Neue Vario erlischt die Betriebserlaubnis

  • Hallo Freunde

    Nur mal zur Info!!!!

    Mein Kollege hat mit seinen Tmax einen Unfallverursacht mit zu hoher Geschwindigkeit.

    Polizei hat den Roller beschlagnahmt und überprüft.

    1. Auspuff manipuliert

    2. Vario von JCosta drin, nicht Original !


    Gutachter hat bestätigt, dass durch den Tausch der Vario die Betriebserlaubnis gelöscht ist und somit kein Versicherungsschutz hat.

    Also, Führerschein sehr lange weg, Tmax Totalschaden und jetzt noch Zahlungen von der Versicherung an der Backe.

    Bei meiner Vario war auch keine ABE dabei, tragt Ihr die in euren Schein ein oder wie läuft das jetzt.


    Gruss

    Dolderbaron


    :huh::huh::huh::huh:

    BMW fahren ist die pure Lust am Leben und die schönste Nebensache.


    BMW :Congra: TMAX

  • Gibt es dazu bereits ein Urteil? Hast du eventuell sogar ein Aktenzeichen? Theoretisch erlischt die die ABE ja bereits wenn man in der Serienvario die Dr.Pulleys einbaut oder normale runde Gewichte mit 16 statt 18 Gramm nimmt. Auch wenn man im Blinker LEDs statt der serienmäßigen Glühlampen einbaut ist die ABE genau genommen futsch.


    Wenn er den Unfall natürlich mit deutlich mehr als der serienmäßigen Vmax von 160 km/h verursacht hat sieht die Sache natürlich anders aus.

  • Guten Morgen und an alle ein schönes Pfingst- Fest ,

    nun , die ABE erlöscht auch z.B. wenn man zu dritt

    auf dem Tmax durch die Gegend dondelt :),

    liebe Grüsse ,

    Georges

  • Moin Moin,


    ein Urteil braucht es eigentlich nicht, da die Rechtslage hinreichend klar ist. Nach § 19 Absatz 2, Satz2, Nummern 2 und 3 der

    StVZO erlischt die Betriebserlaubnis (und damit auch der Versicherungsschutz), wenn Änderungen vorgenommen werden,

    durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den

    Bremsen oder dem Fahrwerk) oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird (z. B. Modifikation des Motors

    oder der Auspuffanlage).


    Änderungen an der Vario, welche die Anfahrdrehzahlen erhöhen, werden in der Regel sowohl das Abgasverhalten als auch

    das Geräuschverhalten "verschlechtern". Bei Änderungen an der Auspuffanlage wird es üblicherweise ähnlich aussehen.

    Sofern also keine ABE für die verwendeten Umbauteile vorliegt, war es das dann für die Betriebserlaubnis und den

    Versicherungsschutz.


    Fahren ohne ABE führt aber nicht automatisch dazu, dass der Lappen weg ist. Dabei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit

    die nach § 69a StVZO mit einem Bußgeld und auch Punkten geahndet werden kann. Das "Strafmaß" hängt von den Umständen

    des Einzelfalles ab.


    Gruß

    Jörg

  • Gutachter hat bestätigt, dass durch den Tausch der Vario die Betriebserlaubnis gelöscht ist und somit kein Versicherungsschutz hat.

    Man findet keine Sportvario mit ABE !


    werden in der Regel sowohl das Abgasverhalten als auch

    das Geräuschverhalten "verschlechtern"


    Das Abgasverhalten ändert sich nicht , weil Lambdasondenregelung und Kat diese machen .


    aber das Geräuschverhalten ändert sich: KLICK

  • Also, das ist alles in der Schweiz passiert.

    Er hat ein Rennen mit ein Motorrad gefahren und in der Kurve seine Kontrolle verloren.


    Aussage Strassenverkehrsamt:

    Das verändern der Vario führt zur einer schnelleren Beschleunigung und sogar teilweise zur Leistungserhöhung.

    Die Vario muss vom Hersteller zugelassen sein und eine Freigabe haben.

    Das ist wie mit den Reifen, ohne Freigabe keine Zulassung und somit kein Betrieb erlaubt.

    Ich weiss von früher, in Deutschland brauchte man immer eine ABE oder?


    Gruss

    Dolderbaron

    BMW fahren ist die pure Lust am Leben und die schönste Nebensache.


