Mwst.

  • Hallo,


    Hallo,
    nachdem man mir am 11.09.08 bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall meinen Roller
    zu Totalschaden gefahren hatte habe ich in dieser Woche 1. Zahlungen von der gegnerischen
    Versicherung erhalten.
    Da ich noch keinen neuen Roller gekauft habe bezahlt die Versicherung mir die 10 Tage
    Nutzungsausfall nicht und von dem Wiederbeschaffungswert ziehen sie mir die 19 % Mwst ab.
    Wörtlich das schreiben von der Versicherung:
    Seit dem 01.08.02 ist die Mwst. lediglich dann erstattungspflichtig,wenn und soweit sie tatsächlich
    angefallen ist.Bitte senden Sie uns daher einen Nachweis des Händlers über die tatsächlich
    angefallene Mwst. (§249 Abs.2 Satz 2BGB)
    Meine Frage:Muss ich jetzt einen Roller bei einem Händler kaufen um diese fast 1000 ? zu bekommen
    oder darf ich auch Privat ?


    Gruß Ewald

  • Wie die Versicherung dir ja mitgeteilt hat,würde sie dir die Mehrwertsteuer bezahlen,wenn sie denn angefallen ist.
    Wenn du sie haben willst,muß sie auf der Rechnung ausgewiesen sein.
    Nutzungsausfall würde die Versicherung nur bezahlen,wenn der Roller dein einziges Fahrzeug war.
    So geht die Versicherung von hobbymäßiger Nutzung aus.

    Tmax,the most intelligent kind of motorbiking. :daumenhoch:


    Ein Leben ohne Tmax ist möglich,aber fast sinnlos.


    Ach,nochwas: Frauen können manchmal auch Spaß machen.

  • Du baust mich ja sehr auf !


    Ich hab doch für den kaputten Roller Mwst. bezahlt.
    Wegen dem Nutzungsausfall, konnte mein Hobby in der Zeit ja nicht nutzen.


    Gruß Ewald

  • Das Leben ist hart!
    Auch als Geschädigter gilt für dich die Schadenminderungspflicht!,so blöd sich das auch anhört.
    Deshalb kein Nutzungsausfall.
    An deiner Stelle würde ich mir einen gebrauchten beim Händler besorgen,da gibts dann meist eine Gebrauchtfahrzeug Garantie (Car-Garantie) dazu und die Mehrwertsteuer ist auch ausgewiesen.
    Viel Glück!

    Tmax,the most intelligent kind of motorbiking. :daumenhoch:


    Ein Leben ohne Tmax ist möglich,aber fast sinnlos.


    Ach,nochwas: Frauen können manchmal auch Spaß machen.

  • Hallo zusammen,
    ich habe am nächsten Freitag einen Termin bei meinem Anwalt wollte mich vorher klein wenig
    schlau machen.
    Was mich an der Sache einfach stört ist folgendes:
    Mein am 02.08 neu gekaufter X-Max 250 hatte zum Zeitpunkt meines Unfalles 2200 Km auf der Uhr
    der Sachverständige ermittelte einen Wiederbeschaffungswert von 3,800 ? abzüglich des kaputten
    X-Max 250 den ich behalten wollte Restwert 1,000 ?
    Jetzt zahlt die Versicherung mir 3,193,28 ? abzüglich 1,000 ? Restwert aus.
    Wenn ich mir denn jetzt von Privat den gleichen Roller wieder kaufen würde dann
    bekäme ich die mir fehlende Mwst. 606,72 ? ja nicht von der Versicherung gezahlt.
    Woher soll ich einen X-Max mit Bj.2008 Zustand wie neu 2200 Km für 3,193,28 ? bekommen


    Gruß Ewald

  • Hallole
    Hast Du nicht mehr die Originalrechnung Deines Unfallrollers? Da müßte die Mwst. Doch ausgewiesen sein. Die Steuer hast Du ja für den Verunfallten bezahlt.Und dafür muß die Versicherung aufkommen, nicht für einen den Du kaufen sollst. Dir wurde der Roller kaputt gemacht wofür Du den Kaufpreis plus Mehrwertsteuer bezahlt hast. Ob Du wieder einen Roller kaufst oder nicht kann der Versicherung wurscht sein. Dein Fz ist kaputt und dafür hast Du Geld zu bekommen.
    Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt. Vielleicht helfen Dir ja meine Argumente gegenüber der Versicherung.
    vespisti

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von vespisti ()

  • Hallo Tmaxar!!!



