Rechtstipp: Bei Unfall auf stark geflickter Straße kein Schadenersatz

  • Ist eine Fahrbahn auf langer Strecke von Ausbesserungen geradezu übersät, steigt die Verantwortung eines Kraftfahrers für sichere Fahrweise: Er muss sich den offensichtlich schlechten Verhältnissen besonders anpassen.


    Aktuelle Nachrichten - Nürnberg (ddp.djn). Ist eine Fahrbahn auf langer Strecke von Ausbesserungen geradezu übersät,steigt die Verantwortung eines Kraftfahrers für sichere Fahrweise: Er muss sich den offensichtlich schlechten Verhältnissen besonders anpassen. Kommt es an einer der zahlreichen Flickstellen zu einem Unfall, ist dafür keine unvorhersehbare Gefahr verantwortlich zu machen, für deren Beseitigung sonst der Betreiber der Straße zuständig gewesen wäre.
    Dies ist der Tenor eines Urteils des Landgerichts Osnabrück, auf das die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hinweist. Zwar obliege dem Land die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bezüglich einer solchen Straße. Doch dabei handle es sich im Wesentlichen um die Abwendung solcher Gefahren, mit denen ein Verkehrsteilnehmer nicht zu rechnen brauche. ?Eine Straße muss stets so hingenommen werden, wie sie sich erkennbar darbietet; im Falle eines besonders schlechten Zustands eben mit erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit?, erläutert Rechtsanwältin Alexandra Wimmer die juristische Sichtweise.


    Im konkreten Fall hatte ein Motorradfahrer auf der B 68 an einer der zahlreichen Flickstellen die Kontrolle über seine Maschine verloren und war auf die Gegenfahrbahn gerutscht, wo er mit einem entgegenkommenden Pkw zusammenstieß. Beide Fahrzeuge gerieten in Brand, das Motorrad wurde völlig zerstört. Der Mann verlangte vom zuständigen Land Niedersachsen 9600 Euro Schadenersatz, weil die Fahrbahnoberfläche unsachgemäß repariert worden sei und seinem Fahrzeug auch bei angepasster Geschwindigkeit an der Unfallstelle nicht die nötige Bodenhaftung bot. Doch die Osnabrücker Landesrichterin wies den Anspruch zurück. Es sei wirtschaftlich nicht zumutbar, wegen kleinerer Schäden stets den ganzen Straßenbelag zu erneuern.


    (AZ: 5 O 793/07)


    Quelle : ddp.djn/nom/hoe


    Gruss

  • Nette Entscheidung, hätte es auch gerne mal so leicht bei meiner
    Steuererklärung.
    :lol:
    Gruß
    STEN

    ...mer socht ja nix - mer red ja blos...

  • Stimmt ! Es ist nicht zumutbar , wegen ein paar Kröten einen solchen Aufwand für die Steuererklärung zu machen.


    Ich bin selbständig :Sauer: Und muss Bilanz machen wie Siemens !!! :lol: :lol:


    Kein Witz . die haben alle was an der Mütze...


    PS: Ausser Tmaxfahrer natürlich..