    BMW :Congra: TMAX

  • Eine Erhöhung des Drehzahlniveaus erhöht den Verbrauch. Ich würde schon annehmen, dass sich

    das Abgasverhalten dadurch nicht verbessert. Da hilft auch die Lambdasonde und der Kat nix. Die

    größere Menge verbrannten Benzins erhöht den Schadstoffausstoß.


    Aber selbst, wenn man dies aussen vor lässt, bleibt es dabei, dass sich durch das höhere Drehzahl-

    niveau beim Anfahren das Geräuschverhalten verschlechtert. Das Moped wird einfach lauter.


    Es wird schon seine Gründe haben, dass es keine Sportvario mit ABE zu kaufen gibt. Beim Einsatz von

    Käseecken, die von einer Markenwerkstatt verbaut (oder wenigstens auf Rechnung verkauft) wurden,

    sieht es nicht anders aus. Da kann man sich aber vor den negativen Folgen noch durch den Einwand

    der Gutgläubigkeit schützen. Das kann vor Gericht bei Zivilklagen in Sachen Haftung einen enormen

    Unterschied machen.

  • Eine Erhöhung des Drehzahlniveaus erhöht den Verbrauch. Ich würde schon annehmen, dass sich

    das Abgasverhalten dadurch nicht verbessert.

    Ist schon klar , aber niemand hindert dich daran mit deinem Tmax mehr Gas zu geben , dann ist der obige Fall auch gegeben


    Der Prozentanteil der Schadstoffe im Abgas wird durch die Regelung konstant gehalten...


    Es geht um einen Meßzyklus beim Abgas .

    Pro Kilometer im Meßzyklus dürfen Kohlenmonoxid 1,14 Gramm, unverbrannte Kohlenwasserstoffe 0,17 Gramm und 0,09 Gramm Stickoxide ausgestoßen werden.

    Niemand schreibt einem aber vor daß man im Meßzyklustempo unterwegs sein muss ....

  • Mit meiner Frage nach dem Urteil war mehr gemeint, ob es in diesem konkreten Fall bereits ein Gerichtsurteil gibt. Dass es in der StVZO geregelt ist ist schon klar. Wäre mal interessant was in dem konkreten Fall rauskommt. Wenn die Versicherung die Leistung wirklich ablehnt landet es mit ziemlicher Sicherheit vor Gericht.

  • Wenn es denn soweit kommt, dass einen die eigene Versicherung in Regress nimmt, gibt es

    dazu zunächst mal ja kein Gerichtsurteil. Die Versicherung wird den Regress schlicht aus den

    vereinbarten und durch den Versicherungsnehmer akzeptierten Versicherungsbedingungen

    ableiten. Zu einer Klage seitens der Versicherung wird es erst kommen, wenn der Versicherungs-

    nehmer den Regressanspruch bestreitet.


    Als Versicherungsnehmer kann bzw. muss man den Regress ggf. im Wege der Zivilklage abwehren.

    Aber wer würde bei der von Dolderbaron skizzierten Sachlage ernsthaft Geld für einen Anwalt in die

    Hand nehmen wollen, um dann später auch noch zusätzlich die Verfahrenskosten (und wenn es ganz

    dumm läuft auch noch die Kosten der Gegenseite) aufgedrückt zu bekommen.


    Ob es Sinn macht gegen ein entsprechendes Bußgeld, Punkte oder den Führerscheinentzug

    vorzugehen, läßt sich nicht ohne weitere Infos einschätzen. Aber sonderlich erfolgversprechend

    scheint die Sachlage auch hier nicht. Wer zu dieser Thematik Google bemüht, wird übrigens schnell

    fündig.


    Ich hab keine Ahnung von der Schweizer Justiz. Vielleicht können unsere Eidgenossen das besser

    einschätzen. Wenn ich mir aber den Schweizer Bußgeldkatalog so ansehe, scheinen mir die

    Schweizer Offiziellen eher noch deutlich strenger zu agieren, als "unsere".

  • Also für mich ist der auffälligste Punkt in der Sachlage das Wort "Rennen". Wenn es wirklich ein illegales Strassenrennen war dann wundere ich mich nicht das die Behörde mit aller Härte vorgeht die zur Verfügung steht. Das sich die Versicherung anschliesst ist irgendwie auch nachvollziehbar, die nutzen jede Gelegenheit um nicht zahlen zu müssen..