    Zu diesem Thema verstehe ich eines nicht.


    Warum nehmen unsere Freunde,die in Versicherungsfragen


    sich auskennen,hier nicht Stellung.


    Oder dürfen diese nicht Shopverlust).


    Fuxi :daumenhoch:

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Hallo Fuxi


    Das Verkehrsrecht und Versicherungrecht ist dermassen Kompliziert,
    dass zuerst das Gericht angerufen werden muss, um Klarheit
    in diesen Paragraphen Wirrwarr zu bringen.


    Da können selbst Versicherungsprofis nicht eindeutig Stellung dazu nehmen.
    Zudem sind Versicherungen auch noch Gewinnbringend zu Betreiben.


    Darum ist es immer Ratsam gar nicht erst in die Paragraphen Mühle zu tappen.
    Wenn es irgendwie geht.
    Auch bei 100% Schuldlos legt man Schlussendlich drauf.
    Das ist auch meine Erfahrung die ich letztes Jahr machte als mein Auto
    auf einem Parkplatz beschädigt wurde.
    Schaden 1600 sFR, Versicherungszahlung 800sFr ?(


    Ich kenne auch einen Versicherungs-Fachmann hier im Forum.
    Nennt sich Martin. :)
    Vielleicht liest er dieses Thema mal.


    Auf jeden Fall bin ich gespannt was der Anwalt von renn-max
    dazu meint.



    Gruss Promise

  • Hallo Renn-max


    Hallo Promise


    Zu Promise.Wollte unsere Versicherungsfritzen


    nur aus der Reserve locken.


    Zu Renn-max. Georoller hat es zutreffend beschrieben.


    Die Versicherung geht davon aus ,dass


    in Eigenregie das Fahrzeug wieder in den


    Zustand vor dem Unfall ,versetzt wird.


    Das spricht dafür weil der Geschädigte


    das Unfallfahrzeug erwerben will.


    In meiner Familie (Schaden 12500?)gab es


    diesbezüglich keine Schwierigkeit.Wurde in


    einer Fachwerkstatt ausgeführt.


    Fuxi

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Hi Leute,


    sorry, ich bin erst jetzt von Shiwa geweckt worden, sonst hätte ich mich schon eher gemeldet.


    Habe im moment wg. Versicherungsverkaufen wenig Zeit mit zu lesen :lol: :Klasse:!


    Die Justiz hat (leider) für den Geschädigten eindeutig geurteilt !


    Die Auskunft der Gesellschaft ist korrekt! Die Mehrwertsteuer wird nur noch ausgezahlt wenn Sie auch anfällt! Sprich Sie muss mit einer neuen Rechnung nachgewiesen werden (die alte zählt nicht - wenn ich den Roller von Privat kaufe habe ich schließlich ja auch keine MWST bezahlt.)!


    Es gibt nur eine Ausnahme davon - die Gutachter sprechen dann von einer sogenannten Differenzbesteuerung - wenn man ein gleichwertiges Fahrzeug nur noch kaum beim Händler finden kann. Findet bei Autos häufiger Anwendung, da kaum ein Händler mehr Fahrzeuge über ein bestimmte Alter verkaufen will wg. der Gewährleistungspflcht.


    Der Nutzungsausfall ist auch eindeutig geregelt. Dieser wird bezahlt, wenn ich nachweisen kann, dass das alte Fahrzeug repariert wurde (oft reicht da ein Foto mit einer aktuellen Zeitung darauf oder aber eben eine Reperaturrechnung) bzw. wenn ich mir ein neues egal vom Privat oder Händler gekauft habe. Einige Versicherungen (z.B. die Allianz gehen mitlerweile auch schon dazu über nur noch in Werkstätten reparierte Fahrzeuge an zu erkennen. Ein Foto reicht da nicht mehr)! Ob ich noch mehrere Fahrzeuge zur Verfügung habe oder nicht, spielt aber keine Rolle!


    Bevor jetzt alle auf uns arme, arme Versicherungsunternehmen einkloppen :cry: . . .


    Das ganze hat zu gunsten der Versichertengemeinschaft - also uns allen - wirklich einen Sinn. Warum sollen alle Versicherten höhere Beiträge zahlen, damit sich Geschädigte Gelder auszahlen lassen können, die gar nicht als Schaden vorhanden sind.


