Besitzstörungsklage

  • Hallo also heute wirklich wahr zum Kopf schütteln einfach habe ich eine Klage abgeholt von der Post zum fürchten einfach !!!!

    Am 3.9.2019 bin ich mit TMax nach St. Pölten unterwegs gewesen und habe wieder Proben abgeholt für das Labor in Wien !!!!

    Bei der 3ten Abholung in einer engen Gasse sie heißt Grenzgasse habe ich meinen TMax zu Fahrrädern kurz dazugestellt um die letzten Proben abzuholen maximal 10 Minuten bin ich dort gestanden dann war ich schon wieder weg !!!!

    Und für das Vergehen hat mich einer angezeigt hat mit gleich einer Doppelklage und das gleich beim Bezirksgericht St. Pölten eingereicht !!!

    Also ein Wahnsinn es handelt sich um immerhin 1330 € die Summe ist ein Wahnsinn und wenn es zur Verhandlung kommt wird es noch teurer !!!

    Also wirklich wahr und ich habe keine Rechtschutzversicherung mehr die habe ich nähmlich gekündigt aber bei so Klagen zieht man meistens den kürzeren auch mit Anwalt !!!!

    Und als Draufgabe habe ich heute gleich wieder eine Verständigung in der Post gehabt und das ist auch eine Strafe aus Niederösterreich !!!!

    Also momentan läuft es wieder mal katastrophal für mich !!!!!!!!!!!


    Greetings Aus Wien

  • Dabei kann es sich nur um eine Anzeige wegen halten/parken auf einer als Privatgrund gekennzeichneten Abstellfläche handeln. Das kann in der Hektik schon mal passieren, allerdings ist das wegen 10 Minuten nicht sehr fair.
    Das Einzige was Du tun kannst ist dich mit dem Kläger in Verbindung zu setzen und ihm die Sachlage zu erklären (Paketbote, gestresst, nur ein paar Minuten etc.) und ihn bitten die Klage zurückzuziehen weil es aus beruflichen Gründen war. Am besten schriftlich und demütig.


    Mann, Du hast aber auch immer Pech, mein Beileid.

    LG Mike

  • "Besitzstörungsklage" .... was sich die Österreicher so alles Einfallen lassen!!


    Da fehlt doch jede Verhältnismässigkeit. In Deutschland müsste der Grundstücks- bzw. Parkplatzbesitzer die Höhe des "Buß"-Geldes, dass er bei widerrechtlicher Benutzung der Fläche verlangt sichtbar ausweisen. Andernfalls käme es darauf an, dass dem Besitzer ein beweisbarer Schaden durch die widerrechtliche Benutzung entstanden ist.

    Außerdem würde ein Gericht die finanziellen Verhältnisse des Beklagten berücksichtigen ... und dies denke ich, wäre in Österreich sicherlich auch so.

    Mike hat schon mal nen Weg vorgeschlagen. Andernfalls Dubdread, hab Dir ne PN geschrieben.

  • Besitzstörungsklage? für 1330,-

    Verständigung?

    Was ist das denn? Habe ich noch nie von gehört! Aber ich kenn mich ja nicht so bei euch in Ö. aus.

    ...und ich dachte das es nur in D. solchen Quatsch und verstrahlte Menschen gibt.


    Zu 1 stellt sich für mich die Frage, wie er denn diese Summe belegen will. Wie sind ihm durch Falschparken 1330,- € Schaden entstanden?

    Warum auch Doppelklage?


    Ich würde auch einfach mal anrufen, sich entschuldigen und mit ein paar netten Worten die Sache versuchen zu wenden.


    Ansonsten tust du mir echt Leid! Das man für so einen Quatsch soviel Geld hinlegen muss...

  • "Besitzstörungsklage" .... was sich die Österreicher so alles Einfallen lassen!!

    Bei uns in Österreich sind Besitzstörungsklagen mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftszweig für Rechtsanwälte geworden (die natürlich auch den Löwenanteil einstreifen). Bei Parkplätzen von Supermärkten ausserhalb deren Geschäftszeiten sehr beliebt. Wird aber meist mittels (kleiner) Hinweistafel angedroht. Man sollte diese Hinweise jedenfalls ernst nehmen....


    Naja, jedenfalls ist das schon extrem ärgerlich. Parken im Halteverbot ist wesentlich günstiger, solange man den Verkehr nicht behindert und abgeschleppt wird.

  • Danke für die Nachrichten ja ich bin dort in eine richtige Falle getappt !!!

