Eintragen oder nicht - was geht auch ohne?

  • grad gefunden


    1. Teile eintragungsfrei, kein Teilegutachten, keine ABE, keine EG-BE erforderlich:
    - Batterie,
    - Bordsteckdose,
    - Drehzahlmesser,
    - Gabelprotektoren,
    - Gaszug,
    - Gehäusedeckel,
    - Gepäckträger,
    - Griffgummis,
    - Handschalen/-protektoren,
    - Heizgriffe,
    - Kerzenstecker (muss Spezifikation bezüglich Funkenstörung entsprechen),
    - Kettenrad (bei identischer Zähnezahl),
    - Kickstarter,
    - Kühlwasserschläuche,
    - Kupplungsarmatur,
    - Kupplungsflüssigkeitsbehälter,
    - Kupplungshebel,
    - Luftfiltereinsatz (bei unveränderten Luftdurchsatz),
    - Motorschutzwanne,
    - Navigationsgerät,
    - Öltemperaturdirektmesser,
    - Rahmen lackieren,
    - Rahmenschützer/Sturzpads,
    - Ritzel (bei identischer Zähnezahl),
    - Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge),
    - Suchscheinwerfer (darf während er Fahrt nicht benutzt werden),
    - Vibrationsdämpfer (Lenkerenden),
    - Warnblinkanlage,
    - Zündkerzen (muss Spezifikation bezüglich Funkenstörung entsprechen),

    2. Bauartgenehmigung erforderlich, muss aber nicht eingetragen werden (Teile sind mit EG- oder ECE-Prüfzeichen versehene):
    - Blinker,
    - Glühlampen,
    - Hupe,
    - Kennzeichenbeleuchtung,
    - Miniblinker,
    - Nebelscheinwerfer,
    - Rücklicht,
    - Scheinwerfer,
    - Spiegel,
    - Zusatzscheinwerfer,

    3. Bauartgenehmigung erforderlich, muss eingetragen werden:
    - Anhängerkupplung,

    4. Streng genommen ein Fall für eine ABE, in der Praxis aber nicht angewendet, somit eintragungsfrei:
    - Alarmanlage,
    - Benzinfilter,
    - Benzinleitung,
    - Benzinleitungs-Schnellkupplung,
    - Bremsscheibenabdeckung,
    - Heckinnenkotflügel,
    - Kettenschutz,
    - Kühlergrill,
    - Schutzbügel,
    - Soziusabdeckung,

    5. ABE oder Teilegutachten erforderlich, bei ersteren kann, bei zweitem muss eingetragen werden:
    - Ansaugstutzen,
    - Bremsarmatur,
    - Bremsflüssigkeitsbehälter,
    - Bremshebel,
    - Bremsleitungen,
    - Bremspedal,
    - Bremspumpe,
    - Bremsscheibe,
    - Bremszange
    - Cockpitverkleidungen,
    - Fahrwerkshöher(-tieferlegung,
    - Federbein,
    - Felgen,
    - Fußrastenanlagen,
    - Gabel,
    - Gabelbrücke,
    - Gabelfedern,
    - Gabelstabilisator,
    -Getriebeabstufungen,
    - Hauptbremszylinder,
    - Hauptständer,
    - Heckhöher/-tieferlegung,
    - Hinterradabdeckung,
    - Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl),
    - Kotflügel,
    - Krümmer (wenn sich Rohrführung o. Querschnitt ändern, ansonsten eintragungsfrei),
    - Lampenmaske,
    - Lenker,
    - Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinteren Blinkerpaar),
    - Lenkerklemmböcke,
    - Lenkungsdämpfer,
    - Luftfilter (bei veränderten Durchsatz),
    - Luftfilterkasten,
    - Reifen (wenn Dimensionsänderung),
    - Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl),
    - Schwinge,
    - Seitenständer,
    - Sekundär-Übersetzung,
    - Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen),
    - Soziushaltegriffe,
    - Tachometer,
    - Tank,
    - Vergaser,
    - Vergaser-Bedüsung,
    - Verkleidung,
    - Verkleidungskiel,
    - Verkleidungsscheibe,

    6. EG-ABE erforderlich, muss nicht eingetragen werden:
    - Schalldämpfer,

    7. Muss per Einzelabnahme eingetragen werden:
    - Heckrahmen kürzen,
    - Rahmen polieren (nur nach vorheriger Absprache mit dem Sachverständigen),

    Quelle: „Motorrad“

    Servus Felix

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  • Chris

    Nein , solange wir vom Tmax reden !

    Du hast ja am Getriebe nichts verändert.

    Die Variomatik regelt lediglich die Stufenlose Übersetzung

    des vorhandenen Getriebes

    sie ist auch nicht im Motor oder Kettenkasten.

    Sondern ist beim Tmax in einem eigenen Gehäuse an den Motor angeschraubt,

    der Tmax hat ein Übersetzungsgetriebe innerhalb des Motors.

    Die im Wirkungsgrad gemessene Leistung erhöht nicht die Endgeschwindigkeit

    sondern lediglich die Beschleunigung.

    Bei einer angegebenen Höchstgeschwindigkeit von z.B.160Std.km

    ist eine Toleranz von 10% kalkuliert .

    Ansonsten hätten ja die Sportvarios keine Zulassung Europaweit.

    Europarecht geht immer noch Nationalen Rechten vor.


    Also mach Dir keine Sorgen,

    Du erzählst es besser niemand ansonsten

    darfst Du diese erlaubte Freiheit auch verteidigen ,

    dir diesen Post dauerhaft einprägen

    damit Du die Antwort immer parat hast.

