Getönte/entspiegelte Visiere

  • Für meinen Raid 2 habe ich mir im Shop verschiedene " bunte " Visiere angeschaut, besonders würde mir ein blauer Entspiegelter zusagen, der angenehme und nicht zu starke Abblendung verspricht. Auf hartnäckiges Nachhaken zu der Zulässigkeit bei Tagfahrten stellte sich der Verkäufer erstmal dumm. Ein ebay Shop antwortete, nur leichtgetönte sind rein rechtlich zugelassen. - Mit Sonnenbrillen habe ich es nicht so.


    Nun will ich nicht Gefahr laufen, im evt. Versicherungsfall den Kürzeren zu ziehen.


    Weiß jemand hier, wie die Rechtslage ist?


    Viele Grüße

  • so lang du am Tag mit einem getönten Visier unterwegs bist wirds auch im Schadenfall keine Probleme geben. wer nachts mit getöntem Visier unterwegs ist und das getönte Visier im Falle eines Unfalls in kausalen Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen gebracht wird kann und wird durchaus eine Mitschuld angerechnet werden.
    Gruss Felix ;)

  • Als ich mir eine Sonnenbrille, zum Auto fahren kaufte,
    sagte der Optiker dass ein Tönungsgrat nicht überschritten
    werden darf.Welcher weiß ich nicht mehr.


    Fuxi

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Klaro !
    An einer gewissen selbstverantwortung kommt man nicht vorbei !
    Soweit ich weiss , besteht kennzeichnungspflicht für dunkle Visiere (nur für Tag) , sonst nix

  • Hallo Pongo.


    Mit Rücksprache meines Optikers
    darf eine Autofahrer-Sonnenbrille
    bis 85% Tönung haben.
    Über die Sonnenvisiere in den
    Motorradhelmen konnte er nichts
    verbindliches sagen.


    Fuxi

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Es gilt zur Zeit noch die ECE-Norm 22–05 helm_norm.pdf


    Visiere haben demnach eine Kennzeichnungspflicht bei Tönungen über 50% .
    Da wird dann draufstehen : "ausschliesslich Tagesnutzung" oder "only day" oder ähnlich


    ]Im Grunde verhält es sich wie mit den Sonnenbrillen , die letzte Verantwortung trägt der Fahrer