    Ja an der Stelle dort war absolutes Park und Halteverbot und ich habe mich dort einfach hingestellt auf die Schnelle ein paar Fahrräder sind dort auch gestanden !!!

    Aber wie schon gesagt wurde der Arzt von dem ich die Proben abgeholt habe hat mir versprochen das er mit dem Rechtsanwalt reden wird mal schauen was dabei rauskommt !!!

    Und ich werde mich auch entschuldigen und vielleicht komme ich dann noch mit einem blauen Auge davon !!!!

    Die Polizei Strafe für das absolute Park und Halteverbot muß ich aber zahlen da komme ich nicht herum !!!


    Mal schauen was da noch kommt zahlen muß ich aber sicher was ..................


    Greetings Aus Wien

  • Was mir trotzdem nicht klar ist, wie eine Polizei-Strafe und eine Besitzstörung simultan bei einem Parkvorgang möglich sein soll.
    Privatgrund geht die Polizei nichts an und auf öffentlicher Fläche kann es keine Besitzstörung geben. Oder bist Du mit dem Vorderrad auf Privatgrund und mit dem Hinterrad auf öffentlicher Fläche mit Parkverbot gestanden?

  • Was mir trotzdem nicht klar ist, wie eine Polizei-Strafe und eine Besitzstörung simultan bei einem Parkvorgang möglich sein soll.
    Privatgrund geht die Polizei nichts an und auf öffentlicher Fläche kann es keine Besitzstörung geben. Oder bist Du mit dem Vorderrad auf Privatgrund und mit dem Hinterrad auf öffentlicher Fläche mit Parkverbot gestanden?

    Ja richtig ThomasB verzwickt und verzwackt ist dort alles auf jeden Fall und der Rechtsanwalt hat dort wirklich Privatgrund und man es ist aber auch öffentliche Straße und darum ist alles gleichzeitig in der Grenzgasse in St. Pölten er hat auf jeden Fall alles gemeldet !!!!

    Nämlich dem Gericht und der Polizei ich habe alles bekommen in Form von 2 RSb Briefen ja einfach wirklich schrecklich !!!!


    Greetings Aus Wien

  • kaum zu glauben was dir alles aufgebrummt wird - noch dazu in der Höhe. Alsob eine Verwarnung nicht aureichen würde.

    Hierzulande gehts allerdings ähnlich zu - zumal manche Ordnungsdienste ja "Umsatz" machen sollen. Da findet sich immer wieder ein Möglichkeit, mir ähnlich ergangen als ich zwischen zwei gekennzeichneten Stellflächen parkte die gross genug für ein Zweirad waren. Das Verfahren wurde dann allerdings in zweiter Instanz eingestellt ...

    Besitzstörungsklage - hatte ich auch .. aber andersrum ;-)

    Mich wollte eine renitente Dame verklagen die vor meiner Garage parkte (Privatgrund) und ich ihr Auto beschädigte weil ich das Gargagentor von innen öffnete - sie war der Meinung ich solle mich gefälligst vorher vergewissern ob nicht jemand davor steht bevor ich einfach das Tor aufmache ..

    nicht ärgern, nur wundern.

    In deinem Fall - hoff es geht glimpflich aus für dich, da traut man sich ja kaum noch stehenzubleiben ;-)

  • So nach hin und her hat mich heute der Dr Glas angerufen bei dem ich die Proben abgeholt habe das er mit dem Rechtsanwalt gesprochen hat.

    Ja und er kann nicht viel machen weil das ganze schon bei Gericht eingereicht wurde dann habe ich nochmal bei dem Rechtsanwalt angerufen und ein bißchen gejammert aber hat ein wenig geholfen.

    Ja ich muß jetzt den Betrag von 322 € bezahlen dann hat sich der Fall erledigt und es findet keine Tagsatzung bei Gericht statt.

    Ist zwar weniger aber eigentlich noch immer viel aber das muß ich jetzt zahlen.

    Und dann kommt noch die Polizeistrafe die wird so ca. 80 € ausmachen ja und dann ist das auch erledigt !!!

    Ja das ist die Lage ……………..


    Greetings Aus Wien

  • Wenn man so was liest stellt sich so manche Frage. Ein Denkzettel hätte gereicht - du hattest ein Einsehen und konntest es auch begründen, ist halt einfach nur schad das man wegen so einer "Sünde" derart belangt wird und andere die rücksichtslos drauflosfahrn, etc. ohne jegliche Strafe davonkommen weil sie nicht erwischt werden ...

    ärgerlich, aber schon deine Nerven. dort würd ich allerdings nimmer parken.