Austauschschalldämpfer und AUK

  • Kat Regelung


    Kat Ja oder Nein ? mit EG/ABE oder ohne EG/ABE


    Achtung: Für Fahrzeuge die ab dem 01.07.2004 zugelassen werden tritt eine neue Regelung in Kraft.
    Ab dem 01.07.2004 dürfen an diesen Fahrzeugen nur noch Sportschalldämpfer mit Kat nachgerüstet werden.
    Für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 01.07.2004 ändert sich nichts.


    Quelle: Sebring Sportauspuffhersteller


    EG-Richtlinie zum Download

  • Gut, dass mein Mäxchen schon 2003 zugelassen worden ist.


    Da können die Grünen / Blauen nichts sagen zu meiner Malossitüte mit
    E - Nummer. :daumenhoch:


    Gundolf

  • Alter T-Max und doch nicht so schlecht.... :Klasse:


    Habe auf meinem T-Max eine Anlage von Akrapovic. (Edelstahl)
    Erste Sahne die Verarbeitung, sehr leicht.
    Die Nähte und Passungen sind absolut ....Top.. :daumenhoch:
    Durch auswechselbare Endstücke kann sich jeder seinen eigenen Sound basteln.....natürlich ist das dann nicht legal.
    Mit ein bischen bastel und dann kann man ein Anti-Zollstock-Endstück bauen :bae:


    Da gibt es für die Grünen nichts zum... Reinstecken...! :Sauer:


    Gruß Ewald......

  • Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK)
    Abgasverhalten wird bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft


    Mit Wirkung vom 01.04.2006 ist bei Krafträdern im Rahmen der Hauptuntersuchung auch das Abgasverhalten zu überprüfen.


    Der Untersuchungspflicht für die Abgasuntersuchung an Krafträdern (AUK) unterliegen alle zulassungspflichtigen, motorisierten Krafträder mit 2- oder 4-Takt-Fremdzündungsmotor und einem Hubraum von mehr als 50 cm? und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Als erstes zu berücksichtigendes Erstzulassungsdatum ist der 01. Januar 1989 festgeschrieben. Neben den Zweirädern, für welche die vorgenannten Kriterien zutreffen, sind auch dreirädrige Kraftfahrzeuge ("Trikes") und vierrädrige Kraftfahrzeuge ("Quads"), diese mit einer Leermasse von bis zu 400 kg und einer maximalen Nutzleistung von bis zu 15 kW und den vorgenannten Kriterien, von der Untersuchungspflicht betroffen.


    Fahrzeuge mit Kompressionszündungsmotoren (z.B. Diesel) sind von der Untersuchungspflicht ausgenommen.


    Die Abgasmessung ist dann für alle Krafträder mit Erstzulassung ab dem 01.01.1989 erforderlich.


    * bei Fahrzeugen ohne Kat oder mit ungeregeltem Kat wird CO im Leerlauf gemessen (< 4,5% bzw. Herstellervorgabe),
    * bei Fahrzeugen mit geregeltem Kat wird CO im erhöhten Leerlauf (> 2000 U/min) gemessen (< 0,3% bzw. Herstellervorgabe).


    Eine "Regelkreisprüfung" wie bei PKW wird nicht durchgeführt.


    Eine AU-Plakette wird bei der AUK nicht angebracht.


    Quelle DEKRA

    Anmerkung :
    Wenn der Hersteller einen Wert angibt , so gilt dieser :acht
    Also nix mit einheitlicher festsetzung eines Grenzwertes.

  • Im Netz gefunden :


    ZITAT :
    Auf meine Anfrage beim TÜV Süd bezüglich der Grenzwerte bei der AUK (0.3 + 4,5 Vol-% CO) nach einem katfreien Dämpfereinbau,
    bekam ich folgende Mail:
    Sehr geehrter Herr
    die StVZO kennt zum Glück keine prüffreie Zone.
    Für GKAT Krafträder bis Abgasschlüsselnummer 12 können auch EG Typgenehmigte Auspuffanlagen ohne
    KAT verbaut werden. Hier gilt dann der Grenzwert von 4,5 Vol. % CO im Leerlauf.
    Allerdings sind die KFZ Papier gem. § 27 StVZO ändern zu lassen und der GKAT Eintrag muss entfernt werden.


