• Genau besehn


    Wenn man das zierlichste Näschen
    Von seiner liebsten Braut
    Durch ein Vergrößerungsgläschen
    Näher beschaut,
    Dann zeigen sich haarige Berge,
    Daß einem graut.

    Ringelnatz

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Nihilit
    von Kurt Kusenberg


    Ein Mann Namens Rotnagel erfand einen neuen Klebstoff, der sehr vertrauenswürdig aussah und nach Oleander duftete; viele Frauen bedienten sich seiner, um angenehm zu riechen. Gegen diese Unsitte kämpfte Rotnagel heftig an - er wünschte, daß seine Erfindung sinngemäß verwendet werde. Gerade das aber bot Schwierigkeiten, denn der neue Klebstoff klebte nichts, jedenfalls nichts Bekanntes. Ob Papier oder Metall, Holz oder Porzellan - keines von ihnen haftete am gleichen oder an einem fremden Material. Bestrich man einen Gegenstand mit dem Klebstoff, so glitzerte dieser vielversprechend, aber er klebte nicht, und darauf kam es ja eigentlich an. Trotzdem wurde er viel benutzt, weniger aus praktischen Gründen, sondern wegen des herrlichen Oleanderduftes.


    Rotnagel war kein Narr. Er sagte sich: ein Klebstoff, der nichts klebt, verfehlt seinen Zweck; es mußte also etwas erfunden werden, das sich von ihm kleben läßt. Sicherlich wäre es einfacher gewesen, die Erzeugung einzustellen oder seinen Mißbrauch durch die Frauen hinfort zu dulden, doch der bequeme Weg ist verächtlich. Darum gab Rotnagel drei Jahre seines Lebens daran, einen Werkstoff zu entdecken, der sich von dem Klebstoff kleben ließ, allerdings nur von diesem.


    Nach langem Überlegen nannte Rotnagel den neuen Werkstoff Nihilit. In der Natur kam Nihilit nicht rein vor, man hat auch nie einen Stoff finden können, der ihm von ferne glich; es wurde mit Hilfe eines überaus verwickelten Verfahrens künstlich erzeugt. Nihilit hatte ungewöhnliche Eigenschaften. Es ließ sich nicht schneiden, nicht hämmern, nicht bohren, nicht schweißen, nicht pressen und nicht walzen. Versuchte man dergleichen, so zerbröckelte es, wurde flüssig oder zerfiel zu Staub; manchmal freilich explodierte es. Kurzum, man mußte von jeder Verarbeitung absehen.


    Für Zwecke der Isolation kam Nihilit nicht recht in Frage, weil es sehr unzuverlässig war. Bisweilen isolierte es Strom oder Wärme, bisweilen nicht; auf seine Unzuverlässigkeiten konnte man sich allerdings verlassen. Ob Nihilit brennbar sei, blieb umstritten; fest stand nur, daß es im Feuer schmorte und einen ekelhaften Geruch verbreitete. Dem Wasser gegenüber verhielt sich Nihilit abwechslungsvoll. Im allgemeinen war es wasserfest, doch kam auch vor, daß es Wasser gierig in sich aufsog und weitergab. Ins Feuchte gebracht, weichte es auf oder verhärtete, je nachdem. Von Säuren wurde es nicht angegriffen, griff aber seinerseits die Säuren heftig an.


    Als Baumaterial war Nihilit schlechterdings nicht zu gebrauchen. Es stieß Mörtel geradezu unwillig ab und faulte, sobald es mit Kalk oder Gips beworfen wurde. Dem erwähnten Klebstoff war es gefügig, doch was half das bei der Neigung zu plötzlichem Zerfall? Wohl ging es an, zwei Stücke Nihilit so fest aneinander zu kleben, daß sie untrennbar wurden, aber das führte auch nicht weiter, denn das nun größere Stück konnte jeden Augenblick zerbröckeln, wenn nicht gar mit lautem Getöse zerspringen. Deswegen sah man davon ab, es im Straßenbau zu verwenden. Aus den Zerfallserscheinungen des Nihilits wiederum war kaum etwas zu profitieren, weil keinerlei Energien dabei frei wurden. Zu wiederholten Malen wurde festgestellt, daß der neue Werkstoff sich nicht aus Atomen zusammensetzte; sein spezifisches Gewicht schwankte ständig. Nihilit hatte, das sei nicht vergessen, eine widerliche Farbe, die dem Auge weh tat. Beschreiben kann man die Farbe nicht, weil sie keiner anderen vergleichbar war.


    Wie man sieht, wies Nihilit im Grunde wenig nützliche Eigenschaften auf, doch ließ es sich mit Hilfe des Klebstoffs kleben, und dazu war es ja erfunden worden. Rotnagel stellte den neuen Werkstoff in großen Mengen her, und wer den Klebstoff kaufte, erwarb auch Nihilit. Obwohl die Explosionsgefahr nicht gering war, lagerten viele Menschen ansehnliche Bestände bei sich ein, denn sie liebten es, mit dem Klebstoff umzugehen, weil er so herrlich nach Oleander duftete.


    (aus: Kurt Kusenberg, Zwist unter Zauberern. Copyright ? 1998 by Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH, Reinbek bei Hamburg)

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • So, weil ja trister Winter und nicht wirklich Mäxchenwetter ist, hab ich da auch noch was:

    Dunkel war's, der Mond schien helle,

    Schneebedeckt die grüne Flur,

    Als ein Auto blitzesschnelle

    Langsam um die Ecke fuhr.

    Drinnen saßen stehend Leute

    Schweigend ins Gespräch vertieft,

    Als ein totgeschossner Hase

    Auf der Sandbank Schlittschuh lief.

    Und der Wagen fuhr im Trabe

    Rückwärts einen Berg hinauf.

    Droben zog ein alter Rabe

    Grade eine Turmuhr auf.

    Ringsumher herrscht tiefes Schweigen

    Und mit fürchterlichem Krach

    Spielen in des Grases Zweigen

    Zwei Kamele lautlos Schach.

    Und auf einer roten Bank,

    Die blau angestrichen war

    Saß ein blondgelockter Jüngling

    Mit kohlrabenschwarzem Haar.

    Neben ihm 'ne alte Schachtel,

    Zählte kaum erst sechzehn Jahr,

    Und sie aß ein Butterbrot,

    Das mit Schmalz bestrichen war.

    Oben auf dem Apfelbaume,

    Der sehr süße Birnen trug,

    Hing des Frühlings letzte Pflaume

    Und an Nüssen noch genug.

    Von der regennassen Straße

    Wirbelte der Staub empor.

    Und ein Junge bei der Hitze

    Mächtig an den Ohren fror.

    Beide Hände in den Taschen

    Hielt er sich die Augen zu.

    Denn er konnte nicht ertragen,

    Wie nach Veilchen roch die Kuh.

    Und zwei Fische liefen munter

    Durch das blaue Kornfeld hin.

    Endlich ging die Sonne unter

    Und der graue Tag erschien.

    Dies Gedicht schrieb Wolfgang Goethe

    Abends in der Morgenröte,

    Als er auf dem Nachttopf saß

    Und seine Morgenzeitung las.

    Es hat keinen Sinn, mit Männern zu streiten. Sie haben ja doch immer Unrecht.
    Im Gegensatz, zu Männern würden Frauen ihre Fehler sofort zugeben, wenn sie welche hätten. :engel:

  • Letztes Jahr hat ein Freund von Freundin 1.0 nach Ehefrau 1.0 upgegraded und dabei die Erfahrung gemacht, dass letztere Applikation extrem viel Memory verbraucht und nur sehr wenige Systemressourcen übrig lässt.


    Nun fand er überdies noch heraus, dass diese Applikation zusätzliche "Child"-Prozesse aufruft, was natürlich noch mehr der ohnehin schon raren Systemressourcen beanspruchen wird. Keines dieser Phänomene wurde in der Produktbeschreibung oder der Anwenderdokumentation erwähnt, wenn er auch bereits von anderen Anwendern darauf hingewiesen wurde, dass diese Konsequenzen aufgrund der Natur der Applikation zu erwarten wären.


    Nicht nur dass sich Ehefrau 1.0 schon beim Booten einklinkt, wo es sämtliche Systemaktivitäten überwachen kann. Er musste einige Inkompatibilitäten mit anderen Applikationen wie Skatabend 10.3, Besäufnis 2.5 und Kneipennacht 7.0 feststellen, die jetzt überhaupt nicht mehr laufen. Das System stürzt einfach ab, wenn er diese starten will. obschon sie früher problemlos funktionierten.


    Bei der Installation bietet Ehefrau 1.0 keinerlei Option, unerwünschte Plug-Ins wie Schwiegermutter 55.8 oder Schwager Beta Release auszuschalten. Darüber hinaus scheint die System-Performance jeden Tag mehr und mehr zu schwinden. Die Features, die er in der kommenden Version gerne sehen würde, sind:
    - ein "Erinnere mich nie wieder" - Button
    - Minimize - Button
    - Ein Uninstall - Programm, das es ihm ermöglicht, Ehefrau 1.0 jederzeit ohne Verlust von Cache oder anderer Systemressourcen zu deinstallieren
    - Eine Option, den Netzwerk-Treiber im Multitasking-Modus zu starten, um somit mehr aus der Hardware herauszuholen.


    Ich persönlich habe beschlossen, alle Kopfschmerzen mit Ehefrau 1.0 zu vermeiden und bleibe deshalb bei Freundin 2.0. Doch auch hier fand ich einige Probleme: Zunächst kann man Freundin 2.0 nicht einfach über Freundin 1.0 installieren. Zuerst muss Freundin 1.0 sauber deinstalliert werden. Andere Anwender behaupten, dies sei ein bekannter Bug, dessen ich mir hätte bewusst sein müssen. Offenbar verursachen beide Versionen von Freundin Konflikte beim gemeinsamen Zugriff auf I/O-Ports. Man sollte eigentlich meinen, ein so dummer Fehler dürfte längst behoben sein.


    Doch es kommt noch schlimmer: Der Uninstall von Freundin 1.0 läuft nicht zuverlässig. Er lässt immer wieder Reste der Applikation im System zurück. Ein anderes Problem: Alle Versionen von Freundin erzeugen in unregelmäßigen Abständen eine lästige Aufforderung zur Registrierung, die auf die Vorteile des Upgrades auf Ehefrau 1.0 hinweist.

    Es hat keinen Sinn, mit Männern zu streiten. Sie haben ja doch immer Unrecht.
    Im Gegensatz, zu Männern würden Frauen ihre Fehler sofort zugeben, wenn sie welche hätten. :engel:

  • da hilft eigentlich nur eines:
    Freundin 2.0 als inkompatibles Progamm zu Freundin 1.0 in den Trash zu schieben, das System frisch zu installieren und Onenightstand 3.0 nicht als Programm, sondern nur als Plugin formalresistend downzuloaden.
    Beim Reboot über den Dreifingersalut ist alles beim alten.


    Ein paradisischer Zustand :engel:

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Falls jemand nicht weiis was der "Dreifingersalut" ist :


    Control / alt / del , zusammen drücken :D


    Für deutsche , schweizer und össterreichische tasturen :


    Strg / alt / entf


    Grunz Shiwa

  • Ich warte noch auf das Servicepack 7.0 von Mickisoft für die Ehefrau 1.0

    Bin gespannt ob dann die vielen alltäglichen Macken des Systems weniger werden...