  • Zunächst mal eine Frage: Sprechen wir hier von der Vollkasko oder der Haftpflichtversicherung? Bei der Vollkasko denke ich stimmt die Aussage vom Gutachter. So gab es mal ein Gerichtsurteil von einem getunten Motorrad, dass in diesem Zustand gestohlen wurde. Versicherung musste nicht bezahlen.


    Bezüglich Haftpflichtversicherung habe mir vor einiger Zeit nach einem Stammtischgespräch schon mal den Wolf gegoogelt.

    Wenn dem wirklich so wäre (ich schreibe jetzt hier von Deutschland), dass jede Erlöschung der Betriebserlaubnis (also z.B. auch Entfernung DB-Eater) den Versicherungsschutz erlöschen lassen würde, wäre das Netz voll von solchen ERFAHRUNGS-Berichten (nicht Theorie). Die Versicherungen würden mit Sicherheit bei jedem größeren Schaden das Motorrad untersuchen lassen, um sich das Geld vom Versicherungsnehmer zurück zu holen.


    Da dem nicht so ist, gehe ich davon aus, dass die Versicherung das Geld nur dann zurück fordern kann, wenn die Manipulation am Fahrzeug der Grund für den Unfall war. Das wäre z.B. bei nicht zugelassenen Bremsen oder Reifen der Fall. Beim entfernten DB-Eater selbstverständlich auch dann, wenn ein Pferd seinen Reiter abwirft, weil der Schalldämpfer zu laut war.


    Natürlich könnnte die Versicherung bei der Änderung der Variomatik auch dementsprechend argumentieren. Ob das wirklich die Ursache vom Unfall sein kann, müsste dann wiederum ein Gutachter entscheiden, sofern es vor Gericht geht.

  • Habe noch was gefunden:


    https://www.motorradonline.de/…g-und-versicherungsrecht/

    https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__6.html


    Interessant wäre die Frage, was passiert, wenn ich eine China-Bremsscheibe oder Bremsbeläge ohne ABE anbaue und dadurch ein Unfall passiert. Wobei ich das persönlich nie machen würde. Das ist mir dann doch schon im eigenen Interesse entschieden zu heiß. Also rein theoretisches Interesse. Wenn ich den o.g. Gesetzestext richtig interpretiere, könnte ich offensichtlich ohne Bremsen rum fahren und die Versicherung müsste bis auf die € 5.000 trotzdem zahlen.


    Das in #12 genannte Gerichtsurteil bezüglich Teilkasko habe ich mal raus gesucht:

    https://www.finanzen.de/news/1…versicherung-durch-tuning

    http://www.landesrecht.sachsen…c.part=L&paramfromHL=true


    Zu beachten ist beim §6 KfzPflVV, dass sich dieses ausdrücklich (nur) auf die Haftpflichtversicherung bezieht. Es scheint also Unterschiede zwischen Haftpflicht und Teil- bzw. Vollkaskoversicherung zu geben. Wobei verschiedenen Gerichte bei der gleichen Sache oft unterschiedlich urteilen.

  • In deinen verlinkten Artikeln geht es um Leistungssteigerung und das trifft durch den Einbau einer anderen Variomatik nicht zu.

    Ich habe bisher 4 unverschuldete Unfälle gehabt und es wurde nicht ein einziges Mal nach einer technischen Veränderung gefragt.

    Tmax,the most intelligent kind of motorbiking. :daumenhoch:


    Ein Leben ohne Tmax ist möglich,aber fast sinnlos.


    Ach,nochwas: Frauen können manchmal auch Spaß machen.

  • Jein.


    Wenn ein Unfall z.B. bei 80 km/h passiert, da normalerweise um die 28 PS anliegen und durch die veränderte Variomatik und die dann höhere Drehzahl stattdessen 32 PS, könnte man das durchaus als Leistungssteigerung auslegen. Und wenn da dann der Hinterreifen weg rutscht ....


    Sollte aber wie beschrieben bei der Haftpflichtversicherung keine Rolle spielen (bzw. Restrisiko max. T€ 5). Lediglich bei Teil- und Vollkasko.

  • Hallo alle zusammen, aufgrund meiner langjährigen Berufstätigkeit als Prüfingenieur und Unfallsachverständiger möchte ich versuchen, ein par Unklarheiten zu beseitigen.

