trotz Reifenfreigabe Eintragungspfllicht

  • Ihr seid schon ganz schön angeschissen in Deutschland. Unglaublich!

    Wir hatten in Österreich dieses Problem noch nie und werden es auch nie haben. Eingetragen sind bei uns nur die Reifendimension, Belastbarkeit, Bauartgeschwindigkeit und Reifendruck. Das einzige Kriterium ist das E-Prüfzeichen, das am Reifen drauf sein muss. Hersteller ist egal.
    Beim TMAX steht daher in der Zulassungsbescheinigung: 120/70R15 M/C 56H 225kPa und 160/60R15 M/C 67H 250kPa. Das war's dann schon.

  • Mein Tmax hat keine Reifenfabrikatsbindung. Also kein Problem.


    Das Problem tangiert mich nur bei meiner Aprilia, wo in der Zulassung geschrieben steht: "Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten".

    Bei der letzten HU hatte mich der Prüfer nach der Freigabe vom Hersteller gefragt, die ich leider nicht mit dabei hatte.

    Er meinte das wäre schon ein KO Kriterium, drückte dann aber ein Auge zu und klebte die neue Marke auf. :thumbup:

  • Das bezieht sich nur auf eine Änderung der ReifenDimension, für welche es Freigaben der Reifenhersteller gab. Wird ein anderes Reifenfabrikat in derselben Größe montiert, welche in den Papieren steht, dann ändert sich überhaupt nix.


    Das heisst, wenn ich statt des serienmäßigen 160/60R15 einen 180/60R16 auf der Hinterachse montiere von dem es eine Freigabe von Michelin gibt, dann muss ich die jetzt beim TÜV eintragen lassen. Mache ich statt eines 160/60R15 Dunlop einen 160/60R15 Pirelli drauf, dann reicht immer noch die Unbedenklichkeits- bzw. Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers.


    Und das alles gilt in DE.

  • Mache ich statt eines 160/60R15 Dunlop einen 160/60R15 Pirelli drauf, dann reicht immer noch die Unbedenklichkeits- bzw. Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers.


    Und das alles gilt in DE.

    Das ist aber auch schon schlimm genug. Wozu gibt es hier eine eindeutige EU-Gesetzgebung, die mit dem E-Prüfzeichen bescheinigt, dass ein Reifen den entsprechenden Sicherheitskriterien entspricht? Es ist doch völlig egal, auf welchem Fahrzeug welcher Reifen montiert ist, solange der Hersteller des Fahrzeuges diese Kriterien spezifiziert und der Reifenfabrikant deren Einhaltung bescheinigt, die eben durch das E-Zeichen garantiert wird.
    Irgendwie ist das schon etwas unverständlich, zumindest für einen Nichtgermanen wie mich.

    Gibt es eigentlich noch andere abstruse Bestimmungen, auf die man auch als Kurzzeitimmigrant in Unkenntnis der germanischen Feinheiten achten muss, wenn man sich im Rahmen des diesjährigen TMAX-Treffens auf Euer Staatsgebiet wagt?

    Vielleicht wäre es einmal hilfreich, die länderspezifischen 2-Rad-Spezialitäten zu vergleichen. Ich bin mir fast sicher, dass es da noch einiges gibt, was nicht jedem klar ist. Es war mir z.B. bis dato nicht möglich über ADAC/ÖAMTC herauszufinden, wie es diesbezüglich mit Ungarn aussieht, weil ich doch dort regelmäßig mit dem TMAX unterwegs bin. Das finde ich auch ziemlich unbefriedigend.

    lg, Thomas

  • Es war mir z.B. bis dato nicht möglich über ADAC/ÖAMTC herauszufinden, wie es diesbezüglich mit Ungarn aussieht, weil ich doch dort regelmäßig mit dem TMAX unterwegs bin. Das finde ich auch ziemlich unbefriedigend.

    Das steht doch im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr. Ungarn hat diese Verträge ebenfalls ratifiziert. Darin steht u.a. auch, dass ein Staat ein KFZ als zulässig erachten muss wenn dieses in einem anderen Staat eine Strassenzulassung hat.


    Heisst also. Ist dein T-Max in Ö korrekt zugelassen, müssen andere Staaten dein T-Max als legal ansehen, auch wenn dein T-Max in einem anderen Staat nicht zulassungsfähig wäre (warum auch immer).


    Kleines Beispiel: Seitliche Reflektoren (die orangen). Die müssen in DE montiert sein, weil das FZ so zugelassen wurde (Euro Norm). Ich darf diese in der CH demontieren, da nicht vorgeschrieben. Fahre ich nun nach DE, muss DE dies akzeptieren weil mein FZ in der CH in diesem Zustand legal zugelassen wurde.


    Anderes Beispiel (schlechtes Beispiel): Du kannst umbauten an einem britischen FZ vornehmen und zulassen, die in keinem anderen Staat legal wären, Fahrende Sofas als bsp.. In GB bekamst du ein Kennzeichen, somit durftest du auch dieses fahrende Sofa in anderen EU Staaten fahren.

  • So einfach ist es leider nicht. Ausserdem geht es mir zusätzlich auch um die einschlägigen Verkehrsregeln.


    Beispiele:


    In Österreich ist das Prüfplaketten-Datum für den nichtgewerblichen Verkehr 2-Monate lang nach Stichtag gültig. In Ungarn und in Italien nicht. D.h. wenn ich mit meinem österr. Fahrzeug im Inland legal innerhalb dieser 2 Monate unterwegs bin und glaube, dass ich das auch in diesen Ländern machen kann, kostet mich das ein mittleres Vermögen und führt zum sofortigen Fahrverbot.