    Wenn in diesem Fall vom Gutachter ein Wert von 3.800 ? für den Roller mit MWST ausgewiesen ist, muss er auch Fahrzeuge benennen können wo man vom Händler so einen gleichwertigen Roller kaufen kann. Also hat der Geschädigte auch nicht wirklich einen materiellen Verlust erlitten - wobei ich natürlich ausdrücklich hier Ewald keine Raffgier oder Bereicherungslust unterstellen will. Für ihn ist die ganze Aktion schon ärgerlich genug! Schließlich hat irgendwer ungefragt seinen wahrscheinlich gehegten und gepflegten Roller zerstört. :Sauer:


    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und darf ab und an was wieder schreiben - ohne von verärgerten Geschädigten gelyncht zu werden :idee2:



    Ciao


    Matthias

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  • Danke Safeman!!!


    Ich hätte aber eine andere Frage.


    Wie lange ist der vergütete Nutzungsausfall


    Wenn angenommen Ersatzteilbeschaffung


    2 Wochen und Reparatur 3 Arbeitstage ist.


    Vielen Dank.


    Fuxi

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Hallo Fuxi,


    das ist eine schwierige Frage.


    Normalerweise ist bindend was im Gutachten steht. Wir haben in solchen Fällen allerdings schon häufiger eine gewisse Kulanz erlebt, wenn die Werkstatt ein entsprechendes Schreiben aufsetzt und der Gutachter das ganze bestätigt.


    Allerdings wird mit Sicherheit nicht die gesamte Wartezeit ersetzt.


    Genauso wie bei einem z. B: 3 Tage alten Neuwagen der ein 1/2 Jahr Lieferzeit hat. Dann bekommt man kein halbes Jahr ein Leihfahrzeug oder den Nutzungsausfall ersetzt.


    Die Versicherungen können nichts für das schlechte Ersatzteillager der Herrsteller und lassen sich dafür auch nicht verantwortlich machen.


    Ciao


    Matthias

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von safeman ()

  • Danke safeman


    Das war doch eine erhellende Antwot von einem Spezialisten
    Das versteht sogar ein Schweizer. :D


    Du machst damit deiner Signatur alle Ehre :D


    Gruss Promise

  • Hallo Matthias,
    zunächst Dank für deine Aufklärung.
    Wenn ich beim Händler einen Gebrauchten kaufe der im Verkaufspreis
    nur 100 ? über dem Eintauschpreis liegt dann führt er an das Finanzamt ja
    auch nur 19% von den 100 ? ab (Differenzbesteuerung) also 19 ? ab
    somit kann er mir ja nur 19 ? an Mwst. ausweisen.
    Um meine vom Gutachter errechneten Mwst. zurück zu bekommen
    müsste ich ja ein neues Fahrzeug kaufen.


    Gruß Ewald

  • Hallo Rennmax!!!


    R.M.Tröste dich auch ich habe,wenn es auch wie ein Märchen


    klinkt ,zweimal für das gleiche Auto MWST bezahlt.


    Fuxi

    Der nur noch im traume Tmax fährt!

  • Hallo Ewald,


    so ganz verstehe ich nicht wie du das meinst in deiner Antwort ?


    Also, ich versuche es nochmal mit meinen Worten zu beschreiben:


    1. Fall: Du kaufst einen gebrauchten Roller von Privat = Gesellschaft zahlt keine MWST an dich aus, du hast ja schließlich beim deinem Kauf auch keine bezahlt!


    2. Fall: Du kaufst einen neuen oder gebrauchten beim Händler. Dieser stellt dir eine Rechnung über den Kauf aus - darauf ist MWST vermerkt = Gesellschaft zahlt die fehlende MWST an dich aus, da du sonst wirklich 2x MWST bezahlt hättest.


    Die Differenzbesteuerung besagt nur, das der Händler bei einem Gebraucht-Einkauf von privat die MWST nicht einzeln ausweisen kann und du deshalb als Gewerblicher diese nicht vom Finanzamt zurückbekommen kannst - mehr nicht. In deinem Fall ist nur relevant ob du eine Rechnung mit MWST vorlegen kannst oder nur einen privaten Kaufvertrag.


    Falls du darauf hinaus willst das du bei dem Gebrauchten weniger MWST drauf stehen hast als der Gutachter ausgewiesen hat, meine ich spielt das keine Rolle - es müssten dir die volle MWST ausbezahlt werden, die im Gutachten steht. Das muss ich allerdings bis morgen früh "ohne Gewähr" lassen. Ich verkaufe normalerweise Versicherungen und bin kein Schadenregulierer. Ich kann dann morgen früh für dich mal in unsere Schadenabteilung anrufen und mir meine Meinung bestätigen lassen - oder vielleicht auch mich eines besseren belehren lassen!!!


