter Verwendungsbereich festgehalten. Zudem muss der Fahrzeughalter auf die Handhabung hingewiesen werden.
    Für eventuelle Überprüfungen der vertikalen Neigung sowie der Konditionierung der Fahr-zeuge ist die ECE-R 53 heran
    Umrüstung für Xenon mit Eintragung kostet fürs Abblendlicht 270,- in Berlin Neuköln.
    (hayabusa-link gelöscht da leider nur für angemeldete Mitglieder sichtbar)
    und aus dem BMW-Forum
    - Bauartgeprüfte Nachrüstsätze dürfen auch im Motorrad verbaut werden gemäß Herstellervorgaben und Verwendungsbereich.


    - Das Motorrad muss über eine leicht zugängliche Verstellmöglichkeit des Scheinwerfers verfügen und diese muss ohne Einsatz von Werkzeug nutzbar sein.
    - Eine Scheinwerferreinigungsanlage wird nicht vorausgesetzt.
    Die Prüfer von den einzelnen Prüforganisationen sollten das alle inzwischen wissen. Ich habe es von unserem DEKRA Prüfer erfahren.
    Das heißt, ab sofort ist eine legale Nachrüstung möglich!
    viele sagen das es nicht geht. dann kam einer der hat das nicht gewusst und es einfach gemacht ... :)

    Servus Felix

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  • Mensch Felix, Du wächst ja über Dich hinaus !


    Also erst mal - total erstaunt was Du da aus dem Hut gezaubert hast.


    Jetzt hast Du mal Nägel mit Köpfen gemacht - Danke.


    An einem Punkt wirds beim 530er scheitern :
    - Das Motorrad muss über eine leicht zugängliche Verstellmöglichkeit des Scheinwerfers verfügen und diese muss ohne Einsatz von Werkzeug nutzbar sein.


    Da seh ich die Schwierigkeit derzeit - wüßte nicht wie man das bewerkstelligen kann , man bräuchte (ev. sogar flexible) Verlängerungen für die Einstellschrauben .
    Hinter den Einstellschrauben ist wenig Platz - ich denk da immer an die geschickten Winkelfinger von shiwa, der macht das "blind".


    Mal Horst fragen, ob er eine Lösung dafür kennt - denke er liest mit ? und sagt vielleicht ein paar Sätze dazu.


    ( Felix , kannst Du mir das von dem Hayabus Forum kopieren und als pm senden, bin in Klinik und hab nur mein smartphone dabei - die verlangen eine Registrierung)

  • hi Florian,
    wenns nur ein Punkt wäre an dem das Vorhaben scheitern würd ... (bei mir fehlt auch noch der 530er :D )
    Die Idee mit den flexiblen Leitungen an denen man dann die Verstellrädchen für die Scheinwerfer anbringen könnte hatte ich auch :thumbup: , wäre wahrscheinlich noch das kleinere Problem.
    bin gespannt wann der erste 530er dann tatsächlich auch "legal" mit Xenon unterwegs sein wird. Ich muss wohl noch ein bissl Geduld üben - bin schon froh das beide Augen am 08er leuchten! ;)
    das Thema Xenon interessiert mich aber mittlerweile umso mehr da es ja doch einige Vorteile gegenüber herkömmlicher Fadenlampen bietet was Sicherheit, Leuchtkraft und auch Langlebigkeit anbelangt. es wird sich bestimmt etwas tun in Sachen Beleuchtung - auch in Sachen "Legalisierung". bei LED wurde und wird auch immer noch zum Teil abgelehnt oder der Anbau moniert. Wer würde sonst auch noch "Fadenlampen" kaufen ...
    Felix