  • I sleep tonight so very well
    in my klapprich bettgestell
    a litle drink in the highnoon time
    is better as denn ganzen tach kien ein
    at the darkheit of the night
    häbs se mi dat licht utdreiht
    then i am falling down the kellertrepp
    and i never seen the tageslicht again.



    Frei nach Lui

    Tja...

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Luidor ()

  • Du Alleinunterhalterpausenfüllerstichsägenwitzboldi , was galubst du, woraus unser straffes Progamm besteht?


    Max fahren!!! Babbeln!!! und futtern :D


    Na, hast du deinen Platz gefunden? ;)

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Programm ???????


    Nix dergleichen...


    Hier ist das Programm : :lol:


    Bla Bla , Tmaxfahren , Futtern , Tmaxfahren , Kaffeetrinken , Tmaxfahren , Futtern ,Bla Bla sich Besaufen , hicks


    Grins Shiwa

  • Nachschlag:


    Bist du Förster und markiert der Punkt deinen Hochsitz?


    Oder bist du ausgebüxt?


    Gehört die Koordinate deinem Maulwurf?


    :idee2:

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • :santa2:bei diesem unwetterversauten Osterwetter kommt man doch endlich wieder mal dazu, was anständiges zu lesen.
    Ich hätt da ein paar Vorschläge für euch.


    Für die Abenteurer unter euch:
    -ihr stellt euch den Explosionszeichnungen von Mäxchens Variomatik und Einspritzung,
    -ihr wagt eine Schnitzeljagd durch den Stromlaufplan von Maxen's Kabelbaum,
    -ihr reist ohne Vorbereitung diagonal durch das handbuch


    zu anstrengend?


    dann wäre ein Simmel für die nächsten drei Tage doch ganz gut!


    zu schwer?


    dann eben einen "Playboy" aus dem Keller, passend zur Osterzeit :Laught_1:

    Bilder

    • playboy.gif

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • hi Frehni, ganz schöne Liste. Du liebst, scheint es, die Spannung.


    Die hatten wir vor vielen Jahren mit einem Taschenbuch im Handschuhfach. Damals gab es noch einen Schlagbaum zwischen Holland und Deutschland und richtig neugierige Zöllner.
    Das Taschenbuch hatte einen esoterischen Titel. Als der Zöllner den Titel las, legte er das Buch schnell wieder zurück, so als hätte er sich die Hand verbrannt. Danach haben uns die Kerle das ganze Auto zerleget und nach Stoff gesucht. :evil:
    Ich glaub, die dachten, sowas kann man nur stoned lesen :Laught_1:

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  • Also gut da Frehni mit seiner Leseecke prahlt, kann ich das auch


    Hier ist meine Bücherecke, die Herzschmerzschmalztriefenden Taschenbücher stehen nicht sichtbar in zweiter Reihe. Plus Vogelspinne die während der Renovierungsarbeiten meines Sohnes bei mir auf dem Bücherregal wohnt.....

  • ...und jeden Morgen wird Edgar (die Vogelspinne) mit der Zahnbürste gestriegelt :Laught_1:


    Ist aber wirklich ein putziges Tierchen. Warum läßt du es nicht ein bischen frei herum laufen? Dann faßt bestimmt kein Unbefugter in dein Bücherregal.

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Koblenz - Harley-Davidson-Fahrer haben nicht nur ganz besondere Maschinen, sondern auch ganz besondere Probleme: Oft sind schon Umbauten nötig, nur um ein Kennzeichen zu montieren. Ein Biker verlangte jetzt vor Gericht, ein kleineres Nummernschild anbringen zu dürfen - und verlor.


    Harley- Davidson- Fahrer haben keinen Anspruch auf ein verkleinertes Nummernschild für ihr Motorrad, entschied das Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Die Richter wiesen damit die Klage eines Motorradhalters ab, der bei der Straßenverkehrsbehörde ein verkleinertes Kennzeichen für seine Harley Davidson beantragt hatte, weil das übliche Kennzeichen zu groß sei.


    Harley-Davidson-Motorrad: Teurer Umbau, wenn das Nummernschild nicht passt
    Gegen den ablehnenden Bescheid der Behörde hatte der Halter Klage beim Verwaltungsgericht erhoben und war dort bereits gescheitert. Das OVG bestätigte nun in zweiter Instanz die Entscheidung der Verwaltungsrichter. Verkleinerte Kennzeichen seien nur ausnahmsweise an Motorrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erlaubt. Bei schnelleren Motorrädern müssten grundsätzlich die vorschriftsmäßigen größeren Kennzeichen angebracht werden. Das diene der Lesbarkeit und damit der Verkehrssicherheit.


    Das Gericht forderte den Kläger deshalb auf, seine 151 km/h schnelle Maschine so umzubauen, dass die vorschriftsmäßigen großen Kennzeichen angebracht werden können. Das sei technisch möglich, und auch der finanzielle Aufwand sei zumutbar.

  • Voll Stolz betrachtet der Poet
    das jüngste seiner Werke,
    von dem er meint: "Das Versmaß steht
    vorzüglich, wie ich merke!"


    Nicht, dass er sich für einzig hält,
    es gibt noch andre Dichter,
    die er sich gegenüber stellt
    als selbsternannter Richter.


    Wenn er mit denen sich verglich,
    sind manche respektabel.
    Er findet im Vergleich zu sich
    auch Goethe recht passabel!


    von ich

  • Sätze aus Schüleraufsätzen


    Eine Deutschlehrerin hat ein paar Sätze aus Schüleraufsätzen gesammelt und aufgeschrieben. Sie stammen wirklich aus ganz normalen Aufsätzen einer Grundschule.


    1. Der Papst lebt im Vakuum.


    2. In Frankreich hat man die Verbrecher früher mit Gelantine hingerichtet.


    3. Bei uns hat jeder sein eigenes Zimmer. Nur Papi nicht, der muss immer bei Mami schlafen.


    4. Die Fische legen Leichen ab, um sich zu vermehren.


    5. Gartenzwerge haben rote Mützen, damit sie beim Rasenmähen nicht überfahren werden.


    6. Meine Eltern kaufen nur das graue Klopapier, weil das schon mal benutzt wurde und gut für die Umwelt ist.


    7. Mein Bruder ist vom Baum gefallen und hatte eine Gehirnverschüttung.


    8. Ein Pfirsich ist wie ein Apfel mit Teppich.


    9. Wenn man kranke Kühe isst, kriegt man ISDN.


    10. Ich bin zwar nicht getauft, dafür aber geimpft.


    11. Nachdem die Menschen aufgehört haben, Affen zu sein, wurden sie Ägypter.


    12. In Leipzig haben viele Komponisten und Künstler gelebt und gewürgt.


    13. Der Zug hielt und die Fahrgäste entleerten sich auf dem Bahnsteig.


    14. Alle horchten auf, als Luther 1517 seine 95 Prothesen an die Schlosskiche schlug.


    15. Als unser Hund zu bellen anfing, ging meine Mutter hinaus und stillte ihn.


    16. Ein Kreis ist ein rundes Quadrad.


    17. Wir gingen mit unserer Lehrerin im Park spatzieren. Gegenüber vom Park war ein Haus, wo Mütter ihre Kinder gebären. Eine Gebärmuttter schaute aus dem Fenster und winkte uns zu.


    18. Meine Schwester ist sehr krank. Sie nimmt jeden Tag eine Pille. Aber sie tut das heimlich, damit sich meine Eltern keine Sorgen machen.


    19. Gestern setzte sich meinem Vater ein zahmer Distelfink auf den Kopf. Dieser befand sich gerade auf dem Weg zur Arbeitsstelle.


    20. Die Bibel der Moslems heißt Kodak.


    21. Mein Papa ist ein Spekulatius. Der verdient ganz viel Geld an der Börse.


    22. Männer können keine Männer heiraten, weil dann keiner das Brautkleid anziehen kann.


    23. Am Wochenende ist Papa Sieger bei der Kaninchenschau geworden.


    24. Eigentlich ist Adoptieren besser. Da können sich die Eltern ihre Kinder aussuchen und müssen nicht nehmen, was sie bekommen.


    25. Unter der Woche wohnt Gott im Himmel. Nur am Sonntag kommt er in die Kirche.


    26. Die Nordhalbkugel dreht sich entgegengesetzt zur Südhalbkugel.


    27. Kühe dürfen nicht schnell laufen, damit sie ihre Milch nicht verschütten.


    28. Regenwürmer können nicht beißen, weil sie vorne und hinten nur Schwanz haben.


    29. Die Fischstäbchen sind schon lange tot. Die können nicht mehr schwimmen.


    30. Graf Zeppelin war der erste, der in verschiedene Richtungen schiffen konnte.


    31. In Lappland wohnen 2 Sorten Menschen. Die reichen Lappen fahren im Rentiergespann, die armen Lappen gehen zu Fuß. Daher der Name Fußlappen. Auch wohnen dort Menschen sehr dicht zusammen. Daher das Sprichwort: Es läppert sich zusammen.


    32. Im Frühling legen Hühner Eier und Bauern Kartoffeln.


    33. Vor 14 Tagen gab es in der Wirtschaft meiner Tante eine Schlägerei wegen einer Kellnerin, die sich auf der Straße fortpflanzte.


    34. Vorigen Sonntag kam mein Vater sehr spät nach Hause. Er hatte sich im Stadtpark vergangen.


    35. Die Eiskunstläuferin drehte ihre Pirouetten, dabei hob sich ihr Röckchen im eigenen Wind.


    36. Die Menschen wurden früher nicht so alt, obwohl sie weniger Verkehr hatten.


    37. Viele Hunde gehen gern ins Wasser. Manche leben sogar immer dort, das sind Seehunde.


    38. Alle Fische legen Eier. Die russischen sogar Kaviar.


    39. Der Tierpark ist toll. Da kann man Tiere sehen die gibt's gar nicht.

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Will euch ja nicht langweilen, aber vielleicht interessierts den Einen oder die Andere was ich da ausgegraben habe:


