Hallo,
Hallo,
nachdem man mir am 11.09.08 bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall meinen Roller
zu Totalschaden gefahren hatte habe ich in dieser Woche 1. Zahlungen von der gegnerischen
Versicherung erhalten.
Da ich noch keinen neuen Roller gekauft habe bezahlt die Versicherung mir die 10 Tage
Nutzungsausfall nicht und von dem Wiederbeschaffungswert ziehen sie mir die 19 % Mwst ab.
Wörtlich das schreiben von der Versicherung:
Seit dem 01.08.02 ist die Mwst. lediglich dann erstattungspflichtig,wenn und soweit sie tatsächlich
angefallen ist.Bitte senden Sie uns daher einen Nachweis des Händlers über die tatsächlich
angefallene Mwst. (§249 Abs.2 Satz 2BGB)
Meine Frage:Muss ich jetzt einen Roller bei einem Händler kaufen um diese fast 1000 ? zu bekommen
oder darf ich auch Privat ?
Gruß Ewald