  • Nach§ 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nur dann, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert wird.

  • So kausal mit einer Bezeichnung Sportvario ist diese Frage nicht zu beantworten.

    Es ist, denke ich, schon zu Unterscheiden ob es sich um eine Sportvario

    oder um eine Rennsportvario handelt.

    Im Übrigen sind genau diese Unterschiede

    in der Produktbeschreibung der Hersteller ausgewiesen.

    Dort steht auch welches Zubehör für den öffentlichen Strassenverkehr zugelassen ist

    und welches nicht!

    Die StVZO ist also der grobe Kamm der groben Unfug verhindern soll

    und die Richtung des Geldflusses in den Bußgeldkatalog regelt.

    Wenn nun die deutsche Firma MHR z.B. Varios für den Strassenverkehr konstruiert,

    diese über Italien hergestellt und weltweit verkauft wird ,

    so ist die Vario geprüft und zugelassen.

    An diesem Beispiel erkenne ich, das die StVZO so wohl nicht alles bis ins kleinste Detail regelt.

    Ich darf also für mich entscheiden ob ich mir die StVZO an die Wand tapeziere

    oder lieber mit einer Malossi Variomatik durch die Landschaft fahre.

    Diese Überlegung beziehe ich für mich auch bei allen Käufen, von jegwelchem Zubehör

    für mein Hobby, mit ein.

  • Wie verhält es sich eigentlich mit einer Sportvario offiziell? Ist sie im StvZo Bereich zulässig?

    Schließlich erhöhen sich Lärm- und Abgasemissionen.


    Die Frage ist wohl berechtigt .

    Die Lärmemissionen erhöhen sich , gar keine Frage , somit sind Zweifel an der STVO-Tauglichkeit gegeben


    Die Lärmemission-Prüfung wird folgendermassen getätigt :

    Fahrzeug fährt von Punkt A eine Strecke bis Punkt B

    Angefahren wird mit niedrigem Tempo , ab Punkt A wird dann Vollgas gegeben

    der Schall wird gemessen bis Punkt B erreicht ist ,aufsummiert und ein Mittelwert gebildet


    Bei Zweirädern mit Getriebe wird diese Prozedur mit dem zweiten Gang gefahren , dann mit dem dritten Gang wiederholt

    der effektive Wert wird aus dem Schnitt von beiden Messungen gebildet.


    Bei Zweirädern mit automatischem Getriebe wird einfach nur die Strecke A,B durchfahren


    Mit einer Sportvario erhöht sich natürlich deutlich die Drehzahl (ist ja auch gewünscht ) , somit bleibt

    offen ob damit die Lärmemission-Prüfung bestanden werden kann .

    der orginal530er dreht bei Vollgas mit 40km/h ca. 4300U/min , bei 80kmh ca. 5300U/min

    Mit einer Malossi geht die Drehzahl auf 6000U/min und darüber .

    (damit hat man die Getriebeabstufungen verändert , bei gegebener Geschwindigkeit eine höhere Drehzahl)

    Mehr Drehzahl bedeutet auch mehr Schallemission. wie es sich beim Tmax genau verhält wäre nur durch eine

    Messung herauszufinden.


    Bei den BMW650-Scooter war ab 2012 der Umstand daß sie eine relativ müde Anfangsbeschleunigung hatten

    In einem Interwiew gab der damalige Entwicklungschef der BMW freimütig zu , daß man mit der Drehzahl an der

    Grenze ist , andernfalls schaffe man die Lärmemission-Prüfung nicht.

    Mit der Überarbeitung des Modells , kam ein geänderter Auspuff , der machte das Fahrzeug leiser und man konnte

    die Drehzahl etwas anheben.


    Hier der link zur Malossi MHR , für Tmax

    http://www.malossistore.de/mul…amaha-t-max-530-5117082-P

    ganz unten findet man den Text :

    Zitat

    Diese Produkte sind ausschließlich für den Rennsport und für die Rennstrecken gemäß den einschlägigen Bestimmungen der zuständigen Sportbehörden bestimmt. Wir lehnen jegliche Verantwortung für einen Missbrauch ab


    Das Zertifikat welches Malossi anbietet bezieht sich nur auf das "quality management system"



    Es gilt wie immer , wo kein Kläger , da kein Richter .

    Einem Tüvprüfer wird es nicht gleich auffallen daß eine Sportvario eingebaut ist , ausser

    er kennt das Fahrzeug genau und er fährt Probe.

    Probefahren machen die meisten nicht , die verdienen ja ihr Geld mit Papierausfüllen und Papperl aufkleben


    gruss

  • Hi Shiwa, Danke! bestens erklärt!


    Ich habe zwar auch noch von keinem HU Prüfer gehört, der bei unseren exotischen Rollern mal einen deswegen durchfallen lassen hat.

    Aber man weiß ja nie, wie es sich in der Zukunft verhält. Deswegen sollte man den Prüfer nicht gerade darauf stoßen, z.B. mit div. Malossi oder Polini Aufklebern.

    Beim Motorrad ist es eben auch nicht gestattet, durch ein kleineres vorderes Ritzel (Änderung der Übersetzung) den Anzug zu erhöhen.

    Es gilt wie immer , wo kein Kläger , da kein Richter .

    Wünsche uns trotzdem viel Spaß beim Fahren mit unseren modifizierten Rollern. Nur sollte man sich in manchen Situationen dessen eben auch bewusst sein.