    Nach rund 30 Jahren Motorradfahren bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass Fliegen und andere Insekten niemals eines natürlichen Todes sterben. Sie begehen alle Selbstmord und das just in dem Moment wenn sie dick und fett und mit gelblichem Schlunz prall gefüllt sind. Solcherart aufgepumpt haben die Krabbler die Aerodynamik einer aufgefaulten MonCherie-Kirsche und landen zwangsläufig auf der Stirn eines gerade vorbeikommenden Motorradfahrers.
    In meiner Bude leben seit Jahren steinalte Fliegen die vom Einatmen psychoaktiver Substanzen und vom Gnadenbrot-Fressen meiner Pizzareste so mutiert sind dass sie eher an flugunfähige Riesenkakerlaken erinnern und den Großteil ihrer Zeit unter meinem Sofa verschlafen. Aber ich bin sicher, würde ich die Viecher zwangsausmieten und auf die Straße setzen würden sie sich irgendwie in die Luft erheben um sofort irgendeinem ahnungslosen Biker dick wie Murmeln in die Visage zu klatschen.
    Letzte Woche hat ein Monstergerät mir im Gesicht eingeschlagen, dass ich aussah als ob mich eine Art von Senf-Pralinee getroffen hätte - irgendein gelber Scheiss mit schwarzen Einsprengseln der sich über mein Gesicht und in meine Nasenlöcher verteilt hat.
    Ein Teil ist in meinem Bart so betonhart eingetrocknet, dass mit Waschen nichts zu machen war und ich zur Schere greifen musste um irgendwie wieder menschlich auszusehen.
    Es blieben aber doch Rückstände zurück, ein tröstendes Küsschen meiner Gattin löste sofort bei ihr eine allergische Reaktion aus, so dass ihr Gesicht aussah als wäre es mit einer Schrotladung roter Maden beschossen worden. Brrrr.
    Vor Jahren ist mir mal eine Wespe? Biene? Hornisse in ein Nasenloch geknallt und darin explodiert. Die Nase schwoll darauf 2 Wochen lang so an dass sie wie die Schlepphoden eines arbeitslosen Ebers aussah und auch so roch.
    Ansonsten bin ich tolerant, die Flieger die mir auf der Brille platzen, schaden ja schliesslich nicht meinen Augen und die, die zwischen meine Zähne knallen (ich grinse immer beim Fahren) muss ich ja nicht runterschlucken und tot sind sie auch sofort. An der nächsten Tanke mit nem Hansapils spülen, gut ausspucken und gut ist.
    Heftig sind dagegen die Maikäfer. die die brutale Wucht von Projektilen entwickeln und nachts vom Licht des Scheinwerfers angelockt werden wie die Infrarotsensorik einer Langstreckenwaffe. Sind sie mal in der Nähe ist es aus für den Fahrer. Das Exoskelett dieser Chitinbomben trifft dein Gesicht wie ein Hartmantelgeschoss, ein Biker braucht sich danach nicht zu schämen wenn er weint wie ein kleines Kind. Das beste was du tun kannst ist zu versuchen dich zu ducken auf dass es deine Beifahrerin trifft. Dann lässt sie dich in Zukunft abends alleine wegfahren und du kannst versuchen endlich mal heisse Weiber aufzureissen.
    Einmal gelang es mir mich rechtzeitig zu ducken und eine fette Heuschrecke pfiff mir wie ein Querschläger knapp über den Schädel. Das Ding war so groß dass ich trotz Helm und kaputtem Auspuff das FFFwwwumppp des Aufpralls hörte. Danach hatte ich zu kämpfen das Moped auf der Straße zu halten, meine Sozia hatte sich den grünen Hüpfer irgendwo zwischen Kragen, Schal und Bluse eingefangen und war entsprechend aufgeregt und wackelte herum. Das Vieh hatte überlebt, wers kennt weiss wie kräftig die Mundwerkzeuge dieser Tiergattung sind.
    Aber meine Olle hat später ihre Rache bekommen. Uns kam eine Kompanie Schmetterlinge entgegen, die durch einen lustigen Zufall wie auf eine Perlenschnur aufgereiht auf mich zusteuerten. Genau in dem Moment wo ich mich ducken wollte, auf dass sie die Ladung abbekäme, konnte sie mich, dank meines Beanie-Helmes an beiden Ohren festhalten (ein Haltegriff in dem sie Übung hat). Ich wollte noch losbrüllen, aber das war ein Fehler. Für die Schmetterlinge sah ich aus wie eine Baumleiche mit verlassener Spechthöhle, und alle, alle flogen rein um darin zu übernachten. Ich weiss was Schmetterlinge im Bauch sind und auch dass sie nach verdorbener Leberwurst schmecken. Ich musste gut nen Liter Jacky reingießen bis alle aufgehört hatten in mir mit Flügeln zu flattern, mit Beinen zu kribbeln und ihre Legeröhren in meine gastritischen Magenwände zu pieksen.
    Danach verrichtete ich, dank der bunten Flügelreste, mehrere Tage mein Geschäft in TechniColor. Am liebsten hätte ich auf nen Spiegel geschissen um den Film zu sehen.
    Das schlimmste Insekt mit dem in Biker in Kontakt kommen ist jedoch zweifellos die große sudanesische Gespenstmotte. In der Familie der Motten ist das die größte, fetteste und mit den meisten Eingeweiden gefüllte Motte dieses Planeten. Wenn sie dich trifft ist das als ob dir eine fliegende Milka-Kuh mitten ins Gesicht geschissen hätte. Handtellergroß flattert sie so unberechenbar durch die Gegend dass du nur in die Eisen gehen kannst um den Einschlag abzumildern und um dir schnellstens den klebrigen, ätzenden Schmodder vom Gesicht zu wischen. Ein Ausweichen ist bei diesem Tier absolut unmöglich. Falls du dummerweise den Mund offen hattest fühlt sich der Aufprall an wie wenn du von einer Riesenbuttercreme-Torte abgebissen hättest. Nur dass die Torte samtige Flügel, einen dicht behaarten Körper, lange Fühler und Beine und einen scharfen Legestachel hat. Und dann noch der Geschmack - wie aus der Abdeckerei. Bei uns leben die Viecher zwar nicht, aber einmal ist eine aus dem hiesigen Zoo entkommen als ich gerade mit Karacho um die Ecke georgelt kam...
    Entschuldigt mich jetzt, ich glaub ich kann gar nicht soviel kotzen wie ich jetzt gleich reihern muss.

  • es schneit, kalter Wind bläst ums Haus und immer wieder geht der Schnee in Regen über.
    Arme Kerle, die jetzt noch auf der Bahn sein müssen!

    Dafür hier mal wieder was aus der Lyrik:




    Vereinsamt (Friedrich Nietsche 1884):


    Die Krähen schrei'n
    Und ziehen schwirren Flugs zur Stadt:
    Bald wird es schnei'n ?
    Wohl dem, der jetzt noch ? Heimat hat!


    Nun stehst du starr,
    Schaust rückwärts ach! wie lange schon!
    Was bist du, Narr,
    Vor Winters in die Welt ? entflohn?


    Die Welt ? ein Thor
    Zu tausend Wüsten stumm und kalt!
    Wer Das verlor,
    Was du verlorst, macht nirgends Halt.


    Nun stehst du bleich,
    Zur Winter-Wanderschaft verflucht,
    Dem Rauche gleich,
    Der stets nach kältern Himmeln sucht.


    Flieg', Vogel, schnarr'
    Dein Lied im Wüsten-Vogel-Ton! ?
    Versteck' du Narr,
    Dein blutend Herz in Eis und Hohn!


    Die Krähen schrei'n
    Und ziehen schwirren Flugs zur Stadt:
    Bald wird es schnei'n ?
    Weh dem, der keine Heimat hat!

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Winterschuettelreim
    (von ich)
    Da draußen weht ein kalter Wind.
    Drum ruft die Mutter: "Walter, Kind,
    hol das vom Sturm verwehte Kissen!
    Wo das jetzt liegt, muss Käthe wissen!


    Du wirst es dank den fiesen Winden
    Vermutlich auf den Wiesen finden!"
    Entkräftet zählt der Walter Eichen.
    Die weder Sturm noch Alter weichen.


    Schon bald, so will es Walter scheinen,
    wird er am Heizungsschalter weinen.
    Bei solchem Wetter froren Iren,
    die selten an den Ohren frieren,
    weshalb ich in der fiesen Frische
    nur ungern bei den Friesen fische.


    Drum lasst uns nach Venedig gehen,
    wo milde Winde genädig wehen,
    zumal ich in der Fremde hier
    nicht gern im dünnen Hemde frier!

  • Morgen ist der vierte Advent. Langsam wird es ernst.
    Ich komm grad aus der Küche vom Plätzchen backen.
    Ich stell euch mal hier 'nen Teller voll hin, zum probieren.


    Vielleicht ht ja jemand noch 'nen Glühwein in der Kanne.
    Oder eine Geschichte zur Einstimmung, was aus dem Regal oder etwas selbst Erlebtes.
    Muß ja nicht zu Weihnachten passiert sein, Hauptsache, man hat sich dabei so gefühlt.


    Ich fang mal mit was eher trivialem an:



    Wir hatten damals noch unseren alten kleinen Fiat-Bus, waren aber ansonsten arm wie die Kirchenmäuse.
    Optimismus und Spaß am Leben war uns wichtiger.
    Bei einem Ausflug mit eben jenem Bus mußte Dieter auf sehr engem Terrain wenden
    und kam dabei mit dem rechten Vorderreifen an eine Bordsteinecke.
    ZSSSSSSSSSSCHWWWWWWWWW und der Reifen war in der Flanke 5 cm lang aufgeschlitzt.
    Wir hatten Ersatzreifen dabei, also kein Problem.
    Jetzt brauchten wir aber einen frischen Reifen.
    140,- DM :was:
    wo sollten wir die hernehmen?


    Aus verzweifeltem Übermut zweigte ich 5.- von unserem schmalen Budget ab
    und spielte Lotto.
    Hab ich in all den Jahren nie mehr wie 10.- Mark gewonnen, so wars diesmal ein echter Treffer:
    ein Vierer, und für den gab es statt der üblichen 80.- Mark - ungelogen 140.-


    Für uns war es wie Weihnachten, denn noch ein Reifenschaden und wir hätten den Bus stehen lassen müssen, weil wir keinen neuen Reifen hätten kaufen können

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Neulich erzählte mir jemand, er habe vor vierzehn Tagen sein Portemonaie verloren mit einigem Geld, zwei Tankkarten, Führerschein, Ausweis, EC-Karten usw.. Das volle Programm also! Kurz vor Weihnachten!
    Und nun kommts: An dem Tag, als er es mir erzählte, brachten ihm Kinder seine Geldbörse zurück. Mit vollem Inhalt samt Geld! Er hatte es auf einem Nikolausmarkt verloren und es war erst zwei Wochen später den Kindern aufgefallen!
    Da gab es natürlich einen Finderlohn und gute Laune vor Weihnachten!

  • Die Luft riecht nach Frühling, der Max scharrt, aber es regnet und regnet.....
    Die Wolken hängen tief und schwer....
    mein Gemüt langsam auch!


    Ich glaub, es ist was zur Aufmunterung nötig!


    Kennt ihr Manfred Kyber?


    Er verfaßte skurrile Tiergeschichten und ungewöhliche Märchen, schrieb Gedichte und so fort.


    Hier mal eine seiner Kurzgeschichten:




    Professor Bohrloch


    Professor Dr. Bohrloch, Ritter pp., stand mit seinem Assistenten vor dem Affenkäfig. Es war noch früh am Morgen, und im Zoologischen Garten waren nur wenige Besucher.


    Professor Bohrloch hatte das mit reiflicher Überlegung so eingerichtet. Er wollte möglichst ungestört sein, besonders von solchen Leuten, die als nicht-akademisch anzusehen waren. Odi profanum vulgus!


    Denn die frühe Morgenstunde sollte eines der unerhörtesten Experimente wissenschaftlicher Forschung bringen. - »Dank den profunden Resultaten der Vivisektion«, sagte Professor Bohrloch, »aus denen sich unsere herrliche Gehirnlehre von heute entwickelt hat, bin ich auf den erhabenen Gedanken gekommen, diese zwei Exemplare von cynocephalus babuin nach sorgfältiger phrenologischer Untersuchung von den anderen Affen zu isolieren. Nach fleißiger Fütterung mit gehirnbildenden Nährstoffen werde ich heute in der Lage sein, nachzuweisen, daß das Gehirn des cynocephalus babuin bei entsprechender Behandlung nicht nur menschliche Ausdrücke den Begriffen nach richtig zu erfassen vermag, sondern sogar fähig ist, dieselben in adäquaten Gutturallauten sinngemäß wieder von sich zu geben.«


    Der Assistent verbeugte sich stumm. Ihm war weihevoll.


    »Sie haben doch fleißig mit Bananen gefüttert«, wandte sich Professor Bohrloch an den Wärter. »Ist Ihnen eine Zunahme der intellektuellen Funktionen aufgefallen?« »So wat is mich nich uffjefallen«, sagte der Wärter.


    »Dem Mann fehlt der geschulte Blick«, sagte Professor Bohrloch.


