Hi Heiab,
verstehe schon, aber nachfolgendes habe ich gerade im Netz entdeckt; wiederspricht
eben Allem, was bisher geschrieben wurde.
Dieses Tagfahrlicht ist nur mit einem der auszuwählenden Module nach RL 87 Zugelassen.
Ansonsten gilt folgende Regellung:
Diese Tagfahrleuchten werden über das Standlicht angeschlossen. Somit leuchten die Led-
Tagfahrleuchten mit dem Stand-/Abblendlicht zusammen und sind durch das E Prüfzeichen
als Positionslicht als solches erlaubt und zugelassen!
Würde bedeuten, dass diese Leuchten paralell mit dem Abblendlicht gefahren werden dürfen,
oder steh ich noch immer auf dem Schlauch?
Vielleicht hat ja jemand von euch schon auf diese Art die Leuchten montiert und war bereits
mal beim TÜV?
black530