habe gestern meinen TMax auf meinen Namen umgeschrieben

  • Und war überrascht, als der Mitarbeiter bei der KfZ Zulassung meinte, ich müsse diesen Monat noch zum TÜV.
    :question:


    Zulassung am 8.3.2012 als Hãndlerzulassung. Im Juli habe ich ihn mit 171 km gekauft und bin seitdem auf Kosten des Hãndlers Versicherung und Steuer gefahren.


    Werde jetzt mal Ende des Monats einen TÜV Termin vereinbaren.

  • hi!
    klingt seltsam - warum sollte der TÜV bei Händlerzulassung nur ein Jahr gelten? auch bei einer Erstzulassung bekommt man 2 Jahre TÜV - vielleicht wurde auch beim ummelden was irrtümlich falsch eingetragen? - war bei mir mal ...
    Gruss Felix

  • Hallo Gemeinde, es liegt natürlich an der Vermiet- und Verleihzulassung.Da gibts grundsätzlich nur 1 Jahr. Nach Ummeldung wieder, wie üblich 2 Jahre. Ich wollte nur raten, beim Kauf eines Fahrzeugs nicht mit der Zulassung auf den Händler weiterzufahren. Könnte Riesenärger geben.Kaum jemand weiß über die Versicherungskonditionen Bescheid. Bei uns im Geschäft tauchte mal eine Frau auf, die war ganz stolz drauf, daß ihr der Händler eine Vorführmaschine von Suzuki verkauft hat (mit Heppenheimer Zulassung). Sie kam gerade von einer Tour von Tschechien.Was sie nicht wußte: in Ländern des ehemaligen Warschauer Paktes damals kein Versicherungschutz!In dem Fall von Deauville versteh ich auch nicht warum? Die geforderte Haltedauer von YAMAHA war 2012 90 Tage aber frühestens bis 15.6.Das Fahrzeug hätte also umgemeldet werden können. Ich seh da auch keinen Vorteil.Ich hätte geraten,das Teil sofort umzumelden und mit 2 Jahren TUEV zu kaufen. Was wäre z.B bei einer Insolvenz? Oder bei nichtbezahlter Prämie? Lieber auf Nummer sicher gehen. Ein Kunde von uns hat bei einem AUDI-Händler einen Wagen gekauft und fuhr auch mit Händlerzulassung. Und eines Tages sollte das Fahrzeug zwangstillgelegt werden. Der Händler vorlor auch den Vertrag.Eventuell war des Fahrzeug noch finanziert und der Brief war noch als Sicherheit hinterlegt. Ich wollt nur vor solchen Deals abraten........Oskar

  • wieder was dazugelernt - wusste ich auch nicht. meine FJR habe ich damals als "Vorführer" gekauft - war auch auf "den Händler" zugelassen. gab aber von Seiten des TÜV keine Probleme nach der Ummeldung (hatte dann fast noch 2 Jahre TÜV drauf) - man kann aber scheinbar gar nicht genug aufpassen.
    was aber die Zulassung vom tmax anbelangt der vom Beitrag her das günstigste ist was ich je gefahren habe kann ich Oskar auch nur zustimmen - kein Risiko eingehen und nach dem Kauf umgehend ummelden.


    ;) Felix