    Wird ein Fahrzeug verändert, mit Bauteilen, für welche keine Gutachten oder ABE vorliegen, so erlischt erstmal die Betriebserlaubnis. Die Konsequenz daraus ist unterschiedlich, wird in der Regel aber nach dem Einfluss auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit unterschiedlich gewertet. Hier spielt es eine große Rolle, ob Vorsatz ( Stichwort Rennen), oder Fahrlässigkeit im Spiel ist. Da ist es egal, ob es eine Variomatik, eine andere Reifengröße, oder eine Bremsscheibe ist. Es wird in allen Fällen davon ausgegangen, das sich jede Veränderung negativ auswirkt.

    Bremsscheiben aus China sind i.d.R. nicht bauartgeprüft und damit generell in Europa nicht zugelassen. Wer aus finanziellen Aspekten zu solch fragwürdigen Offerten greift, sollte sich Gedanken machen....

    Bei den unverschuldeten Unfällen von Georoller ist der T Max nicht weiter untersucht worden, weil es keinen Verdacht ergeben hat. Dies ist der Regelfall.

    Genauso gut wird es keinem TÜV Prüfer auffallen, welche Variomatik verbaut ist, da die wenigsten wissen, was ein T Max kann.

    Ich denke aber auch, das man sich bewusst sein muss, das ein Richter oder Staatsanwalt oder wer auch immer ernsthaft drüber nachdenkt das Fahrzeug untersuchen zu lassen, wenn er hört das sich ein Roller ein Rennen mit einem Motorrad geliefert hat.


    Und zu guter Letzt: wenn eine Versicherung aufgrund der Versicherungsbedingungen ( die übrigens jeder gelesen und unterschrieben hat) die Haftung/ Zahlung verweigert sollte man sich hinterher nicht beschweren.


    Ich hoffe, damit sind ein paar >Sachen klarer geworden.


    Euch allen viele unfallfreie Kilometer


    toby

  • Mein obiger Beitrag ist im übrigen auch der Grund dafür, warum ich die super funktionierenden Bremshebel aus China, welche mein Vorgänger verbaut hat, gegen welche von Puig mit ABE getauscht habe....

  • Mein obiger Beitrag ist im übrigen auch der Grund dafür, warum ich die super funktionierenden Bremshebel aus China, welche mein Vorgänger verbaut hat, gegen welche von Puig mit ABE getauscht habe....

    Hast Du richtig gemacht. Hatte auch solche Teile an meinem Motorrad ohne zu wissen, dass man für den Bremhebel eine ABE benötigt, am Kupplungshebel dagegen nicht. Als mir das dann jemand gesagt hat, habe ich quasi die gleichen Bremshebel für 100 Euro noch mal gekauft. Aber besser so als angehalten zu werden, die Kiste steht still und dann 90 Euro Bußgeld und Punkte. Habe ich keinen Bock drauf.

  • Und zu guter Letzt: wenn eine Versicherung aufgrund der Versicherungsbedingungen ( die übrigens jeder gelesen und unterschrieben hat) die Haftung/ Zahlung verweigert sollte man sich hinterher nicht beschweren.


    Habe ich gerade getan. Ist so, wie ich schon geschrieben habe. Das maximale Risiko beträgt bei der Haftpflichtversicherung 5.000 Euro. Steht in den Versicherungsbedinungen (hier HUK 24) schwarz auf weiß. Da dies bereits so in § 6 VVG verankert ist, sollte das auch bei den anderen Versicherungen identisch sein.


    Also war das

    - entweder Dummgelaber vom Gutachter (der hat ohnehin nichts zu entscheiden, sondern die Versicherung),

    - oder in der Schweiz gibt es andere Gesetze,

    - oder es ging um die Vollkaskoversicherung.


    Wäre nett, wenn Dolderbaron uns mitteilt, was hier genau Sache ist und uns auf dem Laufenden hält, wie es hier weiter geht. Interessiert zumindest mich brennend.

  • Ich habe auch von Deutschland geschrieben.


    Habe jetzt noch an anderer Stelle noch in den Versicherungsbedingungen gefunden, dass die Versicherung sich bei Vorsatz die Zahlung verweisen kann.


    Vorsatz ist ein dehnbarer Begriff. Ist es bereits Vorsatz, wenn ich eine China-Bremsscheibe drauf baue, wo doch jeder weiß, dass das in jedem Fall minderwertige Qualität ist? Ist nicht meine Meinung, aber so könnte die Versicherung argumentieren. Bei der Vario dürfte es aber m.E. maximal auf grobe Fahrlässigkeit hinaus laufen. Wenn überhaupt.


    Denke, wir sind uns weitgehend einig.