    Die Paviane kamen ans Gitter.


    »Wer ist denn das?« fragte der eine, und sein Fell sträubte sich.


    »Ich finde ihn eigentlich ganz nett«, sagte der andere, »er erinnert mich so an meinen verstorbenen Onkel.« Der Pavian hatte viel Familiensinn.


    Professor Bohrloch kramte erregt in seinen Taschen und suchte nach seinem Notizbuch.


    »Er laust sich«, sagte der erste Pavian mit Sachverständnis. »Jetzt hat er was«, sagte der zweite voller Interesse.


    »Wir müssen uns natürlich auf stark akzentuierte Gutturallaute beschränken«, sagte Professor Bohrloch; »beginnen wir mit einfachen Vokalen!«


    Professor Bohrloch setzte sich in kauernder Stellung vor dem Gitter hin.


    »E-e-e-Es-sen-Es-sen«, sagte er und machte schnappende Bewegungen mit den Kiefern.


    »He-he«, grinsten die Affen.


    »Es ist erstaunlich«, sagte Professor Bohrloch zu seinem Assistenten. »Beachten Sie bitte die Schädelbildung!« »Sieh bloß mal dem seinen Kopf an!« sagte der eine Pavian. Professor Bohrloch horchte aufmerksam auf die soeben erfolgten Gutturallaute und machte sich eifrig Notizen.


    »Nun einen etwas komplizierten Begriff, der vom reinen Instinkt ins Vorstellungsvermögen übergreift. O-o-o-Vo-gel-Vogel-Vo-gel!


    Professor Bohrloch hob den Lodenmantel und stelzte sonderbar vor dem Käfig auf und ab. Er flatterte mit den Ärmeln und schnatterte dabei in einer noch nicht dagewesenen Weise. Der Wärter näherte sich. Ihm schien, er wäre nötig.


    »Ho-ho«, grinsten die Affen und schmissen mit Bananenschalen.


    »Es ist erstaunlich«, sagte Professor Bohrloch. »Wir gehen nun zu einem Umlaut über. Ö-ö-ö-Grö-ße-menschliche Grö-ße.« Professor Bohrloch reckte sich im Lodenmantel zu voller Höhe auf.


    Die Affen hatten es satt. Der Vogel hatte ihnen noch Spaß gemacht. Das hier nicht mehr. Sie wandten sich um und zeigten dem Professor ihre Hinterseite. Es waren ansehnliche, nicht mißzuverstehende Körperteile. »Es ist erstaunlich«, sagte Professor Bohrloch. »Das Tier verkriecht sich vor der menschlichen Größe. Das ist mehr als Verständnis. Hier liegt bereits eine psychische Reaktion vor. Wir nehmen nun zum Schluß unserer phänomenalen Untersuchung einen Doppellaut«, wandte er sich an seinen Assistenten. »Beachten Sie, bitte, die vielen kleinen Steine im Käfig! Ich habe sie aus experimentellen Gründen scheinbar achtlos verteilen lassen ...«


    Professor Bohrloch nahm einen Stein auf und preßte die Brillengläser ganz dicht ans Gitter. »Ei-ei-ei-Stein-Stein-Stein«, sagte er. Die Affen hatten sich am Ende des Käfigs schlafen gelegt und rührten sich nicht.


    »Stein-Stein-Stein«, sagte Professor Bohrloch meckernd. Er sagte das einhundertunddreiunddreißigmal. Da flog ihm ein Hagel von Steinen ins Gesicht! »Es ist erstaunlich«, sagte Professor Bohrloch.


    Am anderen Tage stand Professor Bohrloch auf dem Katheder.


    »Wir kommen nun zum Schluß unserer interessanten Ausführungen«, sagte er, »und können mit Stolz konstatieren, daß es der menschlichen Wissenschaft gelungen ist, ihre leuchtenden Funken sogar bis in die stumpfe Tierwelt zu senden!«


    Die Affen im Käfig spielten »Professor Bohrloch«. Sie stelzten sonderbar auf und ab und schnatterten in einer noch nicht dagewesenen Weise.

    Wenn der Einzelne sich nicht bewegt, wie soll es dann die Masse.....?

  • Die offiziellen Produktionszahlen der Motorradhersteller aus Japan sehen nicht gut aus: Im Vergleich zum Vorjahr wurden im Februar 2009 42.8 Prozent weniger Motorräder produziert. Das gab die JAMA bekannt.


    Wer ist JAMA?


    Die Japan Automobile Manufacturers Association (kurz: JAMA) ist die Vereinigung der grössten japanischen Auto- und Motorradbauer. Derzeit hat sie 14 Mitglieder (Toyota, Nissan, Honda, Mitsubishi, Suzuki, Mazda, Daihatsu, Toyota, Hino, Subaru, Isuzu, Nissan Diesel Motor Company, Kawasaki Heavy Industries und Yamaha). Die japanischen Auto- und Motorradhersteller geben der JAMA ihre Produktionszahlen bekannt, welche sie wiederum auf die offizielle Websitestellt.
    Und die Zahlen für den Februar 2009 sehen wie erwähnt nicht gut aus. Im Februar 2009 wurden total 72'719 Motorräder in Japan produziert. Im Vorjahr waren es noch 127'045 Motorräder. Das ist ein Minus von 42.8 Prozent.



    Fast 50 Prozent weniger grosse Motorräder
    Am geringsten war das Minus bei den ganz kleinen Motorräder, also bis maximal 50 ccm Hubraum - dort betrug das Produktions-Minus 22.7 Prozent. Am stärksten betroffen waren die 51 ccm-125 ccm-Hubraumklasse (66.4 Prozent Minus), gefolgt von den grossen Motorrädern (über 250 ccm) mit einem Minus gegenüber dem Vorjahr von 46.8 Prozent.



    Erklärungen von Motor Sport Schweiz:
    Diese Zahlen stellen nur die Produktionszahlen in Japan dar (und nicht die Verkaufszahlen). Japan hat sich also frühzeitig auf den weltweiten Wirtschafsabschung eingestellt und weniger produziert, um nicht unnötig die Vorratslager aufzufüllen. Spannend wird es in nächster Zeit zu sehen sein, wie stark die Motorradmärkte sich von der Wirtschafskrise beeindrucken lassen. Während für den nordamerikanischen Markt massive Einbussen erwartet werden (der Verschuldungsgrad ist nach wie vor hoch), ist man in Mitteleuropa optimistischer gestimmt. Einbussen wird es sicherlich auch in der Schweiz geben - wir erwarten jedoch maximal ein Minus von circa 15 Prozent fürs Jahr 2009.


    Die Erklärung von Motor Sport Schweiz lässt den Schluss zu, dass die Japanischen Zweiräder
    trotz Rezession, nicht Billiger werden.



    Aus Motor Sport Schweiz

  • Gefunden in einem anderen Forum:



    Nutzungsausfall nach Unfall
    Code:
    Verzichtet ein Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall auf den Ihm zustehenden Mietwagen, muss ihm die gegnerische Versicherung für die Dauer der Autoreparatur eine angemessene Entschädigung zahlen.
    Der Versicherer darf dabei die Sätze für den Geschädigten selbst dann nicht in niedrigere Klassen einstufen, wenn es ein älteres Auto ist.
    Aufgrund der Langlebigkeit heutiger PKW sei eine Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung für ältere Autos nur möglich, wenn besondere Umstände vorlägen, wie etwa eine überdurchschnittliche Kilometerleistung.
    OLG Hamm AZ 13 U 111/99


    Code:
    Wenn ein 13 Jahre alter Gebrauchtwagen nach einem unverschuldeten Unfall repariert werden muß, ist es nicht rechtens den Nutzungsausfall wegen des Alters des Wagens zu kürzen. Das Alter sage nichts über den Nutzwert eines Fahrzeuges aus.
    AG Dorsten AZ 21 C 338/00



    Voller Ersatz für ramponierte Motorradkleidung
    Code:
    Nach einem Unfall steht Geschädigten Ersatz für ramponierte Kleidung zu. Allerdings gibt es je nach
    Alter Abzüge. Anders nach einem Motorradunfall: Kombis dienen der Sicherheit des Fahrers und sind daher in Höhe des Kaufpreises zu erstatten, wenn sie noch relativ neuwertig waren.
    OLG Oldenburg AZ 02. 1711


    Code:
    Werden bei einem Unfall Helm und Schutzanzug eines Motorradfahrers beschädigt, hat der Anspruch auf eine neue Ausstattung ohne Abzug. Auch wenn die Teile schon älter waren. Begründung des AG Bad Schwartau: Schutzkleidung unterliege keinem kontinuierlichen Wertverlust.
    AG Bad Schwartau AZ 3 C 321/99



    Ersatz für entgangene Lohnerhöhung
    Code:
    Kann ein Arbeitnehmer beweisen, dass er ein „höher entlohntes“ Arbeitsverhältnis in Aussicht hatte, es aber aufgrund eines schweren Autounfalls nicht dazu kommt, so muss die Versicherung des Unfallverursachers den höheren Verdienst vom geplanten Arbeitsbeginn an ersetzen.
    OLG Köln AZ 11 U 116/01



    Standgeld nach Unfall
    Code:
    Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursacher muss das Standgeld bezahlen, wenn das beschädigte Fahrzeuge wegen einem Streit über die Schadenshöhe unrepariert in der Werkstatt verbleibt und erst noch Gutachterlich geprüft werden muss.
    AG Hildesheim AZ 43 C 560/97



    Gutachter am Unfallort
    Code:
    Wenn ein total beschädigtes Fahrzeug auch am Unfallort durch einen Sachverständigen begutachtet werden kann, hat der Eigentümer keinen Anspruch auf Ersatz der Überführungskosten zum Heimatort.
    AG Hildesheim AZ 43 C 560/97



    Anwaltskosten
    Code:
    Nach einem Verkehrsunfall muss die Versicherung des Verursachers auch die Kosten für einen vom Geschädigten hinzugezogenen Anwalt übernehmen. Diese Regelung gilt auch für einfache Fälle.
    AG Kehlheim AZ 3 C 0620/01


    Code:
    Anwaltskosten sind Autohaftplichtversicherungen ein Dorn im Auge. Im Fall war die Schuld klar, die gegnerische Haftpflicht musste den Schaden zahlen und bestritt dies auch nicht. Nur die Kosten für die Rechtsvertretung des Unfallgegners wollte sie nicht übernehmen. Doch das Gericht verdonnerte sie dazu, Begründung: Dies sei schon aus dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit gerechtfertigt. Denn während auf Seiten der Versicherung eine geschulte Organisation säße, habe das Unfallopfer ohne Anwalt kein entsprechendes Gegengewicht.
    AG Pforzheim AZ 2 C 590/01



    Ohne Beleuchtung Unfall verursacht
    Code:
    Wer im Dunkeln mit einem unbeleuchteten Motorrad unterwegs ist, braucht nach einem Unfall mit Schadensersatz nicht zu rechnen. Der Fall: Ein Motorradfahrer hatte nach Einbruch der Dunkelheit bemerkt, dass die Frontbeleuchtung seines Fahrzeugs nicht mehr funktionierte. Trotzdem setzte er seine Fahrt mit verminderter Geschwindigkeit über eine unbeleuchtete Landstraße fort. Ein entgegenkommender PKW-Fahrer, der gerade ein langsameres Fahrzeug überholte, sah ihn zu spät und rammte ihn frontal. Dies führte nicht nur zum Totalschaden des Motorrads, sondern auch zu erheblichen Verletzungen des Motorradfahrers. Der Motorradfahrer verklagte den Autofahrer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz, was durch zwei Instanzen ohne Erfolg blieb.
    OLG Hamm AZ 27 U 141/97 - DAR 1999