    Die Schlüsselnummer steht im Schein Feld 14.1 , die letzten zwei Ziffern sind relevant.


    Das deckt sich mit der Aussage von Motorrad Lippmann (die führen auch die AUK durch)

    Bilder

    • EU-Abgasnorm.jpg
  • Quelle : Sebring


    Kundeninformation
    zur Verwendung einer Nicht-Originalauspuffanlage mit EG-Bauartgenehmigung
    deren Anbau an einem Kraftrad zum Entfall des serienmäßigen Katalysators / der
    serienmäßigen Katalysatoren führt
    Für die Nicht-Originalauspuffanlagen unseres Hauses liegen die entsprechenden
    EG-Bauartgenehmigungen vor, die die Verwendung der Anlagen auch an Krafträdern,
    die serienmäßig mit Katalysator/en ausgerüstet sind, gestatten.
    Einen Auszug aus den EG-Bauartgenehmigungen sowie den jeweils dazugehörigen
    Verwendungsbereich finden Sie in den Verpackungen unserer Nicht-Originalauspuffanlagen.
    Die EG-Bauartgenehmigungen für diese Nicht-Originalauspuffanlagen wurden auf
    Grundlage der Richtlinie 78/1015/EWG (89/235/EWG) bzw. des Kapitels 9 der Richt-linie
    97/24/EG erteilt und berücksichtigen dabei nur das Geräusch- und Leistungs-verhalten
    der Kraftradtypen an denen die Anlagen verwendet werden dürfen.
    Ab 01. April 2006 ist in Deutschland auch für Krafträder die Abgasuntersuchung vor-geschrieben.
    Dabei wird im Messverfahren und bei den einzuhaltenden Grenzwerten
    zwischen G-Kat-Krafträdern und anderen ohne oder mit ungeregeltem Katalysator
    unterschieden.
    Für Krafträder, deren serienmäßig vorhandener G-Kat durch Verwendung einer
    Nicht-Originalauspuffanlage entfallen ist, ist die zweifelsfreie Zulässigkeit dieses
    Verwendungsfalles nachzuweisen, damit die Abgasuntersuchung positiv bewertet
    werden kann. Unter dieser Voraussetzung werden die betreffenden Krafträder wie
    andere ohne oder mit ungeregeltem Katalysator behandelt.
    In einzelnen Fällen ist die Zulässigkeit des Entfalls des Katalysators an Hand der
    korrigierten Beschreibung in den Fahrzeugpapieren erkennbar.


    Anmerkung:
    Die Typnummer ist entscheidend , im Zweifel nachfagen


    Für alle anderen Fälle
    empfehlen wir bei der Abgasuntersuchung die Vorlage unseres der Nicht-Originalauspuffanlage
    beigepackten Auszugs aus der EG-Bauartgenehmigung sowie
    des dazugehörigen Verwendungsbereichs.
    SEBRING Technology GmbH Voitsberg, 29. März 2006
    Bestätigung:
    Dipl.-Ing. J. Bahnert
    DEKRA Automobil Test Center
    der DEKRA Automobil GmbH

  • Wie wird gemessen ?


    Es gibt eine genaue Durchführungsbestimmung,
    die die Durchführung der Messung genau regelt.


    Fahrzeuge ohne Katalysator und Fahrzeuge mit ungeregeltem Katalysator:

    Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine Solldaten angibt , gilt als CO Grenzwert max 4.5% Vol.

    Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C

    Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe

    Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein. Sollte dies nicht möglich sein, muß ein Adapter benutzt werden.

    Motordrehzahl erfassen

    CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen



    Fahrzeuge mit geregeltem Katalysator:

    Fahrzeug Solldaten ermitteln. Falls der Hersteller keine angibt , gilt als CO Grenzwert max 0.3% Vol.

    Motortemperatur in °C (Grad Celsius) nach Herstellervorgaben, ansonsten mindestens 60 °C

    eine erhöhte Leerlaufdrehzahl in min-1 nach Herstellerangabe, ansonsten 2000 min-1

    Abgassonde ins Auspuffendrohr einführen. Dabei muss die Sonde mindestens 30cm im Auspuff sein, sonst Trichter benutzen

    Motordrehzahl erfassen

    CO Wert und Drehzahl erfassen und in das Formblatt eintragen


    Gruss