    In Österreich darf ich mit dem 2-Rad völlig legal an einer stehenden Autokolonne vorbeifahren und brauche mich nicht hinten anstellen. Mache ich das in Ungarn, blühen mir drastische Strafen.


    In Österreich kann ich mit meinem TMAX völlig unbeschwert und gebührenfrei in der sonst gebührenpflichtigen Kurzparkzone parken. In Ungarn leider nicht, wobei es z.B. in Ödenburg/Sopron NUR derartige Kurzparkzonen gibt. Allerdings konnte mir dort noch niemand erklären, wo und wie ich diesen Parkzettel an meinem Roller befestigen soll, damit er mir nicht von einem anderen Autofahrer geklaut wird, wovon man dort ausgehen muss.


    Ich bin mir absolut sicher, dass es da noch ein paar Spezialitäten gibt die dazu führen können, dass man, wenn man im Ausland glaubt, dass dort die selben Regeln gelten, die man gewohnt ist, mit bösen Überraschungen rechnen kann.

  • Alles was du eben aufgezählt hast hat nichts mit der Typenzulassung des FZ zu tun. Das sind lokale Strassenverkehrsgesetzte - und das ist ja auch nicht das Thema.


    Reifen = Typenzulassung / Typengenehmigung


    Anderes Beispiel: Ich darf an meinem FZ jede scheibe montieren die ich will. Wenn ich nach DE fahre, dann darf mich die DE Rennleitung mich nicht büssen wenn die Scheibe keine ABE o.ä. hat. >. Typenzulassung.

  • Alles was du eben aufgezählt hast hat nichts mit der Typenzulassung des FZ zu tun. Das sind lokale Strassenverkehrsgesetzte - und das ist ja auch nicht das Thema.


    Reifen = Typenzulassung / Typengenehmigung


    Anderes Beispiel: Ich darf an meinem FZ jede scheibe montieren die ich will. Wenn ich nach DE fahre, dann darf mich die DE Rennleitung mich nicht büssen wenn die Scheibe keine ABE o.ä. hat. >. Typenzulassung.

    Das hast Du völlig richtig erkannt. Ich habe auch nirgendwo erwähnt, dass ich mich auf Zulassungsbestimmungen beschränke, die mir ohnedies innerhalb der EU völlig klar sind, was Du auch richtig beschrieben hast.

    Offensichtlich ist das nicht Dein Thema, allerdings ist es meines, weil es ja letztlich auch egal ist wegen welcher Bestimmungen man Probleme bekommt. ;)

    Eine weitere ungarische Stilblüte, die wohl kaum mit der EU-Gesetzgebung in Einklang zu bringen ist: In Ungarn darf man mit einem "Moped" (Kleinkraftrad mit 50ccm und max. 40km/h), das in Österreich eine Zulassung und eine behördliche Kennzeichentafel benötigt (seit ein paar Jahren sogar eine Lenkerberechtigung), völlig unangemeldet und ohne Nummer (wahrscheinlich auch ohne Lenkerberechtigung) herumfahren. Anscheinend brauchen die nicht einmal versichert zu sein. Allerdings ist es den Ungarn natürlich verboten, sich mit diesen Kleinkrafträdern auf österr. Strassen herumzutreiben, was sie allerdings trotzdem laufend (vor allem im Grenzgebiet) machen.

    Also nochmals: Mir geht es tatsächlich um SÄMTLICHE Vorschriften und Bestimmungen, die länderspezifisch für den 2-Rad Fahrer Relevanz besitzen. Leider sind die völlig unzureichend dokumentiert und nicht einmal zufriedenstellend bei den Interessensvertretern (ADAC/ÖAMTC) erfragbar.

    Selbst intensive Internet-Recherchen zu diesem Thema konnten auch mein Parkproblem in Sopron bisher noch nicht lösen, um dieses Extrembeispiel nochmals zu erwähnen.

  • Toleranzzeitraum: Fahrzeuge der Klasse L, z.B. (Klein)Krafträder (Mopeds, Motorräder etc.) ein Monat vor und vier Monate nach dem Begutachtungsmonat.
    https://www.oesterreich.gv.at/…ehr/kfz/Seite.060500.html

    Vielleicht habe ich da was durcheinandergebracht, weil es ja ab 1.3.2020 eine Änderung gibt. Ist aber jetzt für das Problem nicht so wichtig. Wichtig ist, dass eben diese Toleranzgrenzen nur im Inland gelten.

  • Das bezieht sich nur auf eine Änderung der ReifenDimension, für welche es Freigaben der Reifenhersteller gab. Wird ein anderes Reifenfabrikat in derselben Größe montiert, welche in den Papieren steht, dann ändert sich überhaupt nix.


    Das heisst, wenn ich statt des serienmäßigen 160/60R15 einen 180/60R16 auf der Hinterachse montiere von dem es eine Freigabe von Michelin gibt, dann muss ich die jetzt beim TÜV eintragen lassen. Mache ich statt eines 160/60R15 Dunlop einen 160/60R15 Pirelli drauf, dann reicht immer noch die Unbedenklichkeits- bzw. Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers.


    Und das alles gilt in DE.

    Sehr gut beschrieben - bringt endlich Klarheit. ein guter link (aus dem auch hervorgeht worum es eigentlich geht) ist dieser finde ich. Es geht allein um die nicht eingetragene Reifendimension und nicht um verschiedene Reifenfabrikate welche eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das jeweilige Fahrzeug haben.

    https://www.motorradonline.de/…nklichkeitsbescheinigung/