Kurzgefasst:
Nova: Für Motorräder gilt folgende Formel: CO2 in g/km minus 55 dividiert durch 4 (gerundet auf vollen Prozentsatz, Höchstgrenze 20%).
Techmax 112 g/km, nach der Formel aufgerundet 15% Nova
Motorbezogene Versicherungssteuer:
Bei Motorrädern, die vor dem 01. Oktober 2020 erstmals zugelassen wurden, errechnet sich die motorbezogene Versicherungssteuer nach dem Hubraum (30 Cent pro Kubikzentimeter pro Jahr). Für Motorräder, die danach zugelassen werden, berechnet sich die Steuer nach dem Hubraum und den CO2-Emissionen (Hubraum minus 52 x 0,014 + CO2 in g/km minus 52 x 0,2).
Änderung Begutachtungsintervall für Motorräder
Ab 1. März 2020 gilt für erstmals zugelassene Motorräder das neue Begutachtungsintervall 3-2-1. Wie Personenkraftwagen müssen Zweiräder künftig erstmals nach drei Jahren, anschließend nach zwei Jahren und folglich jährlich zur Pickerlüberprüfung.
Quelle: https://www.krone.at/2061940