    Zusammenstoß mit Motorrad in einer Kurve
    Code:
    Schneidet ein PKW-Fahrer eine Linkskurve, haftet er zu 75% für den Schaden, den ein entgegenkommender Motorradfahrer erleidet, wenn er bei dem Versuch einer Vollbremsung stürzt. Es spielt dabei keine Rolle, dass der Biker auf der Straße noch genügend Platz zum ausweichen gehabt hätte.
    LG Köln DAR 02, 361



    Mietwagenkosten nicht uferlos verlangbar
    Code:
    Kann die Reparatur eines Autos nicht zügig durchgeführt werden, so hat der Geschädigte festzustellen, ob bei einem nicht erheblichen Schaden bis zu einem für eine Hauptreparatur günstigeren Zeitpunkt eine provisorische Reparatur ausgeführt werden kann, andernfalls bekommt er nicht für den gesamten Zeitraum Mietwagenkosten ersetzt.
    OLG Stuttgart AZ 11 U 8/81



    Abrechnung fiktiver Kosten
    Code:
    Wer nach einem Unfall die Reparaturkosten fiktiv (auf Gutachterbasis) abrechnet, darf bei der Schadenberechnung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Der abstrakte Mittelwert der Stundensätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten entspricht nicht dem Betrag, der zur Reparatur des Unfallschadens nötig ist.
    BGH DAR 8/2003 373



    Keine 130%-Abrechnung, wenn Verkauf geplant ist
    Code:
    Im Falle einer Unfallreparatur muss die Versicherung bis zu 30% über dem Zeitwert bezahlen.
    Dieses gilt aber nur, wenn der Besitzer des Fahrzeugs keinen Verkauf des Fahrzeugs nach der Reparatur plant. Mit einem Verkauf zeigt der Besitzer nicht das erforderliche Interesse, den Wagen weiter zu nutzen.
    OLG Düsseldorf AZ 1 U 140/02



    Wildunfälle
    Code:
    Für Pkw-Fahrer gilt ganz allgemein der Grundsatz, dass ein riskantes Ausweichmanöver wegen kleiner Tiere auf der Fahrbahn zu unterbleiben hat. Jedenfalls muss die Kaskoversicherung bei einer drohenden Kollision mit Kleintieren keinen Schadenersatz leisten. Bei Motorradfahrern gilt dieser Grundsatz aber nicht. So liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Motorradfahrer während der Kurvenfahrt ein Abbrems- oder Ausweichmanöver einleitet, um mit einem Kleintier (Kaninchen, Hase, Fuchs, Marder, Wiesel oder dergleichen) nicht in Kollision zu geraten. Denn gerade in einer Kurvenfahrt mit Schräglage besteht die Gefahr des Wegrutschens, wenn das Vorderrad ein Kleintier erfasst und überrollt. Die Kaskoversicherung muss dem Motorradfahrer daher Schadenersatz leisten.
    Oberlandesgericht Hamm, Az.: 6 U 209/00


    Code:
    Bleibt dem abbremsenden Kraftfahrer keine Möglichkeit, zwischen dem Überfahren eines Tieres (hier einer Katze) und einer möglichen Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs abzuwägen, dann ist von einem zwingenden Grund für ein starkes Abbremsen auszugehen. Bei plötzlichem Auftauchen von Tieren oder sonstigen Hindernissen auf der Fahrbahn stellt der sofortige Tritt auf die Bremse eine spontane reflexbedingte Reaktion dar, die auch einem besonders aufmerksamen Kraftfahrer unterlaufen kann. Der auffahrende Kraftfahrer hat daher keinen Schadenersatzanspruch gegen den Fahrer, der zugunsten der Katze abgebremst hat.
    Landgericht Koblenz, Az.: 12 S 130/00


    Code:
    Ein Kfz-Führer, der aufgrund eines plötzlich auf die Straße laufenden Rehs sich schreckt und deshalb eine Rettungshandlung einleitet, indem er dem Reh ausweicht, dabei aber im Straßengraben sein Fahrzeug beschädigt, hat gegen seine Kfz-Teilkaskoversicherung einen Anspruch auf Erstattung der Fahrzeugreparaturkosten, wenn es sich bei diesem Ausweichmanöver um einen geeigneten oder zumindest angemessenen Versuch handelte, die drohende Gefahr abzuwenden. Dabei muss der Versicherungsnehmer ohne grobe Fahrlässigkeit davon ausgegangen sein, dass sein Ausweichmanöver hätte erfolgreich verlaufen können.
    Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 10 U 246/99


    Code:
    Legt ein Autofahrer bei 70 km/h eine Vollbremsung hin, nur weil vor ihm ein Fuchs die Straße überquert, so mag diese Angst-Reaktion zwar überzogen und riskant sein, als grob fahrlässig kann man sie jedoch nicht ohne weiteres einstufen. Für den Fahrzeughalter hat der kleine, aber feine Unterschied erfreuliche Konsequenzen: Wird das Auto beim Ausweichmanöver beschädigt, so bekommt er den Schaden von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt, selbst wenn sich rückblickend die Vollbremsung als unnötig erweist. Wäre ihm hingegen grobes Fehlverhalten vorzuwerfen, dann bliebe er auf seinem Eigenschaden sitzen. Die Richter hielten dem Autofahrer hier zugute, dass die Vollbremsung, wäre sie geglückt, letztlich auch der Versicherung selbst zugute gekommen wäre. Wäre das Fahrzeug nämlich mit dem Fuchs zusammengeprallt, so hätte am versicherten Auto ebenfalls ein erheblicher Schaden entstehen können. Das Bremsmanöver sei daher versicherungsrechtlich als Rettungshandlung zugunsten des versicherten Fahrzeugs zu werten.
    Oberlandgericht Nürnberg, Az.: 8 U 1477/99


    Code:
    Eine Kfz-Versicherung muss für Fahrzeugschäden auch dann aufkommen, wenn ein Autofahrer einem Reh reflexartig ausgewichen und es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Der Autofahrer muss keinen so genannten Rettungswillen besessen haben.
    Das OLG Köln gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Autofahrers gegen dessen Fahrzeugversicherung statt. Der Kläger war nach eigenen Angaben reflexartig mit seinem Wagen einem Reh ausgewichen und daraufhin im Straßengraben gelandet. Die Versicherung weigerte sich jedoch, den Fahrzeugschaden in Höhe von rund 8600 Euro
    zu ersetzen. Zur Begründung gab sie an, der Kläger habe nicht bewusst und damit ohne Rettungswillen gehandelt. Daher bestehe kein Versicherungsschutz. Das OLG wertete diese Anforderungen als zu streng. Maßgeblich sei allein, ob objektiv eine Rettungshandlung vorgelegen habe. Dies sei hier der Fall gewesen.


    Urteil des OLG Köln, Az.: 9 U 34/05
    Code:
    Es entspricht durchaus der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes mit einem Tier eine Vollbremsung vornimmt, hierbei zumindest auch die Beschädigung seines Fahrzeuges vermeiden will. Das gilt auch für Motorradfahrer.
    Mit dieser rechtskräftigen Entscheidung vom 19. Mai 2006 (Az.: 10 U 1415/05) hat das Oberlandesgericht Koblenz einem Motorradfahrer zu seinem Recht verholfen, dessen Teilkaskoversicherer es abgelehnt hatte, für die Folgen eines Wildunfalls aufzukommen.


    Kein Beweis für eine Berührung
    Grundsätzlich muss ein Teilkaskoversicherer immer dann für Schäden durch Haarwild aufkommen, wenn der Versicherungsnehmer beweisen kann, dass es zu einer Berührung mit dem versicherten Fahrzeug gekommen ist.
    Diesen Beweis konnte der Versicherte in diesem konkreten Fall allerdings nicht führen. Nachdem eine Gruppe von Rehen am Fahrbahnrand aufgetaucht war und er eine Vollbremsung mit seinem Motorrad eingeleitet hatte, glaubte der Kläger lediglich, von einem Reh gestreift worden zu sein.
    Der Kläger kam bei der Vollbremsung zu Fall. Dabei wurde sein Motorrad beschädigt. Die Reparaturkosten betrugen mehr als 5.000 Euro. Ein von seiner Versicherung hinzugezogener Sachverständiger konnte keine Haarwildspuren an dem Bike feststellen und lehnte eine Regulierung ab.


    Grobe Fahrlässigkeit?
    In der ersten Instanz hatte der Versicherte mit seiner hiergegen gerichteten Klage keinen Erfolg. Im Gegenteil: Das Landgericht bescheinigte ihm zusätzlich, bei einer geschätzten Geschwindigkeit von 80 bis 90 km/h deutlich zu schnell unterwegs gewesen zu sein. Denn schließlich hätten Warnschilder im Bereich der Unfallstelle auf möglichen Wildwechsel hingewiesen. Da sich der Kläger darauf nicht eingestellt habe, liege ein Fall grober Fahrlässigkeit vor.
    Aber auch ein Anspruch unter dem Gesichtspunkt der Rettungskosten im Sinne von § 62 VVG und § 63 VVG steht dem Versicherten nach Meinung des Landgerichts nicht zu. Denn bei seinem reflexartigen Bremsmanöver sei es ihm in erster Linie um seine Gesundheit und nicht um die Rettung des versicherten Motorrades gegangen.


    Die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts sahen das anders. In der Berufungsverhandlung gaben sie der Klage des Versicherten statt.


    Kein Wildunfall, aber...
    Zwar lag auch nach Meinung des Berufungsgerichts kein Wildunfall im Sinne der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung vor. Der Kläger könne aber eine Schadenregulierung unter dem Gesichtspunkt der Rettungskosten verlangen.
    Nach Aussage des Gerichts entspricht es durchaus der Lebenserfahrung, dass ein Kraftfahrer, der zur Vermeidung eines Frontalzusammenstoßes eine Vollbremsung vornimmt, hierbei zumindest auch die Beschädigung seines Fahrzeuges vermeiden will.
    Die Ersatzpflicht des Versicherers entfällt daher nicht deshalb, weil es dem Versicherungsnehmer in erster Linie um die Rettung seines eigenen Leib und Lebens und erst in zweiter Linie reflexartig auch um die des versicherten Gegenstandes geht.


    Keine grobe Fahrlässigkeit
    Auch spontane, durch das Unterbewusstsein gesteuerte, aber letztlich zielgerichtete Reaktionen sind demnach als Rettungsmaßnahmen zu sehen, für deren Folgen ein Versicherer aufzukommen hat – so das Gericht.
    Den Vorwurf grober Fahrlässigkeit wollten die Richter ebenfalls nicht gelten lassen. Obwohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Unfallstelle 100 km/h betrug, sei der Kläger auf einer geraden, im Wesentlichen trockenen Landstraße an einem Sommertag lediglich mit 80 bis 90 km/h unterwegs gewesen.
    Damit aber habe er sich ausreichend auf die Gefahr eines möglichen Wildwechsels eingestellt.


    Urteil des OLG Koblenz, 10. Zivilsenat, 19.05.2006, 10 U 1415/05 hier:


    http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={CF20C5DF-9DBB-454B-B178-3FFDDA681400}

    Tmax,the most intelligent kind of motorbiking. :daumenhoch:


    Ein Leben ohne Tmax ist möglich,aber fast sinnlos.


    Ach,nochwas: Frauen können manchmal auch Spaß machen.

