Versicherungsrecht bei Tuningmaßnahmen.

  • :thumbup: steht alles richtig drin. dem ist kaum noch was hinzuzufügen.
    "Tuning" ist ein sehr dehnbarer Begriff so z.B. fällt der Einbau einer andern Vario unter den Begriff Optimierung so lang damit keine Leistungssteigerung erzielt wird. Auch braucht man sich keine Gedanken drüber machen über den Verbau von Sportluftfiltern, -auspuff (insofern typbezogen auch zugelassen oder eingetragen) bzw. Iridiumzündkerzen.
    Probleme kann es evtl. beim Anbau von Teilen geben welche bei evtl. entstandenen Personenschäden als kausale Ursache gelten. (dann ist es egal ob ABE oder eingetragen)
    Gruss Felix ;)