    Promise


    täglich eine gute Tat :idee: dann kann ich mich in Ruhe wieder meiner eigentlichen Tätigkeit widmen und den Leuten das Geld mit windigen Aktiengeschäften und ähnliches aus der Tasche ziehen :Congra: - Aber mit windigen Bankgeschäften kennt ihr Schweizer euch doch auch aus ;)


    Duck und weg . . .



    Matthias

  • Hallo safeman


    Du musst dich nicht Ducken und .......
    Ist doch nur die reine Realität was Banken und ihre Geschäfte anbelangt.


    Ich habe noch nie Aktien oder sonstige Wertpapiere gehandelt.
    Ist mir einfach zu Unethisch wenn ich anderen Leuten das Geld aus der Tasche ziehe.
    Wenn eine Firma zig Leute entlässt und dann dadurch der Aktienkurs steigt,
    ist das kein Geschäft mehr sondern eine Gaunerei.
    Das ist aber nun Wirklich meine ganz persönliche Meinung. :D



    Gruss Promise

  • @safeman,ich finde es ja super das du dich hier um diesen tread kümmerst,wirklich toll.. :daumenhoch:


    Zitat

    täglich eine gute Tat Idee dann kann ich mich in Ruhe wieder meiner eigentlichen Tätigkeit widmen und den Leuten das Geld mit windigen Aktiengeschäften und ähnliches aus der Tasche ziehen


    sorry........aber das gefällt mir gar nicht......... :Sauer:

  • Zitat

    Original von majy



    sorry........aber das gefällt mir gar nicht......... :Sauer:



    Hallo Andy,



    keine Angst, das ist reine Satire und Anspielung auf die schlechte Reputation meines Jobs! Ich bin da ganz auf Seiten Promise - und auf der Seite der meisten meiner Kollegen - wir wollen vernünftig beraten und helfen.


    Meine Eltern haben unsere Agentur 20 Jahre lang aufgebaut! Ich darf sie jetzt fortführen. Wir können uns gar nicht erlauben bei 14.000 Einwohner irgendwelche windigen Geschäfte zu machen. Auf dem Dorf ist ein Versicherungsvertreter noch echt eine Vertrauensperson ähnlich einem Anwalt - und da bin ich auch mächtig stolz drauf!


    Ciao


    Matthias - schließlich komme ich von einem echtem Bauernverein!

  • Hallo Ewald,


    so, ich habe gerade mit unserer Schadenabteilung gesprochen und mich leider belehren lassen müssen.


    Wenn auf der Rechnung nur z.B: 300 ? MWST ausgewiesen sind, bekommst du auch nur diese ausbezahlt und nicht die fehlenden 600 ?!


    Außerdem habe ich noch den Hinweis bekommen: Sollte man sich nach einem größeren Schaden am Roller, der kein Totalschaden war, für einen neuen Roller entscheiden - und den alten nach Gutachten abrechnen - bekommt man nicht mal die MWST nach erstattet wenn man eine Rechnung vorlegen kann.


    Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten für dich habe.



    Ciao


    Matthias

  • Hallo,
    das sage ich ja, ich zahle immer drauf.


    Gruß Ewald

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von renn-max ()

  • Zitat

    Original von renn-max
    Hallo,
    das sage ich ja, ich zahle immer drauf.


    Gruß Ewald


    Hallo Ewald,


    das verstehe ich nicht ganz! Wenn du einen gleichwertigen (Alter und KM-Laufleistung) wieder kaufst legst du doch nicht drauf?


    Und genau so wirst du von der Gesellschaft gestellt. Solltest du dich für einen Gebrauchten von Privat entscheiden, ist dieser günstiger als vom Händler und du legst wieder nicht drauf.


    Wenn du dich für eine Reperatur entscheidest - von Privat wirst du wahrscheinlich sogar Gewinn machen - auch ohne MWST. Wenn er vom Händler repariert wird - bekommst du die volle Reperatur bezahlt (sofern es kein Totalschaden ist -aber dann folgt wieder der Neu- oder Gebrauchtkauf)!


    Außer das du deinen Roller evtl. nicht wieder repariert bekommst, sehe ich immer noch nicht dein Problem mit dem Geld zulegen!


    Ciao


    Matthias