  • Haftungsprivileg für Kinder bei Verkehrsunfällen
    Code:
    Kinder, die das zehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, sind für Schäden, die sie anderen bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug zufügen, grundsätzlich nicht verantwortlich (§ 828 Abs. 2 BGB). Das gilt nach der neuesten Rechtsprechung auch dann, wenn das am Unfall beteiligte Auto nicht in Bewegung war.
    Im konkreten Fall war ein achtjähriges Kind mit seinem Fahrrad aufgrund überhöhter, nicht angepasster Geschwindigkeit und Unaufmerksamkeit im fließenden Verkehr gegen ein verkehrsbedingt haltendes Kfz gestoßen.
    Der BGH hat in seinem Urteil festgehalten, dass es für die Anwendung des Haftungsprivilegs ausreicht, dass sich ein Unfall mit einem Kraftfahrzeug ereignet und eine typische verkehrsspezifische Überforderung des Kindes durch den komplexen motorisierten Straßenverkehr vorgelegen hat (BGH, Urteil vom 17.4.2007 – VI ZR 109/06).



    Haftung der Kommune bei Schlagloch-Unfall
    Code:
    Ein Motorradfahrer, der auf einer vorwiegend vom landwirtschaftlichen Verkehr genutzten und daher unebenen Nebenstraße in ein Schlagloch gerät und stürzt, erhält von der zuständigen Gemeinde keinen Schadenersatz.
    So lautet das Urteil des Landgerichts Osnabrück (Az.: 1 O 1208/04).
    Begründung: Die Gemeinde treffe für die Straße zwar grundsätzlich eine Verkehrssicherungspflicht. Deren Umfang sei allerdings von der Art und von der Häufigkeit der Benutzung des Verkehrsweges und von seiner Bedeutung abhängig.


    Wichtige und unwichtige Straßen?
    Auch müssten sich Straßenbenutzer zunächst den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich beim Befahren erkennbar präsentiere. Vor diesem Hintergrund hatte das Gericht bereits Zweifel, ob die Gemeinde ihre Verkehrssicherungspflicht überhaupt verletzt hat.
    Es handele sich um eine „nicht besonders wichtige Verkehrsverbindung”, so die Richter. Schon deshalb könnten die Anforderungen an den Straßenzustand deutlich reduziert sein. Die Frage hat das Gericht aber letztlich offen gelassen, da den Motorradfahrer ein überwiegendes Verschulden treffe.


    Keine Haftung, wenn Schlagloch zu erkennen ist?
    Entweder sei seine Geschwindigkeit zu hoch gewesen, so dass er dem Schlagloch nicht habe ausweichen können. Oder es fehlte ihm an der notwendigen Aufmerksamkeit. Jeder Kraftfahrer müsse seine Geschwindigkeit grundsätzlich den Straßen-, Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen.
    Dies habe der Biker offensichtlich nicht getan. „Das Schlagloch konnte von einem einigermaßen sorgfältig fahrenden Fahrer ohne weiteres erkannt werden”, meinte das Gericht, nachdem es sich Fotos vom Zustand der Straße angesehen hatte.



    Teilkasko-Anspruch auf Entschädigung nach Diebstahl bei Ruheversicherung
    Code:
    Im vorliegenden Fall war das Motorrad aus dem Carport gestohlen worden. Im Urteil wird ab Zeile 23 genauer auf die Definition "umfriedeter Abstellplatz" eingegangen.
    OLG Köln, Urteil vom 14.06.2005, Aktenzeichen 9U 174/04
    OLG Köln, Urteil vom 14.06.2005, Aktenzeichen 9U 174/04


    Restwert nach Totalschaden
    Code:
    Der zu Gunsten einer gegnerischen Versicherung wirkende Schutz aus einem Gutachterauftrag kann nicht dazu führen, dass der Sachverständige in seinem Gutachten einen Restwert angeben muss, dessen Berücksichtigung dem Geschädigten nicht zumutbar ist oder ihn sogar schlechter stellt.
    Das hat das Landgericht Kaiserslautern mit Urteil vom 28. Dezember 2005 entschieden (Az.: 1 S 106/05).


    Streit mit dem Sachverständigen
    Eine Versicherungsgesellschaft hatte einen Sachverständigen auf Schadenersatz verklagt, weil dieser nach der Feststellung des Gutachters der Versicherung für ein Unfallfahrzeug einen deutlich zu geringen Restwert ermittelt hatte.
    Der beklagte Sachverständige gab in dem Prozess an, den Restwert durch Anfragen bei drei regionalen Autohäusern ermittelt zu haben. Doch das reichte dem Versicherer nicht aus. Nach seiner Auffassung hätte der Gutachter zusätzlich bei spezialisierten Restwerteaufkäufern sowie in einschlägigen Internetrestbörsen ermitteln müssen.
    Das sahen sowohl die Richter der Vorinstanz als auch jene des Landgerichts, bei dem der Versicherer Berufung eingelegt hatte, anders und wiesen die Schadenersatzforderungen der Versicherungsgesellschaft als unbegründet zurück.


    Beschränkung auf regionale Angebote
    Ein Schadenersatzanspruch bestehe dem Grunde nach nur dann, wenn der Sachverständige ein fehlerhaftes Gutachten erstellt hätte und daraus ein Schaden entstanden wäre. Das sei aber nicht der Fall.
    Falsch sei ein Gutachten nämlich nur dann, wenn es auf Basis unzutreffender Tatsachen erstellt werde, oder wenn der Sachverständige falsche Schlussfolgerungen ziehen würde.
    Die vertraglichen Pflichten des durch den Geschädigten beauftragten Sachverständigen seien darauf gerichtet, ihm die Abrechnung seines Schadens durch Feststellung der hierfür maßgeblichen Schadenspositionen zu erleichtern. Bei der Feststellung des Restwertes dürfe er sich dabei auf regionale Angebote beschränken.
    Denn dem Geschädigten seien Angebote aus dem Internet grundsätzlich nicht zuzumuten. Es sei auch nicht Aufgabe eines Sachverständigen, entsprechende Kontakte herzustellen.


    Kein Verweis auf Sondermarkt
    Der Restwert eines Fahrzeugs sei jener Erlös, den der Geschädigte bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler im örtlichen Bereich oder bei einem Kraftfahrzeughändler seines Vertrauens erzielen könne.
    Angebote räumlich entfernter Interessenten müssten nicht berücksichtigt werden. Weder der Schädiger, noch dessen Versicherung könnten den Geschädigten auf den überregionalen Sondermarkt verweisen.
    Im Übrigen bliebe es einem Versicherer unbenommen, dem Geschädigten das Fahrzeug zu dem von seinem Sachverständigen ermittelten Restwert abzukaufen, um es seinerseits auf dem wirtschaftlich günstigeren Sondermarkt zu veräußern.


    Versicherer in der Pflicht
    Würde man dem Versicherer einen Schadenersatzanspruch gegen den Sachverständigen zugestehen, würde das bedeuten, dass ein Versicherer bei diesem grundsätzlich Regress nehmen könnte, wenn bei der Restwertermittlung kein Online-Angebot berücksichtig werde.
    Das aber würde dazu führen, dass sich ein Haftpflicht-Versicherer erst gar nicht mehr mit dem Geschädigten in Verbindung zu setzen brauchte, um ihm eine möglicherweise bessere und zumutbare Verwertungsmöglichkeit aufzuzeigen.


    Urteil des LG Kaiserslautern, Aktenzeichen: 1 S 106/05 , vom 28.12.2005


    Kein Erlöschen der Betriebserlaubnis durch zu lauten Auspuff
    Code:
    Ist nicht auszuschließen, dass Verschleiß und nicht etwa ein Eingriff des Halters die Ursache dafür ist, dass von einem Motorrad-Auspuff unakzeptabler Lärm verursacht wird, so bleibt die Betriebserlaubnis für den Krachmacher weiterhin bestehen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 8. Februar 2006, Az.: 1 Ss 30/05).
    Bei einer Verkehrskontrolle war das Motorrad des Klägers dadurch aufgefallen, dass es einen erheblichen Geräuschpegel verursachte. Ursache für den Lärm waren fehlende Querbleche, welche nach Meinung des zuständigen Landratsamtes von dem Halter entfernt worden waren.


    Fahrlässige Inbetriebnahme?
    Er sollte deswegen mit einem Bußgeld sowie drei Punkten im Flensburger Zentralregister bestraft werden. Weil das Motorrad nicht mehr den Zulassungsbestimmungen entsprach, entzog die Behörde gleichzeitig die Betriebserlaubnis.
    Mit seiner hiergegen vor dem Amtsgericht eingereichten Klage hatte der Betroffene keinen Erfolg. Das Gericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis zu einer Geldbuße.


    Freispruch
    Sein Einspruch vor dem Oberlandesgericht führte jedoch zu einem anderen Ergebnis. Das Gericht sprach den Mann frei und hob das Erlöschen der Betriebserlaubnis wieder auf.
    Nach Auffassung der Richter setze nämlich das Erlöschen einer erteilten Betriebserlaubnis gemäß § 19, Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) eine willentliche Veränderung der Fahrzeugbeschaffenheit, etwa durch den Ein- und Ausbau von Teilen, voraus.
    Eine bloße Veränderung aufgrund natürlichen Verschleißes würde hierfür nicht ausreichen.


    Im Übrigen schreibe § 17 der StVZO vor, dass eine Verwaltungsbehörde bei einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeuges dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen müsse. Sie könne zwar nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr untersagen oder beschränken. Die Betriebserlaubnis dürfe aber nicht sofort aufgehoben werden.


    Da nach dem Bekunden des Klägers nicht auszuschließen sei, dass das Fehlen der Querbleche auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist, habe er nach dem Grundsatz „in dubio pro reo” freigesprochen werden müssen.


    Urteil des OLG Karlsruhe


    Kein Haftpflichtschutz bei Fahrzeugen einunddesselben Versicherungsnehmers
    Code:
    Der Haftpflichtschutz für Sachschäden greife nicht ein, wenn bei einem Unfall zwei Fahrzeuge des selben Versicherungsnehmers beteiligt seien. Dies ergebe sich aus den jedem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden AKB ( § 11 Nr. 2). Hintergrund dieser Regelung sei, dass eine Haftplichtversicherung einen Versicherungsnehmer von Ansprüchen Dritter freistellen solle. Sie bezwecke nicht die Deckung von Schäden, die er sich selbst zugefügt oder durch eine mitversicherte Person erlitten habe. Denn sich selbst gegenüber könne man nicht haftpflichtig werden. Die in solchen Fällen auftretende Deckungslücke sei grundsätzlich hinzunehmen.


    Pressemeldung des LG Coburg


    Zeitrahmen für Fahrzeugreparatur nach Unfall
    Code:
    Ein Geschädigter kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, welcher den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten verlangen. Ein Restwert darf dabei nur dann angerechnet werden, wenn er das unreparierte Fahrzeug innerhalb eines halben Jahres verkauft.
    Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 23. Mai 2006 entschieden (Az.: VI ZR 192/05).


    Voll funktionstüchtig
    Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben. Wer zu früh verkauft, die Richter. So zumindest könnte man die Entscheidung des Bundesgerichtshofs interpretieren.
    Am Fahrzeug des Klägers war bei einem unverschuldeten Unfall ein erheblicher Schaden entstanden. Der Sachverständige schätzte die Reparaturkosten auf rund 3.200 Euro. Als Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ermittelte er 5.900 Euro. Als Restwert wurden 3.460 Euro angesetzt.
    Der Kläger verzichtete auf eine Reparatur und benutzte das voll funktionstüchtige und verkehrssichere Fahrzeug weiter.


    Verbot der Bereicherung
    Vier Monate später verkaufte er das unreparierte Fahrzeug und verlangte von der Versicherung des Schädigers Schadenersatz in Höhe der Reparaturkosten. Doch diese war nur bereit, die deutlich geringere Differenz zwischen dem Nettowiederbeschaffungswert und dem Restwert des Pkw zu bezahlen. Dabei bekam sie von den Richtern des Bundesgerichtshofs Recht.
    Grundsätzlich, so das Gericht, sei es Sache des Geschädigten, ob er sein Fahrzeug reparieren lasse oder den für die Wiederherstellung erforderlichen Betrag anderweitig verwende. Nutze er, wie im zu entscheidenden Fall, das Fahrzeug unrepariert weiter, stelle der vom Sachverständigen ermittelte Restwert lediglich einen hypothetischen Rechnungsposten dar, der sich in der Abrechnung durch die Versicherung nicht niederschlagen dürfe.
    Der Wille eines Geschädigten zur Reparatur könne nicht zur Voraussetzung für einen Anspruch auf Zahlung des Betrages, der für die Instandsetzung nötig sei, gemacht werden. Das gelte allerdings nur so lange, wie der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich weiter nutze. Andernfalls könne ein Fall von Bereicherung vorliegen. Ein Anspruchsteller dürfe an einem Unfall aber nicht verdienen.


    Sechs Monate sind genug
    Werde das Fahrzeug hingegen alsbald nach dem Unfall verkauft, müsse sich der Fahrzeughalter den Restwert anrechnen lassen. Entscheidend sei daher die Frage, wie lange ein Geschädigter ein Fahrzeug nach einem Unfall nutzen müsse, um ein nachhaltiges Interesse an dessen Weiternutzung zum Ausdruck zu bringen.
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs beträgt diese Frist sechs Monate. Das Gericht wörtlich: „Der Geschädigte kann zum Ausgleich des durch einen Unfall verursachten Fahrzeugschadens, der den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt, die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts ohne Abzug des Restwerts verlangen, wenn er das Fahrzeug – gegebenenfalls unrepariert – mindestens sechs Monate nach dem Unfall weiter nutzt.”
    Der Bundesgerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 29.4.2003 klargestellt, dass ein Versicherer den Restwert eines Fahrzeuges nicht in jedem Fall auf die Entschädigungssumme anrechnen darf.


    BGH - Urteil des VI. Zivilsenats vom 23.5.2006 - VI ZR 192/05


    Gutachten ab welcher Schadenhöhe?
    Code:
    Bei der Frage, wann ein Unfallgeschädigter zur Ermittlung eines Fahrzeugschadens einen Gutachter beauftragen darf, kommt es darauf an, ob ein verständiger und wirtschaftlich denkender Geschädigter die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten halten durfte. Bei Schäden unter 700 Euro netto ist das in der Regel nicht der Fall.
    Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Az.: 33 S 36/07).



    Motorradunfall im Pulk
    Code:
    Kommt ein Motorradfahrer bei einer gemeinsamen verkehrswidrigen Fahrt im Pulk zu Schaden, weil einer der Beteiligten plötzlich ohne zwingenden Grund scharf bremst, so kann er den Schadenverursacher in der Regel nicht zur Verantwortung ziehen. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg in seinem Urteil vom 28. Juni 2007 entschieden (Az.: 12 U 209/06).


    Nach einer Mitteilung vom Anwalt-Suchservice hatte sich der Kläger zusammen mit drei Gleichgesinnten zu einem Motorradausflug getroffen. Vor der Fahrt wurde vereinbart, nicht hintereinander, sondern versetzt im Pulk zu fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen weitgehend zu missachten.
    Als einer der Fahrer eine Radarkontrolle wahrnahm, bremste er scharf ab. Sein Hintermann verlor dadurch die Kontrolle über seinen Feuerstuhl und stürzte schwer.
    Mit der Begründung, dass sein Vordermann ohne Grund stark gebremst und dadurch den Unfall verursacht habe, forderte er von diesem beziehungsweise dessen Versicherung Schadenersatz. Doch der Versicherer stellte sich quer. Man traf sich daher vor dem Oberlandesgericht Brandenburg wieder, wo der Biker eine Niederlage erlitt.


    Stillschweigender Haftungsverzicht
    Nach Ansicht des Gerichts kann es dahinstehen, ob den Vorausfahrenden an dem Unfall ein Verschulden trifft oder nicht. Die Tatsache, dass die Motorradfahrer vor ihrem Ausflug vereinbart hatten, verkehrswidrig mit überhöhter Geschwindigkeit in einem Pulk zu fahren, führt nämlich zu einem stillschweigenden wechselseitigen Haftungsverzicht.
    Auf die Fahrt sind die vom Bundesgerichtshof für die gemeinsame Ausübung von Sport festgelegten Grundsätze anzuwenden.
    Danach ist bei sportlichen Wettkämpfen, bei denen schon bei einem geringfügigen Regelverstoß eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr besteht, die gegenseitige Inanspruchnahme der Teilnehmer auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz ausgeschlossen.
    Das gilt zumindest solange, wie die Schädigung weder auf grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist.


    Kein grob fahrlässiges Verhalten
    In dem zu entscheidenden Fall war das verabredungsgemäße Fahren im Pulk deshalb besonders gefahrenträchtig, weil damit notwendig und für die Beteiligten erkennbar der weitgehende Verzicht auf die von der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zum Vorder- und Nebenmann verbunden war, so das Gericht.
    Wer bei der Fahrt letztlich zu Schaden kam, war nach Überzeugung der Richter eher vom Zufall abhängig. Denn die Rollen von Vorder- und Hintermann hätten bei dem Charakter der gemeinsamen Tour ebensogut vertauscht sein können.
    Das Gericht wollte dem beklagten Vorausfahrenden auch kein grob fahrlässiges Verhalten attestieren. Denn es entspricht der Lebenserfahrung, dass Verkehrsteilnehmer bei Wahrnehmung einer Radarkontrolle häufig unwillkürlich bremsen. Das gilt umso mehr, wenn vor einer Fahrt vereinbart wird, sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten.
    Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu.

    Tmax,the most intelligent kind of motorbiking. :daumenhoch:


    Ein Leben ohne Tmax ist möglich,aber fast sinnlos.


    Ach,nochwas: Frauen können manchmal auch Spaß machen.

  • Herrliche Fahrdynamik, Mensch und Maschine, grandiose Freiheit. Wenn es nicht darum geht, um was geht es beim Motorradfahren dann?


    Irgendwann in der Steinzeit kam ein Neadertaler auf die Idee, sich auf den Rücken eines Pferdes zu setzen, anstatt es zu essen. Der brutale Abzug des Gauls muß so bestechend gewesen sein, daß der Neandertaler beschlossen hat, Pferde zum Angasen zu benutzen. Es steckt eben im Menschen. Alles, was schneller ist als er zu Fuß, wird genüßlich zur Brust genommen.


    Rasen. Bis zur Besinnungslosigkeit über die Landstraße brettern. Sich Schräglagen reinziehen, die entgegenkommende Autofahrer mit offenstehenden Mund und völlig fertig den nächsten Parkplatz suchen zu lassen. Warnschilder und Tempolimits großzügig ignorieren, jeden anderen als Gegner und obendrein noch einen Heidenspaß haben. Heizen. Blasen. Jagen. Uuaah!


    Klar, nicht jeder will und braucht das. Ist ja auch verboten und gefährlich. Man kann dabei sterben, im Rollstuhl enden, den Führerschein und viel Geld verlieren. Und trotzdem ist das gut durchgewärmte Fahren auf Landstraßen die Essenz des Motorradfahrens. Du hockst auf dem Eisen, drehst am Gas und es geht vorwärts. Einfach nur vorwärts. Es tut so gut, wenn man Beschleunigung nicht am Tacho ablesen muß, sonder spürt, wie es einem die Augen in Richtung Gehirn zieht, die Eingeweide gegen das Rückgrat preßt und die Arme längt. Aber es muß gar nicht die Brachialbeschleunigung Marke "Tritt in die Nieren" sein. Es reicht, immer wieder in langen Zügen die Geraden runterzufräsen und zu hoffen, daß eine Kurve kommt.


    Selbst auf einer Drossel-125er ist es äußerst vergnüglich, das Motörchen arbeiten zu lassen, die Gänge im richtigen Augenblick reinzutreten und beim Geschwindigkeitskontrollblick auf die immer zorniger vorbeifliegenden Büsche zufrieden festzustellen, daß man an der nächsten Kurve entschlossen in die Eisen muß, wenn es nicht "Hecke" anstatt "Ecke" heißen soll.


    Bremsen ist nicht lästig, sondern auch schön. Wer liebt es nicht? Zischend fahren die Kolben gegen die Scheiben, und je nach Untersatz ist die Bremswirkung... äh, hoffentlich richtig gut. Der Körper wird schwer und schwerer, der Vorderreifen braust beleidigt am Asphalt, und wenn es genau bis in die Ecke reicht, war's gut.


    Zeit für ein Geständnis: Es gab eine Zeit in meinem Leben - so kurz nach achtzehn - da waren BMWs für mich das Sinnbild der Trägheit. Ich weiß nicht mal weshalb, aber ich war der festen Meinung, daß Leute, die BMWs fahren, schlicht und einfach Angst haben. Ist doch logisch: Wie kann sich jemand mit gesundem Menschenverstand ein so kreuzhäßliches Ding wie eine K 100 kaufen, wenn er eine GSX-R haben kann? Oder irgendetwas anderes, das aussieht wie ein Motorrad und nicht wie ein Küchengerät.


    Eines Tages feure ich so recht fidel dem Schwarzwald hinunter und sehe zu meinem großen Entzücken in der Ferne eine BMW auf meine Straße einbiegen. Nagelneue K 100 RS, Koffer aus dem BMW-Zubehörprogramm, Systemhelme, korrekt gekleidete Sozia und am Lenker - dem Bauchumfang nach zu schliessen - ein Herr im besten Alter. Das klassische Feindbild! Mit einem Freudenjuchzer gingen bei mir alle Systeme auf Angriff, ich wollte dem alten Herrn zeigen, was eine Harke ist.


    Fünf Minuten später, nachdem ich in diversen Ecken so knapp wie nur irgend möglich dem Einschlag entgangen war, mußte ich mein Weltbild einer grundlegenden Revision unterziehen. Der alte Knabe hatte mir derart lässig die rote Laterne umgehängt, daß ich den Tränen nahe war. Und das Schlimmste: Er hatte mich wahrscheinlich nicht einmal bemerkt, während die Dame auf dem Rücksitz derart gelangweilt wirkte, daß ich vermuten mußte, daß ihr das Geräusch der auf dem Boden schrappelnden Koffer altbekannt war.


    Andere Anekdote. Ich stehe nach Feierabend am Streckenabschnitt Pflanzgarten der Nürburgring-Nordschleife. Den Berg herunter kommt ein Ducati 916, deren kernig gedrehter Desmo schon im Wald deutlich zu hören ist, der Fahrer scheint mit Ernst bei der Sache zu sein. Heftiger Hang Off im Kurvenscheitel verhilft ihm jedoch auch nicht zum entscheidenden Speedvorteil gegenüber dem Mittsechziger und seiner metallic-braunen R 1100 RT, der ihn locker außen nimmt. Aufrecht sitzend, aus dem Radio weht Swingmusik, der weiße Bart quillt aus dem Helm. Perfekt.


    Was schließen wir aus diesen Ereignissen: Geschwindigkeit ist Ansichtssache. Geschwindigkeit hat nur bedingt was mit dem gefahrenen Motorrad zu tun. Der lockere Fahrer macht Tempo, nicht der gestreßte. Der legt sich nur zielsicher aufs Ohr. Und: Ich will nie mehr das Genörgel der Gereiften hören. Jungs, Ihr seid durchschaut! Ihr habt Euch doch mit den Horex, Max und anderen Trümmern auch ordentlich auf die Ohren gegeben. Stimmt's? (Reuige Geständnisse bitte an die Redaktion MO)


    Warum aber tun wir es alle, in mehr oder minder drastischen Ausmaß? Antwort: Es ist schöner als Fliegen. Egal, ob es der beinharte Raser ist, der tatsächlich versucht, das Leistungspotential seiner Fireblade auszureizen, oder ob es sich um den mit mathematischer Präzision vorgehenden Ideallinienfuchs handelt, schnell fahren macht glücklich! Und es ist vermutlich sogar gesund. Was soviel heißt, daß Ihre Krankenkasse es empfehlen würde. Solange Sie sich nicht auf die Erde hauen... Aber das ist ein Thema für sich.


    Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme Übung oder einfach nicht alles gegeben. Ein kleiner Sturz ist besonders für Einsteiger unvermeidlich. Und wer hat schon aufgehört Fahrrad zu fahren, weil es ihn als Kind vom Drahtesel gerissen hat? Also Schluß mit dem Gejammer.


    Problematisch wird es erst, wenn die Zahl der Stürze mit den erfahrenen Kilometern nicht abnimmt. Dann dürfte das gefahrene Durschnittstempo ziemlich sicher über der natürlichen Reaktionszeit sowie vor allem dem IQ des Sturzpiloten liegen.


    Es ist aber auch ein heikles Thema. Denn Stürzen macht, bis auf Ausnahmen, keinen Spaß. Obendrein fällt es sich mit steigenden Tempo härter. Ein bekannter deutscher Motorradtester hat mir das vor kurzem mit den Worten bestätigt: "Wenn du das erste Mal aufschlägst, spürst du, wie die Knochen brechen. Das ist ja noch okay. Beim zweiten Mal splittern sie. Das geht dir schon nahe. Beim dritten Mal spürst du, wie sich die Splitter ineinander schieben, und ab da ist dir das Ergebnis egal." Diesen Worten ist nichts hinzuzufügen.


    Wie aber kann man Stürze vermeiden, ohne langsamer zu werden? Als erstes zählt einzig und alleine die Übung. Man kann es nicht oft genug sagen: Je mehr Motorrad man fährt, umso sicherer wird man. Motorradfahren funktioniert eben ganz anders als Autofahren. Während man an das Lenkrad eines Autos einfach ein Gehirn anschließen müßte, um die Kiste nach links oder rechts zu steuern, ist beim Motorrad unbedingt ein komplizierter Körpereinsatz notwendig. Und der ist Übungssache.


    Zweite Regel: Ein Motorrad fährt dahin, wo der Fahrer hinschaut. Schwarze Katze von rechts? Einfach erschreckt auf die Mieze starren, und es gibt eine weniger. Zu schnell am Kurveneingang? Eiserner Blick auf die Grasnarbe, und es geht garantiert ab in die Büsche. Im positiven Fall heißt das aber, daß durch diszipliniertes Entlanghangeln an einer eindeutig ins Auge gefaßten Linie selbst auf Straßen dritter Ordnung furchterregende Tempi möglich sind. Die Augen dürfen dabei keineswegs dicht vor dem Motorrad kleben, sondern müssen der Maschine weit vorauseilen. Der kluge Mensch lernt hieraus aber auch, daß ein Motorrad dann am sichersten bewegt wird, wenn man auf jeden Fall sieht, wohin es geht. Schonungsloses Reinhalten in blinde Ecken ist etwas für die Rennstrecke oder für Bekloppte.


    Dritte Regel: Schräglage. Schnelles Fahren ohne die psychische Fähigkeit zur Schräglage ist A) nicht möglich und B) gefährlich. A), weil ein Motorrad mit zunehmender Geschwindigkeit bei gleichbleibendem Kurvenradius einfach einen größeren Schräglagenwinkel braucht. B) ist die Geschichte dazu: Wer hemmungslos in Ecken brät, die dann zuziehen und sich vor weiterem Abwinkeln fürchtet, macht blitzartig den Abflug. Deshalb sollte man ständig an seiner persönlich möglichen Schräglage feilen, im Ernstfall ist das mehr wert als jedes ABC, alle ADAC-Mitgliedschaften und Protektorenkombis zusammen. Also runter mit dem Hobel, ohnmächtiges Vertrauen in den Griff der Straße kostet enorme Überwindung, aber die Belohnung ist wundervoll: Der Horizont verzerrt sich, als habe die Maschine Klauen und Zähne, hält sie sich am eingeschlagenen Radius fest, das Blut fließt so wundervoll warm und zäh. Yippieh.


    Wer an seiner Schräglage feilt, beschäftigt sich über kurz oder lang mit dem Grip seiner Reifen. Dazu kann nur gesagt werden, daß in den meisten Fällen nicht der Reifen das Limit setzt, sondern die Straßenoberfläche. Deshalb gilt die Regel zwei: Guck dir an, wo du hinbrätst, und das rechtzeitig.


    Vierte Regel: Dem Radius der Kurve auf der Außenlinie so lange folgen, bis man deutlich den Kurvenausgang sichtet und erst dann nach innen vollstrecken. Wer in lockerer Racer-Manier die vermeintliche Ideallinie entlangglüht, kann sich unversehens vor einer brutal zuziehenden Hundekurve finden. So hat schon mancher sein Moped im Gegenverkehr versenkt. Was an der Außenlinie noch wichtiger ist: Nur so ist der Schädel vor den Kühlern entgegenkommender LKWs sicher. Vorsicht aber mit der Straßenoberfläche, denn logischerweise finden sich Rollsplit, Schmodder und Öl meistens an der Außenbahn.


    Und Regel fünf: Hartes Bremsen in Kurven ist völliger Schwachsinn! Erstens stellen moderne Niederquerschnittsreifen viele Motorräder auf, sie vermindern also die mögliche Schräglage, wenn der Fahrer nicht durch erhöhten Körpereinsatz diesem Aufstellen entgegenwirkt. Zweitens verkraftet ein Vorderreifen nur entweder Kurvenführungskraft oder Bremskraft. Zu tiefes oder gar panisches Hineinbremsen in Kurven erhöht die Gefahr, aufgrund eines wegrutschenden Reifens auf die Waffel zu bretzeln. Man weiß das hinterher nur nicht so genau...


    Deshalb ist es ganz wichtig, das korrekte Tempo vor der Kurve anliegen zu haben und nicht auf gut Glück ins Leere zu ballern. Auf Sicht fahren! Plötzliche Überraschungen können in den meist Fällen durch entschlossenes Drücken gemeistert werden, da die zunehmende Reibung der Reifen auf der Straße erstaunlicherweise das überschüssige Tempo zuverlässig abbaut.


    Wer diese Grundregeln testet, wird feststellen, daß er das Motorrad ganz anders zu sehen beginnt. Es macht viel mehr Spaß, ist sicherer und als willkommener Nebeneffekt steigt auch der Schnitt. Alles paletti jetzt? Halt! Plötzlich ist das Tempo so hoch, daß man sich um ein Vielfaches mehr konzentrieren muß, denn wer beim zügigen Aneinandersetzen dieser Regeln plötzlich eine Masche fallen läßt, der hat schneller große Löcher in den Strümpfen als ihm lieb ist.


    Nun zu einem traurigen und ernsten Thema. Viel schlimmer als jede Hundekurve, jede Diesellache und sogar schlimmer als ein verregneter Sommer ist der Polizist. Es ist der natürliche Feind des Street-Surfers. Es gibt zwar, das wissen wir, eine Menge lustiger Typen bei der Polizei, solche, die sich nach Feierabend auf ihre ZRX werfen um sich den Streß vom Hals zu blasen, aber im großen und ganzen versteht der Polizist keinen Spaß. Das darf er auch nicht, denn sobald er lacht oder gar ein Auge zudrückt, wird er entlassen. Andere Leute zu nerven, das ist sein Job. Er kann nichts dafür, deshalb muß man ihm auch nicht böse sein, sondern eher Mitleid haben. Früher haben Polizisten Verbrecher verhaftet, heute müssen Polizisten Temposünder erwischen.


    Unseren klugen Lesern stellen sich vermutlich folgende Fragen: Warum gibt es ein Tempolimit? Sind Tempolimits notwendig? Wenn ich temposündige, bin ich dann ein schlechter Mensch? Was raten mir die Experten?


    Die Antworten auf all diese Fragen beginnen mit dem durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer. Der durchschnittliche Verkehrsteilnehmer ist Autofahrer. Der durchschnittliche Autofahrer hat zwar vom Tuten, aber keineswegs vom Blasen Ahnung.


    Fahrzustände, die von einer gleichförmigen, einheitlich normierten Fortbewegung abweichen, erschrecken ihn zutiefst. Er ist aber auch gar nicht in der Lage, solche Fahrzustände herbeizuführen, denn er steht meistens im Stau. Steht er nicht im Stau, sitzt er aber immer noch im Auto, und dieses Gefährt ist halt rein konstruktiv nicht in der Lage, aus eigener Kraft ungleichförmige Fahrzustände anzunehmen. Der Staat wiederum liebt seine Autofahrer und tut alles, um die normierte Fortbewegung zu unterstützen und gleichförmiger zu machen. Deshalb gibt es immer mehr autotaugliche, gerade, breite und ergrottenscheißlangweilige Straßen. An Stellen, wo der Straßenverlauf noch der Topographie folgt, was sehr spannend sein kann, werden dann eben Tempolimits errichtet.


    Langer Rede, kurzer Sinn: Die meisten Tempolimits auf offenen Landstraßen sind rein sicherheitstechnisch ungefähr so notwendig wie Atombomben im Irak. Sie sind kein schlechter Mensch, wenn Sie sich nicht an diese Limits halten, sondern nur ein illegaler Mensch. Selbst religiöse Menschen sollten prinzipiell kein schlechtes Gewissen haben, denn der einzige, der alles sieht, hat ja keine Tempolimits errichtet. Die Polizei arbeitet zwar daran, alles zu sehen, aber solange sie es noch nicht geschafft hat, wird es durchaus unbeobachtete Momente geben, die man ausnutzen könnte...


    Tun Sie also, was Sie wollen, und vergessen Sie nie: Nur ein lebendiger und gesunder Mensch kann ein guter Motorradfahrer sein. Andernfalls ist er entweder eine Leiche oder ein Krüppel. Die Auswahl ist da leider sehr begrenzt...



    zitiert, aus der MO 4/98.
    von Johannes Riegsinger

  • da hier schon jahrelang keiner mehr was geschrieben hat, möchte ich darauf aufmerksahm machen dass es winter ist und ich nicht's mehr zum lesen habe. also los, ich verfaule sonst auf dem sofa. nee wohl nicht, denn am nächsten wochenende ist die swiss moto und die besuche ich. werde fotos machen und sie einstellen aber nicht in dieser schreib-lese-ecke.................:thumbsup:


    peschä

    No Drive No Fun!:Cool1:
    Jeder soll den Weg gehen, der der seine ist.:thumbup: